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Rechtskunde in NRW

 
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heini12
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Anmeldungsdatum: 11.07.2008
Beiträge: 802

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 12:48    Titel: Rechtskunde in NRW Antworten mit Zitat

Hallo,

durch das Thema :
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=165703

kommen ich auf folgende Frage:
Rechtskundlicher Unterricht der allgemeinbildenden Schulen
(BASS 14-11 Nr.1)
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/jvv_proc_bestand?v_bes_id=835

Sollten nicht alle allgemeinbildenden Schulen in NRW diese AG anbieten?

Mit freundlichen Grüßen

Heini
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 01:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Heini,

heini12 schrieb:
Zitat:
Sollten nicht alle allgemeinbildenden Schulen in NRW diese AG anbieten?


Man muss unterscheiden zwischen dem Rechtskundeunterricht nach der Stundentafel (s.Foren-Link) sowie den entsprechenden AGs (s. 2. Link).

Nach der Neufassung des Erlasses
http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/pls/jmi/jvv_proc_bestand?v_bes_id=1529

scheint mir der Rechtskundeunterricht z.B. in der gymnasialen Oberstufe, aber möglicherweise auch in den Berufskollegs, ein Auslaufmodell zu sein und künfig ausschließlich im Rahmen von AGs für die Jahrgangsstufen 9 und 10 angeboten zu werden. Der Einsatz von Nichtlehrern für dieses Fach ist nämlich zukünftig offenbar nicht mehr möglich, weil folgende Bestimmung aus dem alten Erlass fehlt:

Zitat:
Die Bestimmungen unter Nr. 4 dieses Runderlasses gelten sinngemäß für die Erteilung von Unterricht im Fach Rechtskunde in der gymnasialen Oberstufe.


Wer das zweite juristische Staatsexamen abgelegt hat, kann demnach ausschließlich entsprechende AGs unterrichten, nicht aber in der Oberstufe.

Das ist aber m.E. nicht der Hauptgrund, weitere Beschränkungen ergeben sich dadurch, dass man das Fach seit dem Wintersemester 2002/2003 mangels ausreichender Nachfrage an keiner Universität in NRW mehr auf Lehramt studieren kann, so dass auch entsprechende Lehrkräfte fehlen:

Zitat:
Die Lehrbefähigung "Rechtswissenschaft" besaßen im Schuljahr 2003/04 43 Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen und 473 Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen.


Nachlesen kann man das hier:
http://home.landtag.nrw.de/mdl/ralf.witzel/j49.htm

Der Link enthält zu dem Thema weitere interessante Informationen, u.a. die, dass auch der Bedarf an den Schulen nicht besonders groß zu sein scheint:

Zitat:
Im Schuljahr 2003/04 haben 8 Hauptschulen, 19 Realschulen, 23 Gymnasien, 9 Gesamtschulen sowie 1 Weiterbildungskolleg das Unterrichtsfach Rechtskunde angeboten. In den allgemeinbildenden Schulen sind insgesamt 111 Lerngruppen gebildet worden, die 237 Stunden Unterricht erhielten. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler betrug 2.116.
Fachklassen, in denen berufsbezogener Rechtsunterricht erteilt wird, bestehen an ca. 35 Berufskollegs.

Die Einrichtung entsprechender AGs an den Schulen halte ich für sehr sinnvoll. Vielleicht sollten Sie die Initiative an Ihrer Schule ergreifen und eine entsprechende Anregung für die Schulkonferenz formulieren. Wenn sich hierfür Lehrkräfte, Volljuristen und natürlich genügend Schüler finden lassen, dürfte einer Einrichtung einer Rechtskunde-AG eigentlich nichts im Wege stehen, insbesondere keine Finanzierungsfragen durch die Schule: Das Geld kommt aus dem Justizhaushalt Winken

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

*staun*
An Bayerischen Gymnasien ist "Wirtschaft und Recht" ein Pflichtfach. Im wirtschaftlichen Gymnasium ab Kl. 8; ansonsten ab Klasse 9.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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UHU-1
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Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Anton Reiser hat folgendes geschrieben::
Die Einrichtung entsprechender AGs an den Schulen halte ich für sehr sinnvoll.


Dem kann ich mich nur anschließen.
Hierbei kommt es zunächst darauf an, das Interesse der Schüler an einem solchen "trockenen Thema" zu wecken.
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
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Anton Reiser
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 02:13    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht schrieb:
Zitat:
An Bayerischen Gymnasien ist "Wirtschaft und Recht" ein Pflichtfach. Im wirtschaftlichen Gymnasium ab Kl. 8; ansonsten ab Klasse 9.

Nunja, der Schwerpunkt liegt aber doch wohl eher auf dem Fach Wirtschaft, nicht auf Rechtskunde. Vorwiegend (arbeits)rechtliche Fragestellungen sind aber auch durchaus in NRW Thema des Wirtschaftsunterrichtes (als Teil des Faches Arbeitslehre in der Hauptschule und in der Gesamtschule bzw. Politik/Witschaft im Gymnasium).

Rechtswissenschaft ausschließlich auf Lehramt zu studieren ist offenbar auch in Bayern nicht möglich. Als Fach wird es lediglich an Berufskollegs unterrichtet (?), ansonsten ist man in Bayern auf das "Wahlfach" Rechtskunde angewiesen, das durch Richter und Staatsanwälte unterrichtet wird.
Siehe
http://www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2008/detail/54.php

Die Einrichtung von "11 Gruppen mit 217 Teilnehmern" bedeutet aber auch, dass die Nachfrage nicht nur in NRW nicht allzu überbordend ist, aber möglicherweise auch nicht die Bereitschaft des einen oder anderen Richters bzw. Staatsanwaltes sich für 46€ die Doppelstunde zu verdingen (obwohl das keine schlechte Vegütung ist). Das ist jedenfalls der Vergütungssatz in NRW, wo vor allem Rechtsanwälte dieses "Geschäft" übernehmen:

http://www.justiz.nrw.de/Infomaterial/publikationen/justizintern/2007/04_2007.pdf

@ UHU-1: Das Interesse an einem Fach zu wecken ist aber am ehesten möglich, wenn es auch Lehrer gibt, die es unterrichten (können/dürfen). Die gibt es in NRW leider nur sehr spärlich. Die Restriktion, dass entweder dementsprechend ausgebildete Lehrer oder aber Volljuristen diese Fach - selbst in einer AG- unterrichten, mag ja einerseits verständlich sein, scheint mir andererseits aber auch eine unnötige bürokratische Hürde zu sein. Auch andere Fächer werden fachfremd erteilt, zu Fächern, zu denen man eine gewisse "Affinität" zeigt- kann man in NRW sogar dienstverpflichtet werden.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Anton Reiser hat folgendes geschrieben::
mitternacht schrieb:
Zitat:
An Bayerischen Gymnasien ist "Wirtschaft und Recht" ein Pflichtfach. Im wirtschaftlichen Gymnasium ab Kl. 8; ansonsten ab Klasse 9.

Nunja, der Schwerpunkt liegt aber doch wohl eher auf dem Fach Wirtschaft, nicht auf Rechtskunde. Vorwiegend (arbeits)rechtliche Fragestellungen sind aber auch durchaus in NRW Thema des Wirtschaftsunterrichtes (als Teil des Faches Arbeitslehre in der Hauptschule und in der Gesamtschule bzw. Politik/Witschaft im Gymnasium).


Als bayerischer Ex-WR-LKler: Ne, wir haben da munter Systematik des BGB durchgeackert, Abstraktionsprinzip, Kaufvertrag und solche Scherze. Dann Handelsrecht und (ganz, ganz wenig) Strafrecht. Und dann halt BWL und VWL. Waren zwei schöne, aber auch ziemlich stressige Jahre (und das auch aus Studiumssicht), in denen ich eine ganze Menge zum Recht gelernt habe.


Gruß,

katmai.
_________________
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