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Aufgrund der Beitragserhöhung hat Herr X Anfang Dez. 08 der Versicherung (PKV) mitgeteilt, dass er ggf. kündigen wird. Herr X kündigte jedoch nicht. Mitte Jan. 09 erhielt Herr X eine Kündigungsbestätigung rückwirkend zum 31.12.2009.
Neuer Beitrag für Jan. 09 wurde bereits abgebucht. Eine Kündigung kommt für Herrn X nach Beratung nicht mehr in Frage.
Herr X ist 11 Jahre bei dieser PKV versichert.
Kann die PKV o.g. Mitteilung schon als Kündigung ansehen?
Kann die PKV o.g. Mitteilung schon als Kündigung ansehen?
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wie hat denn der Herr N sein Schreiben genau formuliert? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Herr X möchte einen günstigeren Tarif/Angebot unterbreitet bekommen. Ggf. würde er kündigen.
Dies war bereits Anfang Dez. 08.. Mitte Januar 09 bekam er eine Kündigungsbestätigung rückwirkend zum 31.12.2008. Neuer Beitrag für 2009 wurde jedoch bereits abgebucht.
Herr X möchte aber nicht kündigen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 17.01.09, 23:30 Titel:
paps1959(2) hat folgendes geschrieben::
Ist die Formulierung eindeutig entweder preiswerter Tarif oder Kündigung und der Versicherer hat keinen Alternativtarif anzubieten, dann...
ist das immer noch keine Kündigung. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedüftige Willenserklärung - da ist kein Raum für wenn - dann. Deshalb kann ich hier
Nachtigal hat folgendes geschrieben::
Herr X möchte einen günstigeren Tarif/Angebot unterbreitet bekommen. Ggf. würde er kündigen.
auch keine Kündigung erkennen.
Das
paps1959(2) hat folgendes geschrieben::
Oder auch Schreiben / Telefonat mit dem Versicherer, dass ein Irrtum auf Seiten der Versicherung vorliegt.
halte ich für eine gute Idee. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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