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Verfasst am: 17.01.09, 14:15 Titel: verschwiegene Mängel beim Eigentumswohnngkauf
Bitte, aufklären! Wenn man eine Wohnung gekauft hat, aber den Kaufpreis noch nicht überwiesen hat und dann zufällig erfährt, nachdem der Vertrag unterschrieben wurde, dass es in dem Haus (4 Parteien) seit längerer Zeit Probleme mit dem alten Dach gibt. Dabei wurde der Makler bei der Wohnungsbesichtigung (mit 2 Zeugen) gefragt ob das Dach in Ordnung wäre. Die Antwort war: Das Dach wäre absolut in Ordnung. Der Zugang zu dem Dachboden, von wo aus das Dach hätte besichtigt werden können, ist nur über die DG-Wohnung möglich. Versteckter Mangel ? Dieser Eigentümer möchte das Dach neu machen! Was soll man jetzt machen? Wenn man damit nicht gerechnet hat,dass man noch für das neue Dach zahlen muss! Bitte was kann man hier machen? Kaufpreis ist schon fällig, alle Formalitäten eledigt.
Vielen Dank allen die antworten!
Zuletzt bearbeitet von Mari1210 am 17.01.09, 17:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 17.01.09, 22:10 Titel:
Ist denn vor dem Kauf des Wohnungseigentums die Teilungserklärung eingesehen worden.
Wie sieht es mit den Rücklagen für die Instandhaltung aus?
Solche Fragen sollten auch geklärt werden! _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
du wirst dir die Frage stellen müssen, ob du die Chance hattest, dieses Problem vor dem Notartermin zu erkennen.
Du schreibst, dass es schon länger Probleme mit dem alten Dach gibt.
Wenn das in irgendeinem Protokoll der früheren Eigentümerversammlung schon erwähnt ist, wirst du nichts anderes tun können als den Vertrag zu erfüllen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.
Es wäre müßig, ohne deine Beantwortung jetzt tief in Richtung Anfechtung zu denken.
Denn die Wohnung, die du gekauft hast, ist ja nicht problembehaftet, sondern ein Stück des Gemeinschaftseigentums. Und dass am Gemeinschaftseigentum hier und da mal was instand gesetzt oder gar erneuert werden muss, ist ja nichts ungewöhnliches.
Danke für die Antwort! Die Frage ob es ein Protokol von Eigentümerversammlung gäbe, haben wir bei der Wohnungsbesichtigung gestellt, die Antwort war, es gäbe keins.
Was das Gemeinschaftseigentum betrift,es gibt der Zugang zur dem Dach nur durch die Dachgeschosswohnung. Nur der Eigentümer von der Wohnung hat den Zugang zum Dach. Ein Trockenraum für Gemeinschaftsnutzung gibt es im Keller. Profitieren würde nur der Dachgeschoßwohnungseigentümer...
Es gibt kein einziger Protokol von Eigentümerversammlung! Es gab keine Eigentümerversammlung in den letzten 5 Jahren - das hat der Hausverwalter und die Wohnungseigentümerin (also jetzt EX-Eigentümerin) gesagt und der Dachgeschoßwohnungseigentümer. Also so unbedarf bin ich nicht ...
In der Teilungerklärung steht dass das Dachboden - Gemeinschaftseigentum ist, dabei kann ich nicht mir das Dach anschauen, weil der Zugang nur die Dachgeschoßwohnung hat. Muss ein Termin machen ...
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