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hessische rottweiler auf einmal eine gefahr *grml*

 
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 19:20    Titel: hessische rottweiler auf einmal eine gefahr *grml* Antworten mit Zitat

nun hats auch die hessichen "rottweiler-halter" erwischt, seit 16.12.2008 gilt der rottweiler in hessen als "gefährlicher kampfhund". habe bisher nichts davon gewusst, erst durch einen netten brief "meiner" gemeindeverwaltung (mit einen gesprächstermin!) habe ich davon erfahren.
ist ja nicht so das ich verschweigen will das rottweiler eventuell gefährlicher sind wie "kleine hunderassen" mich stört nun das ich deswegen eine menge laufereinen u. ärger an der backe habe - von den deutlich höheren mehrkosten mal ganz zu schweigen (da wären wesenstest, sachkundenachweis, eine neue tierhalterhaftpflicht, ggf. hundesteuer)! ist nicht so das ich mir um wesenstest u. sachkundenachweis gedanken mache ABER wir reden hier von einer jährlichen mehrbelastung von ~600€, die haben od. nicht ist ein großer unterschied u. wie soll die kaufkraft gesteigert werden (ich erinnere an die "finanzkrise") wenn ich nix in der tasche habe was ich ausgeben könnte.
ich ärgere mich sowieso das mir (trotz gut bezahlter arbeit!) für essen, trinken, kippen, kleidung, sprit u. "spaß" jeden monat nicht mehr von meinem lohn bleibt wie einem harzIV empfänger u. dann auch noch das.

sorry aber der ganze hype um kampfhunde hat m.M. nach nichts mit fakten zu tun, aufgrund der (teilweise) falschen berichterstattung in den medien (namen nenne ich mal keinen, hier wird man wissen welche tageszeitung ich meine!) sind die bürger total verängstigt u. meiden einen sowieso - da der hund ja "gefährlich ist". es werden einem dinge an den kopf geworfen wo man sich doch desöfteren denkt - birkenstock - reintreten u. wohlfühlen. bestes bespiel meine großmutter - noch nie einen rottweiler (außer meinen u. der ist ja so lieb (aber etwas grobmotorisch)) aus der nähe gesehen, aber die tiere sind hochgradig gefährlich, man muss aufpassen das die nicht auch noch in häuser eindringen nur damit sie jemand beißen können -> typische "tageszeitungsleser"in"!
ich weiß, viele wird es nicht jucken, aber habe gerade keinen mit dem ich über so ein (m.M. nach) "unsinniges" thema diskuttieren kann.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

so wird dein Hund beschrieben

Zitat:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rottweiler#Beschreibung


und daraus geht überhaupt nichts bösartiges hervor. Es werden viele sog. Kampfhunderassen eig. als nützlich und verträglich beschrieben. Wenn die Tiere böse werden hängt das an der Erziehung, Haltung und am meisten am Halter.
Mein Hund ist genau so groß wie der Rottweiler, aber es ist ein Mischling ( ohne sog. Kampfhund ).Ich bekomme mit ihm von daher keine Probleme, obwohl er genauso böse und gefährlich werden könnte wie die Kampfhunde, wenn man ihn nur scharf macht.
Ich kann das mitunter auch nicht verstehn was da abgeht.

Gruß roni
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

habe mir jetzt meine gedanken gemacht u. werde gegen eine höhere hundesteuer def. vorgehen (mein infostand ist von ~2003, damals hieß es das es keinen unterschied zwischen kampfhund od. dackel gibt).
kann nicht angehen das der staat pauschal meinen hund als schuldig abtut u. ich nachweisen muss das er nicht gefährlich ist - wäre ja genauso wie wenn vater staat sagt das männer mit glatze (nur ein beispiel!) kinderschänder sind u. diese dann nachweisen müssen das sie es eben nicht sind!

mein hund ist schon ein bissel "verkorkst". sie mag colli´s def. nicht - egal wieso, aber sobald ein total fremder rottweiler auftaucht, geht sie ab wie ein zäpfchen u. fordert zum spielen auf. mein hund ist ein lebewesen keine maschiene die allem u. jedem in den hintern kriechen muss. sie ist charakterstark u. versucht der "chef" zu sein, bei rangkämpf(ch)en kann ich sie jederzeit abrufen u. dies unterbinden - sie weiß also wer die hosen an hat.
habe mir den rottweiler-dobermann mischling geholt weil mir der körperbau (dobermann ähnlich) u. vor allen dingen der charakter (rottweiler gelassenheit) zugesagt hat, nicht um damit mein "ding" zu vergrößern!
wie du schon richtig gesagt hast - das mistvieh ist am oben ende der leine! - aber vater staat tut alle listenhundehalter als "prolos" ab u. die leidtragenden sind halter u. letzenendes auch das tier.
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Ashley7
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
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Wohnort: Offenbach

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben seit 15 Jahren Rottweiler und es sind die liebsten Familienhunde, die ich mir vorstellen kann. Sie sind verschmust ohne Ende und kein bisschen aggressiv.

Natürlich würde ich auch nie mein Kind alleine lassen mit ihnen, aber das würde ich mit keinem Hund.

Klar sind es Kampfhunde... lach... sie kämpfen jeden Tag um am meisten Streicheleinheiten abzubekommen.

Und ja, die Medien, besonders eine ganz große Zeitung, haben bei jeder Beissattacke eines verkorksten Hundes das Bild eines zähnefletschenden Rottis gebracht. Ich persönlich habe meine Rottis noch nie so gesehen und denke auch, dass sie das nur im Falle der Selbstverteidigung tun werden.

Und wie beim Menschen auch gibt es bei den Hunden Sympathie und Antipathie. Meine Rottis müssen nicht jeden anderen Hund mögen. Aber alles in allem kommen sie mit anderen Hunden aus und lassen sich führen, auch wenn ein Hund kommt, den sie nicht mögen. Den Wesenstest haben sie mit Bravour überstanden, denn wie ich schon sagte, sie sind absolut aggressionslos und haben ein Nervenkostüm, da kann ein Mensch nur von träumen.

Die finanzielle Mehrbelastung für "Altbestände" ist wirklich eine Frechheit. Das fördert im Endeffekt nur die Füllung der Tierheime und die armen Tiere wissen gar nicht, wie um sie geschieht. Eine Weitervermittlung ist so gut wie ausgeschlossen und im Tierheim braucht man sich nicht zu wundern, dass die Tiere durchdrehen und aggressiv werden. Wer will schon den ganzen Tag in einem Käfig eingesperrt sein ohne zu wissen, warum.

Und ja, das Böse ist immer am anderen Ende der Leine. Ich kenne kein Lebewesen, das bösartig geboren wurde.
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Dies ist meine persönliche Meinung!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
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BeitragVerfasst am: 17.01.09, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde dagegen klagen.
Angesichts der bisherigen Entscheidungen z.B. des Bundesverfassungsgerichtes sehe ich für eine Klage keine schlechten Aussichten.
Hessen scheint mir ohnehin, was Hunde betrifft, etwas seltsam zu sein. Meines Wissens gilt der Rottweiler in keinem anderen Bundesland als Hund aus dem Katalog "Anlage 1", in dem die Kampfhundrassen verzeichnet sind.
Bei uns in NRW steht er in der "Anlage 2" für bei sachunkundiger Haltung potentiell gefährliche Hunde, die jedoch bei sachkundiger Haltung und positiv absolviertem Wesenstest völlig unproblematisch sind.
Diese Einschätzung hat sich in der Praxis bestätigt: die Rottweiler, die bei uns - selbstverständlich ohne Leine und Maulkorb - herumlaufen, sind kreuzbrav und geben nie Anlass zur Besorgnis. Insofern hat hier keiner was gegen 'nen Rotti.
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Grüße,
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

hallo poth

lies dir das mal durch,

http://www.wdr.de/tv/servicezeit/tiere_suchen/sendungsbeitraege/2007/0624/01_hundegesetz.jsp
ist zwar ein anderes Bundesland, aber doich recht informativ ?

Gruß roni
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

hab heute beim gassi gehen einen anderen rottweilerbesitzer getroffen u. direkt mal angehhauen - er hatte seinen "gesprächstermin" bereits. er konnte mir keine auskunft bezüglich erhöhter hundesteuer geben, dennoch war das gespräch mehr als interessant!

Zitat:
Neu aufgenommen in die Rasseliste des § 2 Abs. 1 HundeVO wurde der Rottweiler, wobei nach § 19 Satz 2 HundeVO eine Übergangsregelung gilt. Die Gefährlichkeit eines Rottweilers wird nicht vermutet, wenn seine Haltung von der Halterin oder dem Halter bis spätestens 30. Juni 2009 schriftlich (bei der zuständigen Ordnungsbehörde) angezeigt wird. Entsprechendes gilt für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits erzeugte Nachkömmlinge.

http://www.rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=2e3c6681097611baa2a3107bb441950d

fazit.: bei dem gesprächstermin geht es nur darum das das ordnungsamt "feststellt" das ich halter eines rottweiler-dobermann-mischlings bin. desweiteren muss weder sachkundeprüfung noch der wesenstest abgelegt werden.
mein hund gilt nun als gefährliches tier ABER da ich es vor dem 30.06.2009 "anzeige" ist er lammfromm, sorry da hab ich wohl was verpasst - gefährlich nur solange ich eine frist nicht einhalte!?!?
die sachkundeprüfung ist mal der größte witz überhaupt - im www gibt es ihn mittlerweile sogar mit den "richtigen" antworten - wo ist hier der sinn?
ich würde wesenstest u. sachkundeprüfung x mal ablegen, solange ich die mehrkosten umgehe (sofern welche entstehen sollten).
meine wuff ist so wesensfest das er sich stundenlang von geistig schwer u. mehrfachbehinderten menschen "pisaken" lässt, wenn es ihr zu bunt wird steht sie auf u. geht auf ihren platz wo sie dann "abschalten" kann. habe mir schon überlegt sie als therapie u. begleithund "auszubilden". leider ist sie mittlerweile ~8j. u. hat spondyliose, so das sie nicht mehr so "belastbar" ist.
habe am dienstag meinen termin u. werde dort gezielt nachfragen - mal sehen ob ich dort andere infos erhalte.
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Auch wenn das so ein friedlicher Hund sein soll, würde ich bei einer Konfrontation doch lieber einem 3 kg Yorkshire als einem 40 kg Rottweiler gegenüber stehen Winken
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da werden Dir unsere Jogger aber was anderes erzählen, denn in unserem Hundefreilauf sind es immer die kleinen, die hinter ihnen her kläffen und drohen, ihnen an die Beine zu gehen.

Während unsere Großen Joggen und Fahrradfahren (ein gut Teil läuft ja selber oft hinter Herrchens oder Frauchens Fahrrad her) als stinknormale und nicht weiter beachtenswerte menschliche Tätigkeit auffassen.
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mailo
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Anmeldungsdatum: 14.07.2008
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BeitragVerfasst am: 18.01.09, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das diese kleineren den Joggern öfter gefährlich werden liegt aber immer daran das der Leinenträger das Tier nicht als Tier behandelt und nicht in der Lage ist es zu erziehen.

Oder es gar nicht wollen: "Ist doch süß wenn der Kleine so tut wie ein Großer..."

Ich habe selbst 2 Lhasa Apso, also auch nicht gerade groß, aber sie werden erzogen.

Dann machen sie so was auch nicht.

Es ist immer am oberen Ende der Leine!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Vollkommen richtig.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Auch wenn das so ein friedlicher Hund sein soll, würde ich bei einer Konfrontation doch lieber einem 3 kg Yorkshire als einem 40 kg Rottweiler gegenüber stehen Winken


zahn ist zahn u. da der rottweiler ein s.g. wadenbeißer ist hast du sie eh in den waden *fg*
spaß beiseite, klar ist das ein rottweiler eine große masse hat, es leider zu mehr als nur unschönen ereignissen kam, er zudem bedrohlich wirkt u. in den medien immer die rolle des bösen verkörpert - sei es nun ein horrorfilm (das omen) od. die "berühmte" tageszeitung.
fakt ist das angst anerzogen wird, ein kleinkind/hudnewelpe geht neutral (also wertfrei) auf seine umwelt zu. erst die eltern/angehörigen/umfeld erziehen das kind/welpe zur vorsicht - leider teilweise bishin zur angst vor hunden.
muss mailo recht geben, es sind die hundehalter die durch falsches verhalten ihren hund in einer bestimmten verhaltensweise bestärken u. dadurch "verziehen". habe es nur zu oft erlebt das die "kleinen kläffer" auf den arm genommen werden u. dann so richtig loslegen - meine lässt es sich nicht nehmen u. kläfft zurück. das verhalten des kleinen wird als "lustig" empfunden ABER meiner soll hochgradiug agressiv sein!

mal als diskussion der inhalt der sachkunde - bei eig. fast jeder frage soll ich aus rücksicht auf andere meinen hund abrufen (kein problem, sollte normal sein), ich muss ihn anleinen u. darf ihn erst wieder ableinen sofern kein anderer beeinträchtigt wird (auch noch verständlich). aber wieso eig. immer nur der hudnehalter? was ist mit den "sonntagsspaziergängern" die nur sonntags u. vornehmlich bei schönem wetter unterwegs sind, dazu noch lautstark rumkrakehlen u. ihren müll in der natur verteilen (kippenstummel, tempos etc pp.). warum müssen die keine rücksicht auf jemand nehmen der bei wind u. wetter die natur genießt, seinen müll in die tasche steckt u. seinen hund mal aufs feld kacken lässt - hier kam es schon zu diskussionen das ich gefälligst die kacke vom feld machen solle - dies sei ecklig u. man wolle keine hudnekacke auf dem korn haben. als ich antwortete das der bauer gülle u. mist aufbringt wusste man keine antwort u. wurde pampig.
klar die rechte des einen gehen nur soweit das sie keinen anderen einschränken aber wieso muss nur der hundehalter "federn lassen" u. kann sich keine rechte "rausnehmen".
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Poth, wenn die einen keine Manieren haben (Sonntagsspaziergänger) rechtfertigt das nicht, dass die Hundehalter nun auch keine Manieren zu haben brauchen.

Mit dem Kornfeld sehe ich das auch nicht so eng (bin aber kein Landwirt). Bei einem Gemüsefeld sehe ich das schon anders.

Und auf Wiesen, auf denen Vieh weidet oder die zur Heugewinnung dienen, ist Hundekacke ein Schaden.

Ich selbst habe damit keine Probleme. Denn mein Hund ist so erzogen, dass er nur in Kraut und Gebüsch kackt, also z.B. auf den Rain diesseits des Zaunes oder in die Brennesseln. Da braucht man nichts wegzumachen und keinen störts.

Da eine entsprechende Erziehung des Hundes ohne weiteres möglich ist, ist sie m.E. auch zumutbar.

Anleinen muss jeder selber verantwortlich entscheiden. Ein Hund, der sich zuverlässig abrufen lässt, muss nicht angeleint werden, ein Hund, der das nicht tut, muss.

Von daher ist es ohne weiteres möglich, dass der Halter eines ungezogenen Kleinhundes seinen Köter bei Begegnungen anzuleinen hat und der Halter des erzogenen Rottweilers nicht.
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

sage ja nicht das ich jetzt auch mich wie ein ferkel benehmen werde - mich stört nur das bei allem der hundehalter klein "beigeben" muss um "sachkundig" zu sein. wenn du mal nach sachkunde +dein bundesland googelst wirst du schnell drauf stoßen das die "richtige" antwort immer das anleinen des hundes ist, dort gibt es kein gut erzogen od. nicht, du "musst" dies so beantworten um sachkundig zu sein.
neber gemeindesatzung (anleinen im ort) ist noch das waldgesetz zu beachten, greifen die 2 sachen mal nicht, so müsste man (sofern man nach der sachkundeprüfung geht) den hund anleinen wenn man irgendwem irgendwie begegnet.

klar ich nehme sie auch am halsband, oftmals nur mit dem kleinen finger - bei wahrheitsgemäßer beantwortung würde man die sachkundeprüfung ggf. aber nicht bestehen.
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo pOtH,

dass bisher in Hessen gehaltene und ordnungsgemäss angemeldete Rottweiler, die in der Vergangenheit nicht auffällig geworden sind, unter einen Bestandsschutz fallen hast Du ja inzwischen selbst herausgefunden. Insofern kommen keine Mehrkosten auf Dich zu, weil Du Deinen Hund ja bisher ordnungsgemäss angemeldet hattest. Diese Rottis haben ja dadurch, dass sie bisher nicht auffällig geworden sind, bewiesen dass sie nicht verhaltensauffällig sind.

Die Auflagen gelten nur für neu angeschaffte Rottweiler, und zwar so lange bis sie bewiesen haben dass sie kein übersteigertes Aggressionspotential besitzen (= Wesenstest). Dass Halter, die erstmals die Haltung eines solchen Hundes anmelden, ihre Sachkunde nachweisen müssen halte ich nicht für einen Nachteil.

Die Hundesteuer ist ein Thema, welches die Kommunen betrifft, und hat nichts mit dieser hessischen Verordnung zu tun. Bedeutet dass jede Stadt/Gemeinde selbst festlegt, wie hoch die Hundesteuer ist, welche Hunde ggf. steuerbegünstigt werden oder für welche ggf. ein höherer Steuersatz gezahlt werden muss. Wer diesbezüglich unzufrieden ist muss seine Klage gegen die jeweilige Stadt/Gemeinde richten und nicht gegen das Land Hessen.

LG die Waschbärin
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