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Psychotherapeut erhält ohne Zustimmung Auskünfte von Hausarz

 
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
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BeitragVerfasst am: 13.01.09, 14:09    Titel: Psychotherapeut erhält ohne Zustimmung Auskünfte von Hausarz Antworten mit Zitat

Hallo.

angenommen, ein Patient wird vom Hausarzt an einen Psychotherapeut überwiesen. Danach geht der Patient immer direkt und ohne Überweisung zu dem Psychotherapeut. Der Hausarzt übergibt seine Praxis später dann an ein Praxisteam in dem der Patient sich dann einen Internist aussucht, da weitere Behandlungen anstehen die der "alte" Hausarzt bereits angeleiert hatte.

Der Psychotherapeut wendet sich nun an den "neuen! Arzt, der nie eine Überweisung an den Psychotherapeut geschrieben hat, und lässt sich detailiert die verschrieben Medikamente der letzten Jahre durchgeben. Dies alles ohne Einverständnis des Patienten und vermutlich auch noch telefonisch.

Wäre sowas rechtlich unbdenklich möglich?
Es besteht absolut keine Veranlassung, einer Selbstgefährdung.

Ich, totaler Laie, meine, der Psychotherapeut darf ohne mein EInverständnis meinen Hausarzt für solche Auskünfte erst gar nicht kontaktieren udn mein Hausarzt darf ohne mein Einverständnis keine Auskünfte und schon gar nicht telefonisch geben.

Wie ist hier die Meinung dazu und wo im Gesetz kann man das ggf. nachlesen.

Danke für eine Diskussion.

Nachtrag: In einem Praixzentrum steht im Impressum jeder Arzt einzeln. Darunter "Mitglied der Qualitätspraxen GmbH"
Ist dann auch jeder Arzt rechtlich alleine haftbar?
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MartinZirkus
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

die Schweigepflicht gilt auch für Ärzte untereinander.

Die ist in der Musterberufsordnung für Ärzte geregelt.

Demnach hätte der Patient den Arzt ausdrücklich (schriftlich!) von der Schweigepflicht entbinden müssen.

Gruß
MZirkus
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Meinung.

Kann jemand noch was dazu sagen, vielleicht zu meinem Nachtrag?

Gruß
Lessli
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht findet doch noch jemand die Zeit zu einer Antwort.

Gruß
Lessli
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Questor
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BeitragVerfasst am: 17.01.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wofür brauchte der Therapeut diese Informationen denn? Das ist recht unüblich, wenn ich richtig informiert bin. Wie sehen die Stellungnahmen des Therapeuten und Arztes aus? Und woher weiß der Patient, dass diese Informationen weiter gegeben wurden?
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Lessli
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Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 371
Wohnort: meist unterm Tisch

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Rückfrage.

Nehmen wir an, der Therapeut hat seinem Patient gesagt, dass er mit seinem Arzt gesprochen hat und Informationen aus der Krankenakte, insbesondere verschriebene Medikamente der letzten ca. 5 Jahre eingeholt hat.
Gut, dem Therapeut kann man meiner Meinung nach nichts vorwerfen. Anrufen darf er vermutlich ja und auch fragen.

Nehmen wir an, der Hausarzt hat ein Einschreiben (Rückschein - eigenhändig) zur schriftlichen Stellungnahme mit Fristsetzung bekommen bei dem auch die Frage zu beantworten ist, auf welcher Rechtsgrundlage er Informationen, und auch welche und in welcher Form (telefonisch wäre wohl "tödlich") aus der Krankenakte an einen anderen Arzt (Therapeut) weitergeben hat. Gehen wir davon aus, in dem Schreiben hat sich der Partient weitere rechtliche Schritte sowie die Information an die Landesärztekammer Baden-Württemberg, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg und eine Information an die Qualitätspraxen GmbH vorbehalten.

Sagen wir, der Arzt hat zur Beantwortung noch 8 Tage Zeit.

Vermuten wir, in beiden Schreiben, also auch an den Therapeut, steht so was wie:

Obwohl bereits im StGB und BDSG sowie in der Berufsordnung für die Ärzte und Berufsordnung für Psychologische Psychotherapeutinnen/-en geregelt untersage ich Ihnen, Ihren Kollegen und dem Praxisteam jegliche Auskünfte über meine Person zu erteilen, soweit Ihnen keine von mir unterzeichnete Schweigepflichtentbindung vorliegt.

Die Frage ist natürlich, ob der auskunftsfleißige Arzt dies an die Kollegen in dem Praxiscentrum weiterleitet.

Gruß
Lessli
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.09, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Meinung wäre, dass der Klient sofort den Therapeuten wegen zerrüttetem Vertrauensverhältnis wechseln sollte (und sinnvollerweise auch den Arzt). Abklären mit der Krankenkasse und diese auch fragen, wie weiter rechtlich vorzugehen ist. Die helfen in der Regel und wissen auch über die rechtlichen Belange bescheid, wie so ein Vertrag zu kündigen ist. Aber einen Anwalt würde ich trotzdem konsultieren.

Der Therapeut hat den Klienten zu fragen, ob er die Infos haben darf. Wenn der sagt ja, ist alles o.k., wenn er nein sagt, hat der Therapeut das zu aktzeptieren. Und nur sorum geht das. Hier liegt zwar sicher ein Vertrag mit dem Therapeuten vor, doch kann dieser aus einem wichtigen Grund gekündigt werden - eben weil das Vertrauensverhältnis zerrüttet und der Therapeut sich dem Klienten gegenüber als unzuverlässig und unehrlich gezeigt hat. Für einen Menschen mit psychischen Problemen gibt es wohl nichts schlimemres, als wenn er von seinem Therapeuten hintergangen wird.

Der Klient darf hierbei nicht vergessen, dass er aufgrund seines psychischen Zustandes in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Therapeuten steht und dieses Verhältnis wurde offenbar übelst mißbraucht. ("Ich mache, was ich für richtig halte, über deinen Klientenkopf hinweg)

Außerdem sollte sich der Klient fragen, ob ihm die Therapie bisher gut getan und vor allem geholfen hat. Nicht nur, weil er jemanden zum Reden hatte, sondern auch, ob sich konkret in seinem Leben etwas verändert hat. Und es sollte eine Neubewertung vorgenommen werden, ob es sinnvoll ist, die gleiche Therapieform weiter zu verfolgen oder es mit einer anderen zu versuchen - wäre mit dem neuen Therapeuten abzusprechen.
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