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Verfasst am: 17.01.09, 18:07 Titel: Lagerniederlassung im EU-Ausland
Firma A mit Gewerbeanmeldung in Griechenland (mit starkem Kundenverkehr Richtung Deutschland) möchte zwecks Verbesserung der Logistik ein Lager für Waren in Deutschland anmieten. Die dort auszuführenden Arbeiten (Warenan- und -ausgabe) werden vermutlich durch einen Dienstleister ausgeführt.
1) Benötigt die Firma irgendwelche Anmeldungen in Deutschland (Gewerbeamt, Finanzamt usw)?
2) Dürfte Firma A auch ein richtiges Ladenlokal mit Angestellten in Deutschland führen, ohne einer weiteren Gewerbeanmeldung in Deutschland, wobei die Angestellten
a) ebenfalls in Griechenland angemeldet und versichtert sind oder halt
b) in Deutschland angemeldet und versichert werden (wenn in der Konstellation möglich)?
Ich bitte vorab zu entschuldigen, wenn weitere teilweise sehr ähnliche Fragen hier und in anderen Forengebieten folgen. Es liegt daran, dass die kleine fiktive Firma A gerade verschiedene Szenarien durchspielt, wie und wo sie ihre weitere Zukunft plant, um sich zu retten.
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