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Saw13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 17.01.09, 17:54 Titel: Alte BU zerschossen |
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Hallo Leute habe ein Megaproblem und hoffe ihr könnt mir hierzu die Rechtslage erklären.
Also folgendes weiss garnicht wo ich anfangen soll aber ok. Ich hatte eine Bu gekoppelt an eine Rentenversicherung seit 4 Jahren am laufen bei einem Mega großen Versicherer. Jetzt kam mein Versicherer auf mich zu und sagte komm mal ins Büro wir haben hier ein neues BU-Produnkt. gesagt getan. Ich kam in sein Büro (eine Generalvertretung) Nun er stellte mir im kurzen sein neues Produkt vor was mich auch sehr ansprach und ich zu ihm sagte ja das nehme ich. Nun sagte er: Wir machen es so das wir aus der alten Versicherung die BU rausholen und die Rentenversicherung Minimalistisch weiterlaufen lassen. Ok ich unterschrieb das Blatt Papier (Dumm Dümmer ich) Sodele um die neue BU abzuschließen müssen wir erstmal ein Gesundheitsbogen ausfüllen. Dann kam die Frage aller Fragen. Sind sie in Therapeutischer Behandlung? ich sagte ja. Worauf er meinte wenn ich das ankreuze bekommen wir keine BU, jedoch dürfen wir Versicherer eh nur 3 Jahre nach abschluss Prüfen und danach nicht mehr. Ok sagte ich. Nun war ich zuhause und mein gewissen und das I-Net holte mich ein denn wen sie wirklich Testen dann waren meine Beiträge das ganze leben lang umsont im falle einer BU. Also wiedersprach ich dem Vertrag beim zusenden der Police durch mein 14 Tägiges Rücktrittsrecht. So und nun sitze ich hier und bekomme nirgends mehr eine Bu her da ich ja in der Wagnissdatei stehe. Jetzt meine Frage kann ich gegen meinen Berater juristisch vorgehen? Denn beim genauerem Überlegen sagt mir doch mein Menschenverstand das ich erst eine Voranfrage mach bevor ich die alte Platt mache oder? Bitte um eure Hilfe ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten! |
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J_Denver FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.05.2006 Beiträge: 3777 Wohnort: hinterm Deich
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Verfasst am: 17.01.09, 18:16 Titel: Re: Alte BU zerschossen |
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| Saw13 hat folgendes geschrieben:: | | . Jetzt meine Frage kann ich gegen meinen Berater juristisch vorgehen? Denn beim genauerem Überlegen sagt mir doch mein Menschenverstand das ich erst eine Voranfrage mach bevor ich die alte Platt mache oder? Bitte um eure Hilfe ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten! |
Wenn sich die Aussagen des Beraters beweisen lassen schon.
U.U reicht hier der Anscheinsbeweis, aber das sollte ein Fachanwalt klären. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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Saw13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 17.01.09, 18:22 Titel: |
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| Hmm beweisen wird schwer denn es waren nur 2 Personen im Raum ich und er. Was ist denn der Anscheinsbeweis? Also meinst du ich sollte einen Anwalt einschalten? |
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zuberbühler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 26.06.2008 Beiträge: 186 Wohnort: Oyten
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Verfasst am: 18.01.09, 21:29 Titel: |
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Hallo Saw13,
der leere Raum soll die Sprachlosigkeit ausdrücken, die einen befällt, wenn man liest, mit welchen Methoden immer noch gearbeitet wird.
Falls noch nicht geschehen - es sollte versucht werden, die Änderung der alten Versicherung rückgängig zu machen. Es könnte damit argumtentiert werden, dass die alte Rentenversicherung eine steuerfreie Auszahlung vorsah.
Mit besten Grüßen
zuberbühler |
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Saw13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 19.01.09, 17:37 Titel: |
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Hallo Zuber...
Ja ist echt Traurig wie mit mir bzw. vielen anderen Unwissenden Umgegangen wird. Da ich einen Handwerklichen Beruf habe ist es sehr sehr wahrscheinlich das ich BU werde und dann kommt mir ein Berater einer Generalvertretung und macht sowas. Super oder? Ich finde dies sollte Strafbar gemacht werden denn wenn ich in meinem Job scheisse Baue muss ich auch gerade stehen für den verbockten mist. Wie ist es eigentlich ist der Berater in solchen fällen haftbar zu machen? Jedoch verstehe ich deinen Letzten satz nicht mit der Sache Steuerlich etc.pp könntest du mir das bitte nochmal etwas genauer erklären? Danke dir jetzt schon dafür!! Ich habe ein Schreiben an die Gesellschaft verfasst, darf man dies hier posten also ohne namen etc.pp dann könnte vll. mal ein Fachmann von euch drüberschauen? |
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Saw13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 24.02.09, 17:12 Titel: |
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| Gelten denn Tonaufnahme hier als Beweismittel bzw. als Notlösung?? Weiss hier nicht weiter!? |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 24.02.09, 19:46 Titel: |
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Hallo,
hier wäre mA zu prüfen, inwiefern ein Verstoß gegen Vermittlerrichtlinie und VVG vorliegt.
Stichwort: Beratungsprotokoll.
Anscheinend wurde kein Beratungsprotokoll angefertigt.
Oder wurde auf dessen Erstellung verzichtet?
Ich gehe davon aus, daß das Ganze nach dem 22.05.2007 stattgefunden hat. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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Saw13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 24.02.09, 20:17 Titel: |
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Ja nach dem ...2007. Ich habe mal eben ein wenig in den Vermittlerrichtlinien gelesen und mir ist das Wort beweislastumkehr im Kopf geblieben. Nun es wurde kein Beratungsprotokoll erstellt. Desweiteren wie gesagt handelt es sich um einen Versicherungsagenten, Provisionsabhängiger eines versicherers inwieweit hier diese Richtlinien greifen weiss ich nicht.
Zuletzt bearbeitet von Saw13 am 24.02.09, 20:50, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Saw13 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 24.02.09, 20:33 Titel: |
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Es war auch kein Makler oder so sondern ein mitarbeiter einer generalagentur, recht junger dazu. Nun ich habe mitlerweile ein schreiben aufgesetzt an die Versicherung und probiert den baustein wieder dazu zu buchen (Danke nochmals an ZUBER!!!). Nun kam die Antwort: Nach der neuen Versicherungsvertragsreform ist dies bei einem bestehenden Vertrag nicht mehr möglich.
Mehr gedanken hierzu hat sich der Sachbearbeiter der Versicherung hierzu wohl nicht gemacht. Nun ich werde morgen einen letzten Termin in der Generalagentur festlegen, sieht diese ihren Beratungsfehler ein und ich bekomm alte BU wieder dann ist alles OK .Ansonsten gehe ich zum Anwalt wenn auch sehr ungerne aber hier geht es um mehrere Hundert 1000 euro im Fall aller Fälle. Welchen bräuchte ich hier in diesem Fall? |
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chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
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Verfasst am: 24.02.09, 23:23 Titel: |
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Hallo,
für den Versicherten kann es mA nur eine Lösung geben:
die Wiederherstellung des vorherigen Zustandes.
Unter der Maßgabe, daß kein Verzicht auf ein Beratungsprotokoll vereinbart wurde, würde ich mich zunächst an der Versicherungsombudsmann wenden, wenn das Gespräch mit der Generalagentur nicht den gewünschten Ausgang hat.
Ich lehne mich auch vorab so weit aus dem Sattel indem ich bezweifle, daß diese über die nötigen Kompetenzen verfügt entsprechende rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
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Schoeneberg30 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 25.02.09, 16:23 Titel: |
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Was tut denn BU bedeuten?  |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 25.02.09, 16:32 Titel: |
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BU tut BerufsUnfahigkeit bedeuten tun.  _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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