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Wohnrecht mit Wart und Pflege

 
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Bärbel
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Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.04.05, 09:43    Titel: Wohnrecht mit Wart und Pflege Antworten mit Zitat

Meine Eltern haben bei mir ein Wohnrecht mit Wart und Pflegeleistungen solange sie in meinem Haus leben.
Die Eltern haben vor ca. 1 1/2 eine Vorsargevollmacht zu Gunsten meiner beiden Geschwister unterschrieben.
Seit ca. 4 Jahren ist meine Mutter Pflegefall, zur Zeit Pflegestufe 2, ist psychisch krank, betreibt chronischen Schlaftablettenmissbrauch und bei beiden Eltern wurde vom Amtsarzt ein Hirnabbauprozess in mehr oder weniger weit fortgeschrittenen Stadium festgestellt. Dadurch kommt es regelmäßig, täglich zu Meinungsverschiedenheiten, Streiterein, bis hin zu SChlägereien der beiden.
Wir haben die Mutter mittlerer Weile drei Mal gepflegt und drei Mal wurde die Pflege uns von den Bevollmächtigten bzw. von meinem Vater abgelehnt und entzogen.
Jetzt wurden wir über einen Rechtanwalt das vierte Mal aufgefordert zu Pflegen. Die Pflege hat nach den Wünschen der Bevollmächtigten zu erfolgen, ohne Rücksicht auf unser Alltagsleben.
Sie verlangen eine 24 Stunden rund um die Uhr Beaufsichtigung. Es ist zu beobachten, dass die Situation täglich schlechter wird.
Ab wann ist eine häusliche Pflege nicht mehr möglich und gibt es rechtliche Möglichkeiten gegen die Forderungen vor zu gehen?
Ist es rechtens, drei Mal uns die Pflege zu entzeihen, sie dann aber wieder gerichtlich zu fordern?
Gruß Bärbel im Namen meines SChwiegervaters
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