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Haftet der Zusteller?

 
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jananatali
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Anmeldungsdatum: 09.10.2005
Beiträge: 297

BeitragVerfasst am: 16.01.09, 11:01    Titel: Haftet der Zusteller? Antworten mit Zitat

Angenommen:
A verschickt Ware an B.
B ist Betrüger und bestellt Waren an eine Adresse, wo er nicht wohnt.
Er fängt die Waren der Zusteller trickreich ab.
"Hast Du was für X ...? Ja - das bin ich ...?"
Er unterschreibt und kassiert die Ware ein.

Frage:
Darf der Zusteller auf der Straße, ohne Briefkasten- oder Ausweiskontrolle, an B Ware aushändigen? Ich er durch rechtsverbindliche unterschriebene Empfangsbestätigung des B von der Haftung befreit?
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Tim_S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

N´abend,
Zitat:
Ich er durch rechtsverbindliche unterschriebene Empfangsbestätigung des B von der Haftung befreit?

Äh, der Beispielsfall lautete doch:
Zitat:
A verschickt Ware an B.

Wenn also B eine Quittung unterschreibt, wo ist das Problem?
Zitat:
Er fängt die Waren der Zusteller trickreich ab.
"Hast Du was für X ...? Ja - das bin ich ...?"

Na das dürfte ja wohl ganz klar sein: Wenn der Zusteller eine Sendung für einen "B" hat, und gibt sie dann einem "X", dann liegt ein Verlust der Sendung vor. Der Unternehmer haftet natürlich.

Grüße
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