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Frage zu GKV 18-Monats-Frist

 
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Der-Herrmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 14:44    Titel: Frage zu GKV 18-Monats-Frist Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe eine Frage zur 18-Monatsfrist bei der GKV und werde aus anderen Webseiten nicht schlau.
Person A ist sein leben lang bei einer Krankenversicherung gemeldet. Nehmen wir mal an zuerst über seine Mutti als Kind, später als Student, dann steigt er ins Berufsleben ist und ist nun, sagen wir mal, 30 Jahre in dieser einen GKV. Zwar einmal in der Filiale B und einmal in der C gemeldet, durch einen Umzug. Aber immer im gleichen Bundesland.
Person A will die Krankenkasse wecheln, kommt aber nicht da raus. Man hat ihn auf die 18-Monatsfrist aufmerksam gemacht. Person A meinte, dass er doch schon 30 Jahre bei der Krankenkasse ist. Man teilte ihm mit, dass bei jedem neuen Arbeitgeberwechsel man sich für die bestehende krankenkasse neu entscheidet.
Dies würde aber bei der Person A bedeuten, dass er wohl niemals wechseln kann ?
Nach dem Studium ( wo er als Student versicher war), hieß es, nun hat er einen neuen Tarif als Arbeitnehmer, nun zählts neu. Er müsse nun 18 Monate durchhalten. Wenn aber jemand immer nur 1-Jahres-Verträge bekommt - kann er die 18 Monate doch niemals erfüllen, oder ?

Würde mich über eine Antwort darauf sehr freuen.
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rediman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2005
Beiträge: 181
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, das ist so nicht richtig. Die 18-Monatsfrist beginnt an dem Tag, an dem man in
eine neue Kasse wechselt. Die Bindungsfrist bei einem Arbeitgeberwechsel gibt es nicht
mehr. Wenn du also seit mehr als 18 Monaten bei ein und der selben GKV versichert bist
(egal in welcher Filiale) kannst du jederzeit dort die Mitgliedschaft kündigen. Das ist der
momentane Stand und trifft auf ALLE GKVen zu.
_________________
Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotzen. Von: Johann Nestroy.
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