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Internes polizeiliches Führungszeugnis löschen lassen???!!!
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barbapapa
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

lol? wieso meinst du die sponieren mich aus???
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, er meint, Sie sollen sich nicht so aufregen über die polizeiliche Datensammellei, wo sie doch andernorts so freigiebig mit Daten sind.
Übersieht dabei aber, dass es an der einen Stelle freiwillig und vom Ausmaß steuerbar geschieht und dass diese Art der Datenpreisgabe nicht zu unangehmen Fragen und Kontrollen durch Polizeibeamte führt.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 18.01.09, 14:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

das Argument von Gammaflyer ist natürlich treffend und ist nicht von mir übersehen worden. Ich meine nur, dass die Daten bei der Polizei gut aufgehoben sind und dass die Polizei leider noch viel zu wenig Daten hat.

Ich weiß eine gewagte These, wo wir gerade automatische ammtl. Kennzeichenerfassung, Online Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung "auf dem Tisch hatten" - was aber zeigte, dass wir (Gesetzgeber und Verfassungsgericht) klare und rechtsstaatliche Wege sucht.

Neben den "normalen" Daten wäre ich auch für eine DNA Datei (richterliche Kontrolle, scharfe Schranken etc vorausgesetzt).

Und wer (wie der Fragesteller) ein Verbrechen begangen hat, der muss sich nicht wundern, wenn die Polizei seine Daten hat; gerade wenn er anderswo so freizügig damit umgeht.
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Und jemand der in der Vergangenheit mal "Mist gebaut hat"(von Verbrechen war übrigens nicht die Rede) soll ewig darunter leiden? Eben nicht.
Und deshalb ist es denke ich das gute Recht eines jeden, sich zu erkundigen, wann die Löschung geschieht, und was dazu unternommen werden muss, damit es so früh wie möglich passiert.
Dass das den Behörden dann Arbeit macht, soll nicht das Probelm des Einzelnen sein.
"Pro Sicherheit" zu argumentieren ist reichlich vage und deshalb sollte man sich nach der aktuellen Gesetzeslage orientiern und die ggf. darlegen.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ok - Sie haben einen anderen Standpunkt als ich - jedoch sind wir uns einig, dass für das Löschen gesetzliche Löschfristen entscheidend sind.




Bezüglich ob er ein Verbrecher ist oder nicht kann ich folgenden Link empfehlen

http://www.kriminologie.uni-hamburg.de/wiki/index.php/Verbrechen



(hoffentlich verstößt solch ein Link nicht gegen die Forenregeln ?)
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Ich meine nur, dass die Daten bei der Polizei gut aufgehoben sind und dass die Polizei leider noch viel zu wenig Daten hat.
Ganz schlechter Witz - auch wenn ich befürchte, Sie meinen das tatsächlich ernst. Mit den Augen rollen

Wächter hat folgendes geschrieben::
Und wer (wie der Fragesteller) ein Verbrechen begangen hat, der muss sich nicht wundern, wenn die Polizei seine Daten hat; gerade wenn er anderswo so freizügig damit umgeht.
Dieser Vergleich hinkt nicht, der fährt beidseitig amputiert im AOK-Chopper... Sehr böse Im übrigen: hören Sie doch freundlicherweise auf, dem TE irgendwas zu unterstellen! Sehr böse

Wächter hat folgendes geschrieben::
Grundlos ist man nicht in die "Datensammlung" gekommen.
Stimmt. Aber ob dieser 'Grund' immer rechtlich zulässig ist, ist damit noch lange nicht gesagt.

Wächter hat folgendes geschrieben::
Und gelöscht wird man auch wieder
Stimmt. Aber nicht unbedingt automatisch.

Wächter hat folgendes geschrieben::
kommt jetzt jeder und stellt nen Antrag auf Löschung macht das viel Arbeit und wenig Sinn (zumindest wenn man pro Sicherheit argumentiert).
Stimmt. Ist ja auch unerhört, wenn ein Bürger seine Rechte in Anspruch nimmt! Mit den Augen rollen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

@ Biber


schönes Post.

Ich denke damit ist alles gesagt. Das interessante ist ja immer der Blickwinkel und wir haben hier nun mehrere beleuchtet, was das Forum ja so schön macht.


Einziger Punkt ist, der mit dem amputierten Vergleich auf dem AOK Chopper hier möchte ich kurz nachhaken, was ich dem Fragesteller unterstellte ? Er sagt doch, dass er Mist begangen hat - daraus darf ich doch wohl eine Straftat schließen.


Und bezüglich der gelöschten Namen: SRY wenn dieses verwenden gegen die Forenregeln verstieß - könnten Sie der besseren Lesbarkeit dann dort ergänzen, dass es um [Geht's noch? Das kann doch nicht so schwer sein! Biber Sehr böse ] Karten oder so ging ?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wächter hat folgendes geschrieben::
Ok - Sie haben einen anderen Standpunkt als ich - jedoch sind wir uns einig, dass für das Löschen gesetzliche Löschfristen entscheidend sind.

Und genau danach bzw. allgemeiner, was er zur Löschung tun kann, hat der TE gefragt.
Wächter hat folgendes geschrieben::
Bezüglich ob er ein Verbrecher ist oder nicht kann ich folgenden Link empfehlen

Ich weiß, was ein Verbrechen ist.
Und weil wir uns in einem Rechtsforum bewegen, sollten wir den Begriff im Sinne des Gesetzgebers verwenden und da der TE keine Einzelheiten zu seinen Taten genannt hat, ist eine Einordnung hinsichtlich Vegehen/Verbrechen nicht möglich. Deshalb wirkt das Annehmen eines Verbrechens im Rechtsforum als Unterstellung.
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 18.01.09, 21:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

gehört nicht zu einer rechtlichen Einordnung neben dem formellen Definitionen nicht auch die materiellen Definitionen ?


Aber wir wissen beide was gemeint ist - im Sinne des § 12 StGB haben Sie natürlich recht. Sprachlich habe ich jedoch auch Recht.

Der geneigte Leser weiß jetzt dass es mehrer Definitionen von Verbrechen gibt und der FDR User ist erinnert, dass nicht alle Definitionen zwangsläufig aus den Gesetzestexten genommen werden müssen und ich bin erinnert, dass wir in einem Rechtsforum sind, wo nun mal der Schwerpunkt gerade bei den Legaldefinitionen liegt.

Aber das war ja hier nicht die Frage, also lassen sie uns BTT gehen.
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Wächter hat folgendes geschrieben::
Ok - Sie haben einen anderen Standpunkt als ich - jedoch sind wir uns einig, dass für das Löschen gesetzliche Löschfristen entscheidend sind.

Und genau danach bzw. allgemeiner, was er zur Löschung tun kann, hat der TE gefragt.
.



Stimmt hier war ich noch eine Antwort Schuldig:

gesetzliche Grundlage für das Löschen personenbezogener Daten finden sich bei einer Speicherung auf Grundlage der StPO in § 489 Absatz 4 Nr.2

Demnach prüft die Behörde nach 5 Jahren, ob die Daten gelöscht werden.
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 31.01.09, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Auskunftsersuchen für das LKA Niedersachsen kann man sich etwa unter https://www.datenschmutz.de/cgi-bin/auskunft erstellen lassen. Die Tatsache, dass auch die bayerische Polizei von den Vorbelastungen weiß, deutet auf eine Speicherung beim BKA hin, auch dort würde ich Auskunft beantragen. Die Aussonderungsprüffristen betragen betragen bei Straftaten von Jugendlichen beim BKA und den meisten Bundesländern 5 Jahre, sollte in diesem Zeitraum seit der letzten Tat nichts neues hinzukommen, so wird in der Regel auf Löschung der Daten entschieden. Auch schon vor Ablauf der Frist können aber natürlich Löschanträge gestellt werden oder eine Sperrung bestimmter Daten verlangt werden. Einträge etwa in der Datei "Kriminalaktennachweis" in INPOL geschehen etwa unter der Annahme, dass auch in Zukunft mit Straftaten von überregionaler oder erheblicher Bedeutung zu rechnen ist. Es kann auch hilfreich sein, sich an den zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz zu wenden.
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Eierhahn
Gast





BeitragVerfasst am: 01.02.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Und jemand der in der Vergangenheit mal "Mist gebaut hat"(von Verbrechen war übrigens nicht die Rede) soll ewig darunter leiden?

Wieso leidet er ewig darunter? Keine Maßnahme darf auf einen solchen Aktenvermerk begründet werden.

Wobei ich dir ein wenig recht geben muss, wenn eine solche Person an einem Bahnhof angetroffen wird (i.d.R. darf an Bahnhöfen eine Person durchsucht werden) und zusätzlich z.B. der Hinweis kommt, dass die Person schon mal mit Betäubungsmittel aufgefallen ist, wird diese Person eher durchsucht, als ein offensichtlich "normal" Reisender mit seiner Großfamilie.
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 01.02.09, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist halt der Punkt, und wenn man sich mal den §13 HmbSOG anschaut
Zitat:
(1) Eine Person darf in Gewahrsam genommen werden, wenn diese Maßnahme
...
2. unerlässlich ist, um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu verhindern; die Begehung oder Fortsetzung steht insbesondere unmittelbar bevor, wenn die Person früher mehrfach in vergleichbarer Lage bei der Begehung einer derartigen Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit als Störer in Erscheinung getreten ist und nach den Umständen eine Wiederholung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit bevorsteht,

kann man vielleicht sogar nachvollziehen, wieso ich meine, dass Personen aus den Gewaltäterdateien schneller im Polizeigewahrsam landen.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 01:46    Titel: Re: Bundeszentralregister und Führungszeugnis Antworten mit Zitat

barbapapa hat folgendes geschrieben::
BZR und FZ ist dasselbe!!!! Klar führerzeugnis hab ich beantragt.... und der ist sauber!!!! trotzdem meint die polizei, dass bei sich im computer viel gespeichert ist und die daten niemals verloren gehen werden und nicht gelöscht werden..... wie kann ich die daten beantragen??

http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=122532&postdays=0&postorder=asc&highlight=bka&start=0
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