Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fensteraustausch
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fensteraustausch

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 16:23    Titel: Fensteraustausch Antworten mit Zitat

Eigentümer E besitzt eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus. Die Fenster sind bereits über 30 alt und E möchte sie austauschen. Sind Fenster eigentlich Gemeinschafts- oder Sondereigentum? Die Teilungserklärung sagt nichts bezüglich der Fenster aus...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Über den Austausch entscheidet daher auch die Gemeinschaft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

das würde dann bedeuten, dass E auf der Eigentümerversammlung vorschlagen könnte, man sollte die fenster austauschen... dann wird das eventuell angenommen und die kosten würde die gemeinschaft tragen?

in E's Energiepass steht aber: "Der Austausch, ggf. auch Sanierung, von Fenstern kann von jedem Eigentümer selbst übernommen werden uns ist in jedem Fall sinnvoll."
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:10    Titel: Antworten mit Zitat

MarQi hat folgendes geschrieben::
das würde dann bedeuten, dass E auf der Eigentümerversammlung vorschlagen könnte, man sollte die fenster austauschen... dann wird das eventuell angenommen und die kosten würde die gemeinschaft tragen?
Im Falle einer notwendigen Instandsetzung müsste die Eigentümergemeinschaft die Kosten dann übernehmen, wenn keine andere Kostenübernahmeverpflichtung vereinbart wurde. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung oder sonstigen Vereinbarungen der Wohnungseigentümer.

MarQi hat folgendes geschrieben::
in E's Energiepass steht aber: "Der Austausch, ggf. auch Sanierung, von Fenstern kann von jedem Eigentümer selbst übernommen werden uns ist in jedem Fall sinnvoll."
Eigentümer der Fenster ist, da Gemeinschaftseigentum, die Eigentümergemeinschaft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.