Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Eine Frau die unter Rheuma und 2 nichtoperierten Bandscheibenvorfälle leidet, geht zum Arzt aufgrund großer Schmerzen. Dieser verschreibt ihr Schmerzmittel etc. weigert sich aber ihr eine Krankmeldung auszustellen weil sie 1. diese Beschwerden ja dauerhaft hat und 2. arbeitslos ist.
Fakt ist aber dass sie verstärkt Schmerzen durch das Wetter hat und außerdem zwar arbeitslos ist aber an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmt wo sie 8 Stunden am Tag sitzt.
Meine Frage also: Darf er eine Krankmeldung mit seinen Begründungen verweigern?
Vielen Dank für Ihre Mühen
Also, die ärztliche Kompetenz in Ehren. Aber, wie kann ein Mediziner sich dahingehend verweigern, bei offenkundigen Schmerzen (Bandscheibenvorfälle sind von starken Schmerzen begleitet) eine Arbeitsunfähigkeit zu attestieren?
Dies ergibt sich doch eigentlich schon aus dem Befund bzw. der Diagnose heraus, und der ärztliche Ermessensspielraum kann doch nicht so groß sein. Also, ich würde den Arzt wechseln und mich evtl. bei der Ärztekammer beschweren. (Und zwar unter Beweislegung einer seitens eines anderen Arztes ausgestellten AU-Bescheinigung).
Weil Schmerzen chronisch sind, müssen sie doch nicht zu ertragen sein - wer Bandscheibenvorfälle kennt, weiß, was das für Schmerzen sein können!
Wie sieht es eigentlich mit Regreßmöglichkeiten gegenüber einem solchen Arzt aus, wenn einem etwas auf der Arbeit unter Schmerzen passiert?
Wie willst Du Schmerzen denn beweisen? Welcher Parameter zeigt definitiv Schmerzen an?
Aus einem Befund ergibt sich gar nichts, auch kein Beweis für Schmerzen. Und es gibt auch Bandscheibenvorfälle ohne Schmerzen.
Beschwerde? Machs ruhig, bringt aber nix, und Regressmöglichkeiten gibts auch nur dann, wenn man dem Arzt etwas nachweisen kann. Bei Schmerzen geht das nicht.
Wir waren alle nicht dabei.
Wir wissen nicht, wie stark die Schmerzen waren.
Wir wissen auch nicht, wie oft die Pat. schon mit ähnlichen Beschwerden den Arzt aufgesucht hat.
Wir wissen nicht, wie das Gespräch wirklich verlief...
Zitat:
Also, die ärztliche Kompetenz in Ehren. Aber, wie kann ein Mediziner sich dahingehend verweigern, bei offenkundigen Schmerzen (Bandscheibenvorfälle sind von starken Schmerzen begleitet) eine Arbeitsunfähigkeit zu attestieren?
Das würde ja bedeuteten, die Diagnose "Bandscheibenvorfall" wäre ein sicheres Dauer-Abo für den gelben Schein, oder ?
So einfach geht´s dann doch nicht. Vielmehr gilt dieser Satz:
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Der Arzt kann aus fachlichen Gründen eine Krankschreibung verweigern. Dies ist Teil seiner ärztlichen Kompetenz.
Unterstellen wir doch einfach mal, das der Arzt schon seine Gründe hatte...
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.