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Umsatzsteuerersattung bei Insolvenz

 
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jacky94
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 20:24    Titel: Umsatzsteuerersattung bei Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen.
Der Sachverhalt:

Jemand meldet Insolvenz an, die Insolvenz ist eröffnet, die Wohlverhaltensphase läuft.
Der Insolvenzverwalter erteilt eine Freigabe für einen selbständigen Neuerwerb.

Im Zuge dieses Neuerwerbs entsteht ein Umsatzsteuerguthaben ( da zum Großteil umsatzsteuerfreie Auslandsumsätze getätigt werden, aber Vorsteuer durch die üblichen Geschäftstägigkeiten bezahlt wurden)
Dieses Umsatzsteuerguthaben behält nun das Finanzamt ein und verrechnet es mit Verbindlichkeiten die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, sowie mit Bürgschaften, die ebenfalls vor Insolzveröffnung übernommen wurden.

Das Finanzamt beruft sich in diesem Zusammenhang auf die Aufrechnungmöglichkeit gem. §94 InsO. Außerdem beruft es sich auf das BGH Urteil vom 21.07.2005 (IX ZR 115/04), in dem die Aufrechnung grundsätzlich nicht ausgeschlossen ist.

Meiner Meinung nach ist sowohl der §94 InsO nicht anzuwenden, da die Aufrechnungstatbestände zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung nicht bestanden hat ( die UmSt.-Forderung entstand ja erst nach Eröffnung), ebenso wie das BGH-Urteil, da auch das einen andere Sachverhalte beinhaltet.

Das Finnazamt sieht das leider nicht so. Weiß jemand, ob es über einen solchen Fall bereits ein BGH oder BFH-Urteil gesprochen wurde? Oder hat jemand dazu eine dem Finanzamt einläuchtende Erklärung parad, daß sie die UmSt-Erstattung nicht verrechnen dürfen? Wie ist die Rechtslagen?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort


Gruß
jacky94
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Don_Diego
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.07.2005
Beiträge: 327
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

M. E. ist die Vorgehensweise des Finanzamtes zutreffend, da das Aufrechnungsverbot mit Aufhebung des Verfahrens entfällt. Dies ist m. E. auch in dem zitierten BGH-Beschluss enthalten.
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

der neue § 35, II InsO ist der Tod des Schuldners, da grundsätzlich die Verrechnung mit Altverbindlichkeiten möglich ist.

Schuldner kauft im Mai Ware für 119,00 EUR ein, der Ust-Erstattungsbetrag wird durch das FA mit Altverbindlichkeiten verrechent;

Schuldner verkauft im Juni die verarbeitete Ware für 238,00 EUR und hat 38,00 EUR an das FA abzuführen.

Die Insolvenz in der Insolvenz in der Insolvenz ist vorprogrammiert, wenn nicht riesige Deckungsberiträge erwirtschaftet werden.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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