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Zivilprozess ohne Anwalt?!

 
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Lampi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 20:34    Titel: Zivilprozess ohne Anwalt?! Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgender (fiktiver) Fall.

A kauft Konzertkarten bei B.
B sagt das Konzert ab und zahlt nach 3 Monaten immernoch kein Geld zurueck, reagiert nicht auf Briefe, Emails, Fristen etc.

A hat einen Mahnantrag gestellt und der Staranwalt des finanziell potenten B hat gegen diesen Widerspruch eingelegt.

A denkt das dies ein klarer Fall ist, und will nun in das streitige Verfahren gehen, allerdings hat A (der etwas Ahnung hat, aber juristisch doch Laie ist) nicht unbedingt die Mittel diesbezgl. noch einen eigenen Anwalt zu nehmen und wuerde daher gerne ohne Anwalt in diesen Zivilprozess gehen, hat jedoch Bedenken das er hier gegen den vermeintlichen Staranwalt einer Namenhaften Kanzlei kein Land sieht und er am Ende auch noch auf den Gerichtskosten + den Anwaltskosten der gegenseite Sitzen bleibt.

Sollte A dieses Risiko eingehen? Ist es als Laie der das Mahnverfahren etc. bisher alleine durchgezogen hat in der Lage auch vor dem Gericht zu bestehen oder ist der Vorgang vielleicht zu Komplex? Die rechtliche Lage ist ja eigentlich klar...

Vielen Dank fuer Tipps oder Einschaetzungen

Lampi
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sollte A dieses Risiko eingehen?

Das kann nur A entscheiden.
Zitat:
Ist es als Laie der das Mahnverfahren etc. bisher alleine durchgezogen hat in der Lage auch vor dem Gericht zu bestehen oder ist der Vorgang vielleicht zu Komplex?

Kristallkugel? Lachen
Zitat:
Die rechtliche Lage ist ja eigentlich klar...

Weiß ich nicht. Ich kenne die AGB nicht, ich kenne den Grund für die Absage des Konzertes nicht. Ich wäre mit der Aussage jedenfalls vorsichtig.
Zitat:
nicht unbedingt die Mittel diesbezgl. noch einen eigenen Anwalt zu nehmen

Es reicht ja, wenn er bedingt die Mittel hat. Wenn der Fall so glasklar ist, werden ihm die Anwaltskosten ja von der Gegenseite erstattet. Außerdem dürfte es bei zwei Konzertkarten nicht gerade um einen Millionenstreitwert gehen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man einmal davon ausgeht, dass die Konzertkarten nicht mehr als 300 € gekostet haben, dann beträgt das Kostenrisiko für das Verfahren (2 x Rechtsanwalt + Gerichtskosten) sage und schreibe 253,50 €. Verliert A zahlt er alles, gewinnt er zahlt die Gegenseite.

Ein außergerichtliches Schreiben des Rechtsanwaltes (inkl. Prüfung, denn sonst kann der Rechtsanwalt kaum was schreiben) 46,41 EUR.

Ich gehe mal davon aus, dass A diese Kosten so gerade eben noch stemmen kann.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Sollte A dieses Risiko eingehen?

Das kann nur A entscheiden.

Vorsicht Metzing, Sie sollten hier keine Tipps geben. Sie vertreten doch die Gegenseite, oder? Schließlich schrieb Lampi
Zitat:
der Staranwalt des finanziell potenten B hat gegen diesen Widerspruch eingelegt.

_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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