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ampelmann geschützt - postkarte mit ampel möglich?

 
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rebecka thoma
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.01.2009
Beiträge: 2
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 14.01.09, 23:14    Titel: ampelmann geschützt - postkarte mit ampel möglich? Antworten mit Zitat

hallo!

ich habe ein foto, auf dem im vordergrund eine ampel mit dem berühmten geschützten ampelmann steht, im hintergrund der berliner fernsehturm 'alex' und am bildrand noch eine hausfassade. dieses foto habe ich mittels bildbearbeitung farblich verändert, so dass z.b. der ampelmann schwarz ist und nur der lichtschein grün. das ganze foto hat hierdurch einen leichten popart-charakter.
meine frage nun: darf ich von diesem foto eine postkarte zu kommerziellen zwecken drucken lassen? fällt die ampel, die zum normalen strassenbild gehört, ebenfalls unter den schutz, da der ampelmann sich klar in den vordergrund drängt? was wären mögliche konsequenzen, wenn ich es einfach "auf den versuch ankommen lasse"?
wie ist die rechtslage?

vielen dank schonmal im vorraus
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ein foto macht man für ein foto. mit ein bisschen glück entdeckt man es dann später für ein bild - gerhard richter
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 15.01.09, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird man nur beurteilen können, wenn man das Bild sieht.
Wäre der Ampelmann als Beiwerk zu betrachten, dürfte es kein Problem darstellen. Anders sähe es aus wenn man den Ampelmann, der nach Ihren Aussagen ja wohl im Vordergrund steht, als Hauptmotiv ansehen könnte.

rebecka thoma hat folgendes geschrieben::
was wären mögliche konsequenzen, wenn ich es einfach "auf den versuch ankommen lasse"

Viel Geld zahlen zu müssen Geschockt

Ich wäre da eher vorsichtig.
Man kann sich natürlich auch mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen und die Angelegenheit klären und sich evtl. ein entsprechendes Nutzungsrecht einräumen lassen.
Kostet i. d. R. zwar Geld - aber Sie wollen ja letztendlich auch Geld mit dem Motiv machen.
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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rebecka thoma
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.01.2009
Beiträge: 2
Wohnort: berlin

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

gäbe es dann zunächst eine abmahnung und eine unterlassungsmahnung oder ginge es sofort ins geld?

danke
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es ginge sofort um Geld. Abmahnungen sind kostenpflichtig, d.h. der Abmahner kann die von ihm für die Abmahnung aufgewandten Anwaltskosten und weiteren Schadenersatz geltend machen.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

rebecka thoma hat folgendes geschrieben::
.... oder ginge es sofort ins geld? .


Wie Metzing bereits schrieb, ginge es sofort ins Geld.
Das Zeigen auf einer HP könnte übrigens auch bereits eine widerrechtliche Verbreitung/Veröffentlichung sein, die den Rechteinhaber zur Abmahnung berechtigen könnte. Winken
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