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ich habe ein foto, auf dem im vordergrund eine ampel mit dem berühmten geschützten ampelmann steht, im hintergrund der berliner fernsehturm 'alex' und am bildrand noch eine hausfassade. dieses foto habe ich mittels bildbearbeitung farblich verändert, so dass z.b. der ampelmann schwarz ist und nur der lichtschein grün. das ganze foto hat hierdurch einen leichten popart-charakter.
meine frage nun: darf ich von diesem foto eine postkarte zu kommerziellen zwecken drucken lassen? fällt die ampel, die zum normalen strassenbild gehört, ebenfalls unter den schutz, da der ampelmann sich klar in den vordergrund drängt? was wären mögliche konsequenzen, wenn ich es einfach "auf den versuch ankommen lasse"?
wie ist die rechtslage?
vielen dank schonmal im vorraus _________________ ein foto macht man für ein foto. mit ein bisschen glück entdeckt man es dann später für ein bild - gerhard richter
Das wird man nur beurteilen können, wenn man das Bild sieht.
Wäre der Ampelmann als Beiwerk zu betrachten, dürfte es kein Problem darstellen. Anders sähe es aus wenn man den Ampelmann, der nach Ihren Aussagen ja wohl im Vordergrund steht, als Hauptmotiv ansehen könnte.
rebecka thoma hat folgendes geschrieben::
was wären mögliche konsequenzen, wenn ich es einfach "auf den versuch ankommen lasse"
Viel Geld zahlen zu müssen
Ich wäre da eher vorsichtig.
Man kann sich natürlich auch mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen und die Angelegenheit klären und sich evtl. ein entsprechendes Nutzungsrecht einräumen lassen.
Kostet i. d. R. zwar Geld - aber Sie wollen ja letztendlich auch Geld mit dem Motiv machen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 18.01.09, 21:30 Titel:
Es ginge sofort um Geld. Abmahnungen sind kostenpflichtig, d.h. der Abmahner kann die von ihm für die Abmahnung aufgewandten Anwaltskosten und weiteren Schadenersatz geltend machen.
Wie Metzing bereits schrieb, ginge es sofort ins Geld.
Das Zeigen auf einer HP könnte übrigens auch bereits eine widerrechtliche Verbreitung/Veröffentlichung sein, die den Rechteinhaber zur Abmahnung berechtigen könnte. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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