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Hallo,
weiß jemand wie es rechtlich aussieht wenn man eine Lebensversicherung und ein Auto hat und dann evtl. in die Insolvenz gehen muss?
Meine Mutter hat durch meinen Stiefvater massig Schulden. Nach der Trennung kam sie aus dem Betrieb nicht raus, steht im Grundbuch, daran sind einige Verpflichtungen geknüpft. Meine Mutter hat durch die Scheidung viel verloren und das Einzige was sie zu ihrer EU-Rente noch besitzt ist eine Lebensversicherung und ein Auto.
Dadurch das mein Stiefvater jetzt verstorben ist wollen seine Gläubiger das komplette Geld von meiner Mutter. Ob das Haus verkauft werden kann weiß man noch nicht so genau, das Land Niedersachsen ist jetzt in die andere Hälfte gerutscht da es keine Erben gab.
Falls es wirklich auf eine Privatinsolvenz hinauslaufen wird, wird meine Mutter dann auch ihre Versicherung auflösen müssen und evtl. ihr Auto verlieren? Was passiert wenn man die Versicherung vorher beenden würde und es dann tatsächlich in die Insolvenz geht, das Geld aber vorher gebraucht wurde?
Also, die Lebensversicherung wird vom Treuhänder aufgelöst und der Rückkaufswert realisiert werden.
Wenn die Versicherung vorher aufgelöst und das Geld verbraucht wird, kann es schwierig mit der Restschuldbefreiung werden (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO --> Vermögensverschwendung). Von daher kann davon nur dringend abgeraten werden.
Beim Auto ist es wieder einmal einzelfallabhängig. Viele Treuhänder verwerten das Auto, wenn es sich denn lohnt (hier kommt es darauf an, was für ein Fahrzeug es ist, wie alt, welche Ausstattung etc.).
Andere Treuhänder gehen einfach von einer Unpfändbarkeit des Fahrzeuges aus, da es ggf. für Arztfahrten im konkreten Fall bzw. für Fahrten zur Arbeitsstelle (üblicherweise) gebraucht wird.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.01.09, 21:34 Titel:
Don_Diego hat folgendes geschrieben::
Also, die Lebensversicherung wird vom Treuhänder aufgelöst und der Rückkaufswert realisiert werden.
Soweit ich weiß, gibt es diesen Automatismus nicht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Also, die Lebensversicherung wird vom Treuhänder aufgelöst und der Rückkaufswert realisiert werden.
Soweit ich weiß, gibt es diesen Automatismus nicht.
Das wäre mir neu. Schließlich würde ich dann mehr machen, als ich müsste/dürfte.
Im Übrigen dürfte sich das Gericht, wenn die LV nicht aufgelöst wird, fragen, warum überhaupt ein Treuhänder eingesetzt wird, wenn er seine Aufgaben nicht erfüllt.
Ich bin automatisch von einer Kapitallebensversicherung ausgegangen, die eben nicht nur für den Todesfall abgeschlossen ist. Daher hatte ich die Pfändbarkeit schlichtweg angenommen.
Das heisst, man hat heutzutage nicht einmal mehr das Recht ein Auto zu haben wenn man nicht mehr in Arbeit steht? Das Auto ist auch schon etwas über 10 Jahre alt und hat einige Macken wie kaputtes Schloss, eigenartige Fahrgeräusche usw. Und ein [Firmenname gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] ist ja nu auch nicht unbedingt eine Nobelkarosse denke ich mal.
Es ist eine Kapitallebensversicherung. Es steht ja noch nicht wirklich fest ob es auf eine Privatinsolvenz hinauslaufen muss, deshalb die Frage ob es sich negativ auswirkt wenn man sie vorher auflöst und verbraucht. Z.B. für eine Ausbildung eines der Kinder und um private Schulden vorher zu bezahlen, das ist dann ja auch nicht mehr möglich wenn die Insolvenz einmal im Gange ist.
Wie ist die Rechtslage, dürfen vorher andere Schulden abgetragen werden und evtl. eine Investition für ein Kind gemacht werden wenn noch nicht feststeht das die Insolvenz tatsächlich eintritt?
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