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Schadensfreiheitsklasse und Anhänger

 
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 15:54    Titel: Schadensfreiheitsklasse und Anhänger Antworten mit Zitat

Liebe Wissende,

A hat einige Jahre kein Kfz mehr auf sich angemeldet gehabt. Er versichert erst jetzt nach Jahren wieder ein Kfz auf seinen Namen und gibt an, daß er zuletzt mit der SF bei 30 % lag. Der "Rabatt" wird ihm eingeräumt. Erst nach einigen Monaten möchte der Versicherer wissen, wann und bei welcher Versicherung A zuletzt ein Kfz angemeldet hatte. Das ist allerdings schon über 10 Jahre her, indessen gab es da bis vor einem Jahr einen einachsigen Anhänger, der auf seinen Namen versichert war. Erhält ein versicherter Anhänger (logischerweise ohne eigenen Antrieb) die SF-Klasse?

Beste Grüße

Metzing
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J_Denver
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 17:24    Titel: Re: Schadensfreiheitsklasse und Anhänger Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
r. Erhält ein versicherter Anhänger (logischerweise ohne eigenen Antrieb) die SF-Klasse?

Beste Grüße

Metzing



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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 17:26    Titel: Re: Schadensfreiheitsklasse und Anhänger Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Erhält ein versicherter Anhänger (logischerweise ohne eigenen Antrieb) die SF-Klasse?
Ich hab' gerade bei einer Versicherung mal probeweise eine Tarifberechnung für einen Wohnwagen und einen (gewerblich) genutzten Anhänger durchgeführt - dabei wird keine SF-Klasse abgefragt. Der Verdacht liegt also nahe, daß eine Anhängerversicherung keinen Einfluß auf einen evtl. Rabatt hat.



Mußt Du Dir eben erstmal ein kleineres Auto kaufen... Lachen
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

@Biber: Zum Glück nicht ich. Ich habe SFK 16. Cool
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zuberbühler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 186
Wohnort: Oyten

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Metzing,

zumindest ein Versicherer hat folgenden Passus in seinen Bedingungen:

"Beträgt die Unterbrechung mehr als sieben Jahre, übernehmen wir den schadenfreien Verlauf nach ..., wenn Sie Ihre Vorversicherungszeit durch eine Originalbescheinigung Ihres bisherigen Versicherungsunternehmens im Sinne von ... nachweisen.

Hat auch in der Praxis bisher problemlos geklappt.

Falls gewünscht, nenne ich Ihnen den Versicherer gerne per pm.

Ein Problem besteht darin, dass das aktuelle Fahrzeug bereits seit Monaten bei Versicherer XY angemeldet ist. Wie das zu lösen ist, müsste man prüfen.

Mit besten Grüßen
zuberbühler
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