Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - verschwiegene Mängel beim Eigentumswohnngkauf
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

verschwiegene Mängel beim Eigentumswohnngkauf

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Mari1210
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 14:15    Titel: verschwiegene Mängel beim Eigentumswohnngkauf Antworten mit Zitat

Bitte, aufklären! Traurig Wenn man eine Wohnung gekauft hat, aber den Kaufpreis noch nicht überwiesen hat und dann zufällig erfährt, nachdem der Vertrag unterschrieben wurde, dass es in dem Haus (4 Parteien) seit längerer Zeit Probleme mit dem alten Dach gibt. Dabei wurde der Makler bei der Wohnungsbesichtigung (mit 2 Zeugen) gefragt ob das Dach in Ordnung wäre. Die Antwort war: Das Dach wäre absolut in Ordnung. Der Zugang zu dem Dachboden, von wo aus das Dach hätte besichtigt werden können, ist nur über die DG-Wohnung möglich. Versteckter Mangel ? Dieser Eigentümer möchte das Dach neu machen! Was soll man jetzt machen? Wenn man damit nicht gerechnet hat,dass man noch für das neue Dach zahlen muss! Weinen Bitte was kann man hier machen? Kaufpreis ist schon fällig, alle Formalitäten eledigt.

Vielen Dank allen die antworten!


Zuletzt bearbeitet von Mari1210 am 17.01.09, 17:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 16:06    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte Forenregeln beachten und Beitrag fiktiv abändern. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 16:41    Titel: Steht etwas in der Teilungserklärung? Antworten mit Zitat

Meiner Ansicht nach sind Sie bei evtl. Reparaturkosten dabei. Mit derhatgesagt - Geschichten kommen Sie nicht weiter.

Es sieht auch so aus, als ist dort auch nicht gedämmt worden.....

Abendgruß, biggi33
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn vor dem Kauf des Wohnungseigentums die Teilungserklärung eingesehen worden.

Wie sieht es mit den Rücklagen für die Instandhaltung aus?

Solche Fragen sollten auch geklärt werden!
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wohni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mari1210,

du wirst dir die Frage stellen müssen, ob du die Chance hattest, dieses Problem vor dem Notartermin zu erkennen.

Du schreibst, dass es schon länger Probleme mit dem alten Dach gibt.
Wenn das in irgendeinem Protokoll der früheren Eigentümerversammlung schon erwähnt ist, wirst du nichts anderes tun können als den Vertrag zu erfüllen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen.

Es wäre müßig, ohne deine Beantwortung jetzt tief in Richtung Anfechtung zu denken.
Denn die Wohnung, die du gekauft hast, ist ja nicht problembehaftet, sondern ein Stück des Gemeinschaftseigentums. Und dass am Gemeinschaftseigentum hier und da mal was instand gesetzt oder gar erneuert werden muss, ist ja nichts ungewöhnliches.

MfG
Wohni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mari1210
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Wohni,

Danke für die Antwort! Die Frage ob es ein Protokol von Eigentümerversammlung gäbe, haben wir bei der Wohnungsbesichtigung gestellt, die Antwort war, es gäbe keins.

Was das Gemeinschaftseigentum betrift,es gibt der Zugang zur dem Dach nur durch die Dachgeschosswohnung. Nur der Eigentümer von der Wohnung hat den Zugang zum Dach. Ein Trockenraum für Gemeinschaftsnutzung gibt es im Keller. Profitieren würde nur der Dachgeschoßwohnungseigentümer...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MarQi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 16:21    Titel: Fensteraustausch Antworten mit Zitat

- sorry falscher thread -
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Wohni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2008
Beiträge: 182

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 22:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Mari1210,

ich glaube, du bist noch völlig unbedarft, was Wohnungseigentumsrecht angeht.

Gibt es denn gar keinen Verwalter, der einmal im Jahr zur Versammlung einzuladen hat und von jeder Versammlung ein Protokoll zu fertigen hat?

Am besten mal mit einem der anderen Eigentümer Konatkt aufnehmen!

Ansonsten empfehle ich, mal ein paar Paragrafen im Wohnungseigentumsgesetz nachzulesen:
http://dejure.org/gesetze/WEG/20.html

Also klär das bitte, wer Verwalter ist und wer die Versammlungsprotokolle hat!
Vorher machen Antworten zu deiner Eingangsfrage keinen Sinn.

MfG
Wohni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mari1210
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt kein einziger Protokol von Eigentümerversammlung! Es gab keine Eigentümerversammlung in den letzten 5 Jahren - das hat der Hausverwalter und die Wohnungseigentümerin (also jetzt EX-Eigentümerin) gesagt und der Dachgeschoßwohnungseigentümer. Also so unbedarf bin ich nicht ...

In der Teilungerklärung steht dass das Dachboden - Gemeinschaftseigentum ist, dabei kann ich nicht mir das Dach anschauen, weil der Zugang nur die Dachgeschoßwohnung hat. Muss ein Termin machen ...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.