Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Beamter A (BEA. auf Lebz. Bes. A8, HH) ist Vollzugsbeamter, hat aber in den letzten Jahren in der Verwaltung der Feuerwehr gearbeitet. A bewirbt sich auf eine ausgeschriebene A9 Stelle (Verwaltung) in einer anderen Hamburger Behörde und wird genommen. A wird auf seinen Antrag in die neue Behörde versetzt. A merkt nach 3 Monten, das der Job nichts für ihn ist, ist absolut überfordert, auch die neue Behörde ist nicht zufrieden mit A. Würde die neue Behörde ihn automatisch zur alten Behörde zurückschicken, oder ist A durch die Versetzung jetzt an die neue Behörde, bzw. die Behörde an A und dort würde man einen ,,geeigneten Posten“ für A suchen????
A ist ja eigentlich Vollzugsbeamter und kein Verwaltungshauptsekretär.
weil A eigentlich weg wollte von seiner alten behörde und ggf. nicht so guten Kontakt zum PersoChef....
A ist ein kleiner Zigeuner, was?
Dann sollte A sich erneut auf eine dritte Stelle bewerben. Jeden Monat kommt ja ein dickes "Heft" heraus, was alles an freien Stellen vorhanden ist.
*Vermutunsmodusan* Könnte es sein, dass A vielleicht die Nase voll hat, von seinem Beamtenjob allgemein? *Vermutungsmodusaus* Beamte können sich ein Jahr oder so beurlauben lassen und etwas ganz anderes machen. Da gibt es eine Vorschrift für.
Ist die neue behörde jetzt komplett für A zuständig ob in allen möglichen positiven oder negatiiven Fällen, durch die Versetzung???
Durch die Versetzung übernimmt die neue Behörde komplett die Rechte und Pflichten der alten Behörden. Eine Ausnahme wäre m. E. nur denkbar, falls beide Behörden zum selben Geschäftsbereich gehören würden.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.