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Hund soll adresse am halsband tragen
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Der wird über Chip ermittelt. Chip können nur Befugte lesen (Normalmensch hat kein Ablesegerät zu Hause).


Seit wann gibt es "Chiplese-Befugte"??? Ich kenne so manchem "Privatmenschen" mit Chiplesegerät zu Hause...

Zur Sache: Längst nicht jeder Hund ist gechippt (meine z.B. sind es nicht). Und z.B. bei einem Unfall oder Beißvorfall haben die zuständigen Polizeibeamten eher selten ein Chiplesegerät dabei. Auch unser örtliches Tierheim besitzt keins. Die müssen jeden Fundhund erst einem Tierarzt vorstellen der eins besitzt.

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Insofern auch noch die Frage, was geht es die Öffentlichkeit an, wem dieser Hund gehört?)


Die Frage darfst Du Dir stellen. Aber wenn z.B. eine Landesverordnung (so wie hier bei uns seit ca. 20 Jahren) vorschreibt, dass ein Hund ausserhalb befriedeter Privatgrundstücke Name und Anschrift des Hundehalters tragen muss, dann muss Du halt damit rechnen ein Bussgeld zahlen zu müssen wenn Du als Hundehalter darauf verzichtest und erwischt wirst.

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht warum Name und Anschrift des Hundehalters am Halsband eines Hundes zu vermehrten Hundediebstählen führen sollen.

Na, ganz einfach: wenn man weiß, wo der Halter des Hundes wohnt, kann man ein mögliches Zusammentreffen mit ihm besser vermeiden - oder mit seinem Tierarzt.


Das ist ja interessant: Wenn jemand weiß wie ich heisse und wo ich wohne, dann weiss er gleichzeitig zu welchen Tierärzten ich mit meinem Hund gehe??? Mit den Augen rollen

Wenn jemand einen Hund stiehlt, wird er ihn doch wohl eher selten in der Gegend belassen in welcher er gestohlen wurde. Ich kenne es aus der Erfahrung her so, dass solche Hunde doch eher am anderen Ende der Republik wieder auftauchen, wenn überhaupt, oder im Ausland. Und dann ist es schnurz ob der rechtmässige Hundehalter Otto Schulz oder Franz Meier heisst und in der Hauptstrasse in Pusemuckel wohnt oder am Dorfplatz.

LG die Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Längst nicht jeder Hund ist gechippt (meine z.B. sind es nicht).

Chippen ist in NRW für große Hunde zwingend vorgeschrieben. Muss ebenso nachgewiesen werden wie Versicherung und Sachkunde.
Ob es ein Tierheim gibt, das kein Chiplesegerät hat, kann ich mir schwer vorstellen (gut, es gibt nichts, was es nicht gibt). Und das ist das erste, was man bei einem großen Fundhund macht: den Chip auslesen. Über den Chip meine Adresse herauszufinden kann, als mein Hund mal im Tierheim landete, nicht länger gedauert haben als 3 Stunden.

Mag sein, dass Chiplesegeräte bei Züchtern normal sind, ich jedenfalls kenne niemanden, der ein solches hat und wüsste auch nicht, warum er es sich anschaffen sollte.

Bei Beißunfällen mit großen Hunden dürfte, wenn der Halter nicht dabei (=stiften gegangen) ist, in der Regel die Feuerwehr gerufen werden, und die hat so ein Gerät selbstverständlich in ihrem Tierwagen.

Bei uns in der Stadt werden auch Hunde gestohlen. Es gibt Leute, die lassen Hunde (inzwischen wg Chipzwang wohl fast ausschließlich Kleinhunde) mitgehen und behalten sie selbst oder verschenken oder verkaufen sie.

Wenn man weiß, wo der Halter des Hundes wohnt, kann man davon ausgehen, dass er einen Tierarzt in einem bestimmten Umkreis aufsucht, also etwa bis zum übernächsten Stadtteil.

Etwa bis dahin kann ggf auch nach dem Hund gefahndet werden, danach wird's extrem schwierig.

Auf dem Land mag das anders sein. Aber in einer Großstadt mit sozialen Brennpunkten, wo man weiß, die können sich nie einen Kleinhund regulär kaufen (die sich selbst züchtenden Straßenköter sind zumeist nicht klein), die aber jede Menge Kleinhunde haben, ist die Adresse am Halsband natürlich ideal, um einen geklauten Kleinhund für 'n bisschen Geld für den nächsten Schuss an die Bekanntschaft in einem entfernten Stadtteil zu verkaufen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 23:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Über den Chip meine Adresse herauszufinden kann, als mein Hund mal im Tierheim landete, nicht länger gedauert haben als 3 Stunden.


meinen nicht, der hat nämlich keinen Lachen

Zitat:
Wenn man weiß, wo der Halter des Hundes wohnt, kann man davon ausgehen, dass er einen Tierarzt in einem bestimmten Umkreis aufsucht, also etwa bis zum übernächsten Stadtteil.

Ich geh zum Tierarzt meines Vertrauens, und wenn der umzieht, dann geh ich immernoch dahin, wenns ned grad 100 Km sind.

Zitat:
Auf dem Land mag das anders sein. Aber in einer Großstadt mit sozialen Brennpunkten, wo man weiß, die können sich nie einen Kleinhund regulär kaufen (die sich selbst züchtenden Straßenköter sind zumeist nicht klein), die aber jede Menge Kleinhunde haben, ist die Adresse am Halsband natürlich ideal, um einen geklauten Kleinhund für 'n bisschen Geld für den nächsten Schuss an die Bekanntschaft in einem entfernten Stadtteil zu verkaufen.


Dazu braucht man doch nicht die Adr. am Halsband. Jeder weis doch genau wo er einen Hund geklaut hat und wird ihn dann bestimmt nicht gerade eine Ecke weiter verkaufen:roll:

Gruß roni[/quote]
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Da kennste die Verhältnisse nicht, Roni.
Hunde lassen sich nämlich prima in Erholungsgebieten klauen, weil, da laufen die frei rum und die Halter gucken in den Himmel und lassen die Seele baumeln.
Und die kommen da aus allen möglichen Stadtteilen.
Alternative ist der Laden im Viertel, vor dem der Hund angebunden ist und wartet - allerdings besteht da die Gefahr, dass die Passanten und die Ladner nebenan den Hund kennen und Alarm schlagen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo,

Deine Argumente sind ziemlich weit hergeholt und werden die zuständigen Beamten dort, wo eine Kennzeichnung der Hunde mit Namen und Anschrift der Hundehalter vorgeschrieben ist, nicht interessieren. Nicht jeder Hundehalter wohnt in NRW und nicht jeder Hund in NRW oder anderswo fällt unter die 40/20-Verordnung. Und nicht jeder Hundehalter geht mit seinem Hund nur bis zum nächsten Tierarzt um die Ecke. Ich selbst und andere Hundehalter in meinem Umeld fahren teilweise bis zu 400 km entfernten Tierärzten, je nachdem was gerade ansteht.

Und Du glaubst doch nicht selbst, daß jemand, der einen Hund stehlen möchte, diesen erst mal ganz genau untersucht ob eine der Plaketten am Halsband keine Steuer- und/oder Impfmarke ist, sondern eine Plakette mit Namen und Anschrift des Eigentümers. Wenn ein Lanfinger einen Hund erst mal so genau betrachtet, also folglich bereits in der Hand hat, wird er ihn auch mitnehmen ohne daß Name und Anschrift des Halters am Halsband zu finden sind.

LG die Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mag sein, dass meine Argumente weit hergeholt sein mögen, aber sie werden hier nun mal vertreten. Es gibt eine Menge Leute, meines Wissens auch Tierheime, die sich vehement dagegen aussprechen, dem Hund die Adresse an den Hals zu hängen und davon entsprechend abraten. Andere wiederum tun es und finden das gut.

Sicherlich wird es keinen Kontrolleur beeindrucken, wenn man damit ankommt (es sei denn vielleicht, man ist Anwalt, da lassen ja viele lieber die Finger von Lachen ). Aber es ist halt immer so, wenn viele etwas nicht mitmachen, was irgend welche Behörden verkünden, dann ist das nicht mehr durchzusetzen und die Behörde lässt es sein bzw. genehmigt sich einen ungeheuer weiten Ermessensspielraum.

Und wenn man sich ausrechnen kann, dass viele das nicht mitmachen, dann schreibt man es gar nicht erst vor, wenn es nicht unumgänglich ist (wie etwa, dass man bei Rot nicht über eine Ampel zu gehen hat - na ja, mit sehr mäßigem Erfolg).

Was mich hier noch interessieren würde: welche Adresse sollen denn die Obdachlosen ihren Hunden ans Halsband hängen?
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo,

es gibt auch Tierheime die sich vehemment dagegen aussprechen daß sog. "Kampfhunde" eingeschläfert werden. Trotzdem hat sich der Innenminister unseres Bundeslandes davon bisher nicht beeindrucken lassen, hier bei uns wurden in den letzten 8 Jahren hunderte von Hunden eingeschläfert. Da wird er auch keine seit 20 Jahren bestehende Regelung abschaffen nur weil sie einer Frau Abrazo oder irgend einer Tierheim-Tante nicht gefällt. Es bleibt ja jedem Hundehalter selbst überlassen sich an eine solche Regelung zu halten oder auch nicht. Nur mit den Konsequenzen (in diesem Fall Bußgeld) muß er dann leben.

In wie weit Randgruppen, in dem Fall Hundehalter ohne festen Wohnsitz, dieses Problem lösen interessiert mich ehrlich gesagt nicht. Ich habe einen festen Wohnsitz, habe meine Hunde dort amtlich gemeldet und ich muß mit den für mich geltenden gesetzlichen Regelungen klar kommen.

Wenn ich allerdings länger über dieses Problem nachdenke frage ich mich wie ein Obdachloser für Schäden, die sein Hund verursacht, zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn dieser Hund seinem Halter nicht zugeordnet werden kann. Der Hund besitzt dann ja auch keine Steuernummer und bei TASSO oder dem Haustierzentralregister kann er auch nicht registriert sein ohne Wohnsitz des Halters. Was also wenn so ein Hund mir vor's Fahrrad läuft und mich dadurch vor einen Bus wirft, ich anschließend den Rest meines Lebens im Rollstuhl sitze und meinem Beruf nicht mehr nachgehen kann?

LG die Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wie, wenn der Obdachlose vor die Hunde geht, weil man ihm das einzige nimmt, um das er sich liebevoll kümmert, das ihm Lebensmut und Ansprache gibt und das das einzige, eingeschlossen er selbst, ist, für das er überhaupt noch Verantwortung übernehmen will?

Der Hund eines Obdachlosen wird Dir gewiss nicht vor das Fahrrad laufen, es sei denn Du fährst bewusst gegen ihn an - und das wirst Du doch nicht tun, oder? Denn die Hunde der Obdachlosen sind nachgewiesenermaßen besser erzogen und problemloser in Stadt und Straßenverkehr, als der landläufige Bürgerhund.

Heute abend, als ich in der U-Bahn wartete, kam einer zu mir, ein recht großer Kerl, reinrassiger Senfhund, und beschnupperte mich freundlich, interessiert und gründlich; klar, ich rieche nach Hund, sonst hätte er das gewiss nicht getan. Schnell jedoch drehte er sich um und lief wieder seinem Herrn hinterher, der noch einen anderen großen schwarzen Hund an der Leine führte; der war vielleicht noch nicht so weit,zuverlässig ohne Leine durch die Stadt zu laufen.

Er ging die Treppe hoch, an deren oberen Ende fast immer ein paar schwarze Sherriffs mit ihren maulkorbbewehrten Rottweilern Päuschen machen. Kein Grund zur Sorge: diese Hunde sind für niemanden eine Gefahr, noch nicht mal eine unzumutbare Belästigung, und weil die weit überwiegende Mehrheit derer, denen sie begegnen, Polizei und Sicherheitsdienste eingeschlossen, das so sehen, laufen sie da herum und niemand fragt nach ihrer Adresse oder Steuermarke.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Zitat:
Der Hund eines Obdachlosen wird Dir gewiss nicht vor das Fahrrad laufen, es sei denn Du fährst bewusst gegen ihn an -

da bin ich mir nicht so sicher


Zitat:
Denn die Hunde der Obdachlosen sind nachgewiesenermaßen besser erzogen und problemloser in Stadt und Straßenverkehr, als der landläufige Bürgerhund.

Das wüsste ich mal gerne wo diese Behauptung nachgewiesen werden kann.
Sicher ist nur, dass diese Hunde die Fußgängerzonen von oben bis unten vollschei... weil ihre Halter dort den ganzen Tag rumhängen weil
Zitat:
das das einzige, eingeschlossen er selbst, ist, für das er überhaupt noch Verantwortung übernehmen will

Das hat doch mit Verantwortung übernehmen nichts zu tun. Im Gegenteil Ausrufezeichen

Es ist nun mal so, dass in der Stadt ( Berlin ) wo der TE wohnt eben jeder Hund seine Adr. am Halsband tragen muss. Da kann man auch nix dran ändern wenn man meint,
Zitat:
(es sei denn vielleicht, man ist Anwalt, da lassen ja viele lieber die Finger von ).


ich glaube darüber muss man wirklich nicht diskutieren

Gruß roni
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:08    Titel: Antworten mit Zitat

Die Hundeverordnung NRW sah noch vor, dass Drogen- und Alkoholabhängige und ähnlich problematische Leute keine (großen) Hunde halten dürfen.

Da ich mich seinerzeit noch um diesen Personenkreis gekümmert hatte, fand ich, diese Regelung sei eine humane Katastrophe, also setzte ich mich bei der Landesregierung - ich war gewiss nicht die einzige - dafür ein, dass diese Regelung zumindest in dieser apodiktischen Schärfe abgeschafft wird.

Hierbei habe ich durchaus mit Polizei, Veterinäramt und auch Tierheimen gesprochen und dabei eine Menge interessanter Dinge erfahren, z.B. dass die Hunde der Obdachlosen in aller Regel vollkommen artgerecht gehalten werden und mit zu den glücklichsten Hunden gehören (so das Veterinäramt). Und polizeilicherseits gab es - mit den üblichen paar Ausnahmen, die natürlich schnell aus dem Verkehr gezogen wurden - nicht die geringsten Bedenken gegen diese Hundehaltung, insbesondere die Polizeihundestaffel anerkannte die gute Erziehung dieser Hunde, was sehr ernst zu nehmen ist, denn ich kann Dir versichern, die kannten die Hunde ebenso persönlich wie ihre Halter, und im einen oder anderen mir bekannten Falle waren auch schon beide mal zu Besuch im Polizeipräsidium.

Wenn ich mich recht erinnere, gibt es dazu sogar in der Literatur was zu finden, aber da suche ich jetzt nicht nach.

Auf jeden Fall wurde das folgende Hundegesetz NRW dahingehend abgeändert, dass nunmehr der oben genannte Personenkreis "in der Regel" keine großen Hunde halten darf - ob ja oder nein bestimmt letztlich die Polizei, denn die erkennt am ehesten sowohl bedenkliche Hunde als auch bedenkliche Haltung, und das Ergebnis ist, dass die Viecher eben unbeanstandet in unserer Stadt herum laufen.

Dass es diese Hunde sind, die die Bürgersteige voll machen, das müsstest Du erst mal beweisen. Denn wo es keine Obdachlosenhunde gibt, wird mindestens genau so auf Bürgersteige gekackt, allerdings findet man da häufiger kleine Haufen von kleinen Hunden.
_________________
Grüße,
Abrazo
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