Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - seit 2006 keine Einkommensteuer erklärt: Folgen?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

seit 2006 keine Einkommensteuer erklärt: Folgen?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
cliffmc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 13:33    Titel: seit 2006 keine Einkommensteuer erklärt: Folgen? Antworten mit Zitat

Hallo,

was sind die Folgen, wenn Herr X (verh., 2 Kinder) seit 2006 keine EInkommensteuererklärung abgegeben
hat? Das F.Amt hat ihn seitdem noch nie angeschrieben.

Herr X hatte aber auch kein Interesse eine EstEK abzugeben,
da er aufgrund einer Abfindung nachzuzahlen hätte.

Muß er etwas befürchten?

Vielen Dank für guten Rat
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Die Steuererklärung hat der Bürger aber nicht erst nach einer Aufforderung abzugeben, sondern dann, wenn er was zu versteuern hat.
Hier dürfte also (irgendwann, frag' mich nicht ab wann genau) eine Steuerverkürzung vorliegen, - aber in Guantánamo wird man sowieso von der Steuer befreit.
_________________
Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
cliffmc
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Karsten, für die schnelle Antwort.

Wie sollte denn Herr X. vorgehen?

Viele Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

cliffmc hat folgendes geschrieben::

Wie sollte denn Herr X. vorgehen?



Hallo,

seine Steuererklärung abgeben Lachen

Oder will Herr X einen Rat zur Steuerhinterziehung? Teufel-Smilie



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bavarian tax collector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die abgegeben Steuererklärung wäre grundsätzlich eine strafbefreiende Selbstanzeige. Strafrechtlich könnte daher dann nichts mehr passieren.

Mit jedem Monat, den Sie warten, tickt jedoch die Zinsuhr! Die Nachzahlung wird gemäß §233a AO mit 6% p.a. verzinst.

Im übrigen sind Abfindungen natürlich ein klassischer Sachverhalt für Kontrollmitteilungen im Rahmen von LSt- oder Betriebsprüfungen! Die Gefahr der "Entdeckung" ist daher nicht zu verachten! Und eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann ggf. nicht mehr möglich.

taxpert
_________________
Your friendly bavarian tax collector

Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 19.01.09, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Die Steuererklärung hat der Bürger aber nicht erst nach einer Aufforderung abzugeben, sondern dann, wenn er was zu versteuern hat.

Evtl. hat sich Karsten hier nur falsch ausgedrückt.
Ich möchte es aber dennoch richtig stellen:
Ein Bürger muss seine Steuererklärung nicht abgeben, wenn er etwas zu versteuern hat, denn dann müsste jeder Bürger eine Steuererklärung abgeben, der steuerpflichtige Einnahmen hat. Und das ist nicht richtig.

Die Verpflichtung zur Abgabe ergibt sich aus § 25 EStG, § 46 EStG und § 56 EStDV.
Diese Fälle müssen abgeben.

Grüße

Mona
Nach oben
bavarian tax collector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Nachdem bisher jedoch keine Aufforderung zur Erklärungsabgabe erfolgte, kann man wohl davon ausgehen, dass es sich bisher um eine Antragsveranlagung handelte. Durch die Abfindung kommt es jedoch zur Abgabepflicht, §46 Abs.2 Nr. 5 EStG.

taxpert
_________________
Your friendly bavarian tax collector

Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"

"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.