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Verfasst am: 18.01.09, 13:33 Titel: seit 2006 keine Einkommensteuer erklärt: Folgen?
Hallo,
was sind die Folgen, wenn Herr X (verh., 2 Kinder) seit 2006 keine EInkommensteuererklärung abgegeben
hat? Das F.Amt hat ihn seitdem noch nie angeschrieben.
Herr X hatte aber auch kein Interesse eine EstEK abzugeben,
da er aufgrund einer Abfindung nachzuzahlen hätte.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 18.01.09, 16:02 Titel:
Die Steuererklärung hat der Bürger aber nicht erst nach einer Aufforderung abzugeben, sondern dann, wenn er was zu versteuern hat.
Hier dürfte also (irgendwann, frag' mich nicht ab wann genau) eine Steuerverkürzung vorliegen, - aber in Guantánamo wird man sowieso von der Steuer befreit. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Oder will Herr X einen Rat zur Steuerhinterziehung?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Die abgegeben Steuererklärung wäre grundsätzlich eine strafbefreiende Selbstanzeige. Strafrechtlich könnte daher dann nichts mehr passieren.
Mit jedem Monat, den Sie warten, tickt jedoch die Zinsuhr! Die Nachzahlung wird gemäß §233a AO mit 6% p.a. verzinst.
Im übrigen sind Abfindungen natürlich ein klassischer Sachverhalt für Kontrollmitteilungen im Rahmen von LSt- oder Betriebsprüfungen! Die Gefahr der "Entdeckung" ist daher nicht zu verachten! Und eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann ggf. nicht mehr möglich.
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
Motto: "Das Leben ist zum Lachen da, drum nehm' ich Psychopharmaka!" Die Ärzte: "Jazz ist anders"
"Bitte, Danke und Verzeihung wandern auf die Liste der bedrohten Wörter!"
Die Steuererklärung hat der Bürger aber nicht erst nach einer Aufforderung abzugeben, sondern dann, wenn er was zu versteuern hat.
Evtl. hat sich Karsten hier nur falsch ausgedrückt.
Ich möchte es aber dennoch richtig stellen:
Ein Bürger muss seine Steuererklärung nicht abgeben, wenn er etwas zu versteuern hat, denn dann müsste jeder Bürger eine Steuererklärung abgeben, der steuerpflichtige Einnahmen hat. Und das ist nicht richtig.
Nachdem bisher jedoch keine Aufforderung zur Erklärungsabgabe erfolgte, kann man wohl davon ausgehen, dass es sich bisher um eine Antragsveranlagung handelte. Durch die Abfindung kommt es jedoch zur Abgabepflicht, §46 Abs.2 Nr. 5 EStG.
taxpert _________________ Your friendly bavarian tax collector
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