Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Welche Pflichten hat ein Betreuer bei Wohnungsauflösung ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Welche Pflichten hat ein Betreuer bei Wohnungsauflösung ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
korelli2004
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 20:16    Titel: Welche Pflichten hat ein Betreuer bei Wohnungsauflösung ? Antworten mit Zitat

Guten Tag, ich erhoffe mir hier ein paar Antworten auf Fragen zur Abnahme einer Mietwohnung. Meine Mutter hat vom Gericht die Betreuung für eine über 80 Jahre alte Dame (Bekannte) übernommen, die auf ärztlichen Druck hin in ein Altenheim musste. Sie ist sehr vergesslich geworden und überall an den Möbeln waren Brandflecken von niederlegten Zigaretten oder Kerzen. Es ist ein Wunder, dass nicht mehr passiert ist.
Nun hat meine Mutter auf Anweisung eines amtlichen Betreuers die Wohnung gekündigt und auch für die Räumung der Wohnung gesorgt.

Es befindet sich aber ein geklebter Teppichbelag in den Räumen, der in fürchterlichem Zustand ist, aber von meiner Mutter nicht entfernt werden kann und es ist auch kein Geld mehr übrig vom Konto der alten Dame, da dieses zur Zuzahlung des Heims genutzt werden muss.

Wir wüssten gern, wie es sich bei der Übergabe der Wohnung verhält. Die Dame hat ca. 20 Jahre in der Wohnung gelebt. Was ist nun mit dem von ihr verlegten Teppich ??

Meine Mutter ist selbst herzkrank und ich m öchte möglichst vermeiden, dass sie dem Vermieter ahnungslos in der Rechtlage gegenübertreten muss.

Können Sie mir bitte sagen, wie die Rechtslage ist ?

Vielen Dank im voraus !
bea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.01.09, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

Wie die Rechtslage aussieht, wird sich vermutlich in erster Linie dem Mietvertrag entnehmen lassen, den die Dame D seinerzeit unterzeichnet hat. Steht dort geschrieben - was wahrscheinlich ist - dass die Wohnung in dem Zustand besenrein zu übergeben ist, wie sie übernommen wurde, so muss wohl leider der Teppichboden, der zwanzig Jahre alt und stark ramponiert ist, entfernt werden. Gibt es keine Regelung im Vertrag, so greift die gesetzliche Regelung, die leider auch vorsieht, dass der Mieter bei Vertragsbeendigung die Wohnung in dem Zustand zu übergeben hat, in dem er sie übernommen hat. Die Thematik "Schönheitsreparaturen" ist davon getrennt zu betrachten.

Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, sich mit dem Vermieter V zu einigen. Wenn die herzkranke Mutter M, was verständlich ist, selbst mit eigener Hand den Teppichboden nicht entfernen kann, so gibt es vielleicht Freunde, Verwandte pp., die hier behilflich sein können. Ist auch das nicht vorhanden, so könnte M möglicherweise einwenden, dass sich der Vermieter V gerne einen Titel hinsichtlich der Kosten der Entfernung des Teppichbodens holen kann, dieser jedoch wegen der desolaten Vermögensverhältnisse von D nicht vollstreckt werden kann. Oder M einigt sich mit V auf Ratenzahlung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
UHU-1
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2008
Beiträge: 287
Wohnort: Zentrum der Macht

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 00:01    Titel: Re: Welche Pflichten hat ein Betreuer bei Wohnungsauflösung Antworten mit Zitat

korelli2004 hat folgendes geschrieben::
Meine Mutter hat vom Gericht die Betreuung für eine über 80 Jahre alte Dame (Bekannte) übernommen, die auf ärztlichen Druck hin in ein Altenheim musste.


und

Zitat:
Nun hat meine Mutter auf Anweisung eines amtlichen Betreuers die Wohnung gekündigt und auch für die Räumung der Wohnung gesorgt.


Wer ist nun der Betreuer?
_________________
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.

(Albert Einstein)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
korelli2004
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, erstmal herzlichen Dank an J. Herzog für die Ausführungen. Der Mietvertrag sagt wohl aus, dass die Wohnung besenrein zu übergeben ist, aber der Vertrag wurde ja nicht mit meiner Mutter geschlossen..... Da es seitens der Mieterin keine Verwandten gibt, werden wir wohl den Hinweis "Titel hinsichtlich der Kosten einholen" aufgreifen, wenn der Vermieter nicht ohne Probleme mit der Wohnung einverstanden ist, wie sie übergeben werden kann.

Ist es nicht so, dass der Vermieter eher froh sein kann, dass die Wohnung zumindest so weit leer ist, da er auch in dieser Hinsicht keine Handhabe hätte ?

an UHU1: Sorry, das ist sicherlich etwas verwirrend (für uns auch!) Meine Mutter ist die vom Gericht benannte Betreuerin, aber es gibt vom Amt her wohl noch jemanden "darüber ", mit dem man diverse Vorgehen absprechen muss.

mfg
bea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich gehe davon aus, dass die Betreute kein Vermögen hat. Also vom Sozialamt nur Taschengeld erhält.

Dann hat der Vermieter Pech gehabt, denn bei der Betreuten ist nichts zu pfänden, und die Betreuerin kann nicht haftbar gemacht werden. Gibt es keine Mietsicherheit, die gegengerechnet werden kann ?

Gruß

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.