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Eigentümer E besitzt eine Eigentumswohnung in einem Hochhaus. Die Fenster sind bereits über 30 alt und E möchte sie austauschen. Sind Fenster eigentlich Gemeinschafts- oder Sondereigentum? Die Teilungserklärung sagt nichts bezüglich der Fenster aus...
das würde dann bedeuten, dass E auf der Eigentümerversammlung vorschlagen könnte, man sollte die fenster austauschen... dann wird das eventuell angenommen und die kosten würde die gemeinschaft tragen?
in E's Energiepass steht aber: "Der Austausch, ggf. auch Sanierung, von Fenstern kann von jedem Eigentümer selbst übernommen werden uns ist in jedem Fall sinnvoll."
Anmeldungsdatum: 11.05.2005 Beiträge: 800 Wohnort: OLG Hamm ist zuständig
Verfasst am: 19.01.09, 09:10 Titel:
MarQi hat folgendes geschrieben::
das würde dann bedeuten, dass E auf der Eigentümerversammlung vorschlagen könnte, man sollte die fenster austauschen... dann wird das eventuell angenommen und die kosten würde die gemeinschaft tragen?
Im Falle einer notwendigen Instandsetzung müsste die Eigentümergemeinschaft die Kosten dann übernehmen, wenn keine andere Kostenübernahmeverpflichtung vereinbart wurde. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung oder sonstigen Vereinbarungen der Wohnungseigentümer.
MarQi hat folgendes geschrieben::
in E's Energiepass steht aber: "Der Austausch, ggf. auch Sanierung, von Fenstern kann von jedem Eigentümer selbst übernommen werden uns ist in jedem Fall sinnvoll."
Eigentümer der Fenster ist, da Gemeinschaftseigentum, die Eigentümergemeinschaft.
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