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Verfasst am: 19.01.09, 11:58 Titel: Nicht verwertbarer Grundbesitz
Hallo!
Folgendes Problem: A hat sich gemeinsam mit Ehefrau B einen Resthof gekauft. Ehe geht in die Brüche, was bleibt ist ein Haufen Schulden und nicht mehr zu gebrauchende Grundstücke. Der Resthof ist inzwischen verfallen, durch Bestandsschutz hat das Grundstück nur noch den Wert von Ackerland. Kaufen will dieses Ackerland aber keiner, da ja dann die Bauruine abgerissen werden müsste, um es auch nutzen zu können. Also alles wertlos. Ex-Ehefrau B hat Insolvenz beantragt, der Grundbesitz wurde freigegeben. Jetzt läuft ein Zwangsversteigerungsverfahren, aber wie schon gesagt: Es wird wohl keiner haben wollen. A überlegt nun, auch ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Einziger Gläubiger ist die Bank, die das Haus finanziert hatte.
Nun folgende Fragen:
Was geschieht, wenn ein Insollvenzverfahren durchgeführt wird und mit der Erteilung der Restschuldbefreiung endet, das Haus aber nicht verkauft oder versteigert werden sollte. Kann die Bank dann aufgrund der eingetragenen Grundschuld immer wieder die Versteigerung beantragen, was ja erneut Kosten für A zur Folge hätte oder wird die Grundschuld mit der Erteilung der Restschuldbefreiung auch gelöscht? Nach Erteilung persönlich gegen A aus der Grundschuld vorzugehen dürfte ja wohl nicht mehr möglich sein oder?
Wäre für Antworten und vielleicht Erfahrungswerte mit diesem Problem dankbar.
lies hierzu § 301Abs. 2 S. 1 InsO: die Bank darf weiterhin ins Grundstück vollstrecken, da die Grundschuld nicht gelöscht wird.
Wenn die Liegenschaft ohnehin wertlos ist (wie vermutet), sollte man vielleicht über eine Eigentumsaufgabe nachdenken. Der Gang zum RA/Notar empfiehlt sich damit.
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