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Verfasst am: 16.12.08, 14:29 Titel: Verjährung von CE-Ansprüchen?
Hallo Forum,
1996 lieferte ein Industrieunternehmen eine Anlage aus. Dies war also schon im Gültigkeitszeitraum der Maschinenrichtlinie. Es war also eine CE-Konformitätserklärung notwendig.
Der Hersteller ist überzeugt, daß zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden eine CE-Konformität bestanden hatte, es ist aber versäumt worden, dies durch Vorlage der Konformitätserklärung und Anbringen eines CE-Schildes auch zu erklären.
Im Jahre 2008 wird seitens des Betreibers das Fehlen dieser Erklärung moniert.
Ist der Hersteller verpflichtet, die Anlage zu inspizieren und dem heutigen Stand der Technik anzupassen um heute ein CE-Schild anzubringen?
Warum sollte der Hersteller dazu verpflichtet sein, Ihre Maschine auf neusten Stand zu bringen?
Der Hersteller ist verpflichtet die Unterlagen von ausgelieferten Maschinen über die vorraussichtliche Lebensdauer aufzubewahren. Die CE Bescheinigung ist sogar aus rechtlichen Gründen aufzubewahren. Der Hersteller ist allerdings nicht dazu verpflichtet, Ihnen diese Bescheinigungen noch einmal zukommen zu lassen.
Ich hatte auch mit vielen Altsystemen zu tun, bei denen das CE Schild irgendwann demontiert/ verloren wurde, und die Dokumentation im Müll wanderte.
Die einzige Möglichkeit relativ günstig da raus zu kommen, ist die Selbstzertifizierung. Bestelle einfach den großen Überwachungsverein und mache eine Neuzertifizierung mit dem zusammen. Gleichartige Maschinen kannst du dann irgendwann selber machen (ist kein Hexenwerk)
Ich glaube. ich habe den Fall nicht präzise dargestellt:
Der Hersteller weiß, dass er 1966 kein CE-Schild angebracht hat und auch keine Konformitätserklärung dem Betreiber übergeben hat. Er weiß aber auch, dass die Anlage den damaligen Sicherheitsstandard entsprochen hat. Es ist nur einfach vergessen worden, damals war das Konformitätsverfahren gerade eingeführt worden.
Also in erster Linie ein Versäumnis des Herstellers, der Betreiber (innerhalb der EU) hat versäumt zum Zeitpunkt der Anlagenübernahme die Konformitätserklärung zu verlangen.
Wie stellt sich nun die Lage 12 Jahre nach der Übergabe dar. Hat sich an der Rechtslage, etwa eine Verjährung, etwas geändert?
Muß der Hersteller zum Kunden fahren und die Anlage auf den neuesten Sicherheitsstandard bringen, um heute diese Konformitätserklärung nachträglich abzugeben?
Muß der Hersteller zum Kunden fahren und die Anlage auf den neuesten Sicherheitsstandard bringen, um heute diese Konformitätserklärung nachträglich abzugeben?
Warum, die Maschine wurde in damaliger Zeit vollständig übergeben. der ganze Konfirmitätskrempel war damals nicht notwendig.
Der Betreiber ist dazu verpflichtet eine Maschine Sicherheitstechnisch auf neustem Stand zu halten, und gegebenenfalls das CE zu erwirken. (Bestandsschutz ist ein Märchen)
Sie haben doch sicherlich im Betrieb eine Sicherheitsfachkraft, die auch dabei helfen kann.
Um was für eine Maschine handelt es sich? Bei den meisten Maschinen ist das eigentlich ganz einfach sich selbst zu zertifizieren (Bis September).
In der Regel fordert man spätestens in der Bestellung eine Richtlinienkonforme Anlage. Das hängt also vom Bestelltext ab. Eine Anlage die ich im Europäischem raum bestelle, aber im außer-europäischen Wirtschaftsraum in Betrieb nehme wird keine Konformitätserklärung benötigen. Das hängt also davon ab, was der Käufer tatsächlich braucht und was dieser dann auch bestellt.
Wäre also eine Konforme Anlage bestellt worden und tatsächlich ist eine nichtkonforme Anlage geliefert worden, so hätte dieser Mangel umgehend reklamiert werden müssen und gleichzeitig hätte man diese Anlage auch nicht in Betrieb nehmen dürfen.
Man könnte ja die Erklärung nachträglich ausstellen, mit Datum 1996?
Mit 1996 das Datum zurückdatieren in einer konformitätserklärung wird bestimmt nicht zulässig sein. Wie oben beschrieben, wäre zu prüfen was die Bestellung forderte.
In jedem Fall würde ich dem betroffenen Einkäufer und dem Qualitätsmanager ein auf die Mütze haun, wenn teure Nachrüstungen/Umbauten erforderlich werden.
Dat is mal so meine Meinung.
Die Lieferung dieser eindeutig richtlinienkonformen Anlage (aber ohne CE) erfolgte in ein EU-Land, ob in der Bestellung ausdrücklich von eine richtlinienkonformen Anlage die Rede war, kann ich jetzt nicht prüfen.
Das der Betreiber sich 13 Jahre nicht gerührt hat, die Anlage ohne CE betrieben hat muss doch auch seine Konsequenzen nach sich ziehen.
Aber müsste das denn extra bestellt werden?
Da die MaschRl. bereits gültig war, hätte ja diese Konformitätserklärung, quasi unverlangt, geliefert werden müssen.
Der Hersteller fühlt sich schuldig, möchte aber mit möglichst geringen Aufwand, sich heute korrekt verhalten.
Der Hersteller fühlt sich schuldig, möchte aber mit möglichst geringen Aufwand, sich heute korrekt verhalten.Textor
Sie haben aber meinen Beitrag von 11:16 Uhr gelesen?
Hersteller sind selbst für ihre Produkte verantwortlich. Aber Betreiber von Anlagen haben auch eine Besondere Verantwortung. Daher ist die Bestellung eine ganz wichtige Schnittstelle wo die Verantwortungen festgelegt und definiert werden.
Und nicht jeder der sich "schuldig" fühlt ist es auch.
Und klar gab es 1996 noch eine gewalltige Verunsicherung von Herstellern über die CE Kennzeichnung.
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