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Gewerbe anmelden mit Ausweisersatz?

 
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ArturS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 22:18    Titel: Gewerbe anmelden mit Ausweisersatz? Antworten mit Zitat

Hallo,undzwar

A möchte ein Gewerbe anmelden,besitzt aber nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit.A besitzt ein Ausweisersatz das alles 2 Jahre verlängert wird.Ist es erlaubt das A ein Gewerbe anmeldet?

Wie ist die Rechtslage?


mfg und vielen dank
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

welchen Aufenthaltstitel besitzt A?

Gruß
zW
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ArturS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 10:19    Titel: Antworten mit Zitat

Aufenthalserlaubnis






mfg
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aufenthalserlaubnis


Grundsätzlich war das schon klar; entscheidend wäre jetzt der darin bezeichnete Paragraph der AE.

Ansonsten kann die zuständige ABH problemlos dazu befragt werden und wird auch gern Auskunft erteilen.
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ArturS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Meinen sie das hier:


§32 Abs. 1 Nr.2 AufentG
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
§32 Abs. 1 Nr.2 AufentG


Ja, genau das ist der entscheidende Hinweis.
Sind denn keine Nebenbestimmungen zur AE angefügt worden?

Allerdings kann hier keine eindeutige Aussage erfolgen, da dieser Paragraph unmittelbar auch an den Aufenthaltsstatus der Eltern anknüpft.
Um jetzt eine verbindliche Auskunft zu erhalten, verbleibt nurmehr der Weg zur ABH. Spekulationen über die verschiedenen Varianten helfen dem A wohl kaum weiter.
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ArturS
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.01.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aber ist es überhaupt möglich, mit einer befristeten Aufenthalserlaubnis ein Gewerbe zu eröffnen?









mfg
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