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Belege Anlage KAP

 
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 12:14    Titel: Belege Anlage KAP Antworten mit Zitat

Hallo,
ist vielleicht schon mal gefragt worden, habs aber nicht über die Suchfunktion gefunden.
Sofern man die Anlage KAP ausfüllt, wegen einbehaltener Steuern auf Zinseinkünfte(zuviel einbehalten weil Freistellungsaufträge falsch verteilt Geschockt ) müssen dann alle Zinseinkünfte des Jahres mit Originalsteuerbescheinigungn belegt werden ?

Bei einer Bank wurden zwar Zinsen gezahlt, aber keine Steuern einbehalten, muss dort dann extra eine Bescheinigung angefordert werden, oder reicht der Kontoauszug ?

Bei zwei anderen Instituten wurden Zinsen gezahlt und Steuern einbehalten, hier wirds wohl nur mit den Originalen gehen ?
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 19.01.09, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
müssen dann alle Zinseinkünfte des Jahres mit Originalsteuerbescheinigungn belegt werden ?

Nur die Steuerbeträge müssen mit Original-Steuerbescheinigungen nachgewiesen werden.

Für die Einnahmen : Erträgnisaufstellung, Zinsbescheinigung oder Jahresbescheinigung.

Zitat:
Bei einer Bank wurden zwar Zinsen gezahlt, aber keine Steuern einbehalten, muss dort dann extra eine Bescheinigung angefordert werden, oder reicht der Kontoauszug ?

Bei zwei anderen Instituten wurden Zinsen gezahlt und Steuern einbehalten, hier wirds wohl nur mit den Originalen gehen ?

siehe oben.

Gruß
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Und nur nochmal zur Klarstellung: Es müssen ALLE Einkünfte aus KapVerm erklärt werden, auch die freigestellten! "Schummeln" nutzt nicht viel, da die freigestellten Zinsen an das BZSt gemeldet werden und dort direkt vom FA abgefragt werden können.

taxpert
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mona85 hat folgendes geschrieben::

Für die Einnahmen : Erträgnisaufstellung, Zinsbescheinigung oder Jahresbescheinigung.


Gruß


Reicht denn als Erträgnisaufstellung selber eintragen und Kontoauszug beifügen (als Kopie) oder muss ich da extra was anfordern. Handelt sich um ein "normales" Sparbuch, da hab ich noch nie was geschickt bekommen.

@btc
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 19.01.09, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Vorlage/Kopie Sparbuch ist hier das Beste bzw. ausreichend
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bavarian tax collector
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 655
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 13:14    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::

@btc
Das ist doch selbstverständlich Ausrufezeichen


Leider nicht!

taxpert
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an beide Antwortenden Sehr glücklich
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MoniX
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BeitragVerfasst am: 19.01.09, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

*knicksmach* Winken
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