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Folgendes Problem:
Handwerker H hat Arbeiten ausgeführt und wenige Tage später eine Schlußrechnung gestellt.
Dieser Schlußrechnung wurde widersprochen, da
- Mängel vor vorliegen
- Leistungspositionen abgerechnet wurden, die nicht ausgeführt wurden
- Leistungspositionen zu überhöhten Preisen abgerechnet wurden
Rechnung wurde nur teilweise beglichen, Rest als Einbehalt bis Klärung deklariert
Ein nach Bauvertrag vorgesehenes Abnahmeprotokoll vor Schlußrechnung wurde nicht erstellt.
Handwerker H hat sich nicht um die aufgeführten Mängel-Punkte gekümmert, stattdessen erfolgte Mahnbescheid, dem widersprochen wurde.
Jetzt kommt ein Brief mit einem Abnahmeprotokoll, das Mängelfreiheit testiert mit der Bitte um Unterschrift. Termin hat nie stattgefunden, dies kann auch nachgewiesen werden, da zu dem angegebene Termin 600 km weit weg!
Fragen:
Wie geht man hier am besten weiter vor??
Ist der Tatbestand nicht bereits Betrug oder Urkundenfälschung??
Ein bisher gemachtes Angebot auf gütliche Einigung bei Nachbesserung blieb ohne Wirkung.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 19.01.09, 10:34 Titel:
Dem Handwerker muß eine Frist eingeräumt werden um die Mängel zu beheben. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, können die Mängel durch einen zusätzlichen Handwerker behoben werden.
Ansonsten Füße ruhig halten und warten, was vom Handwerker kommt.
Die erste Device ist: Nichts unterschreiben.... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Jetzt kommt ein Brief mit einem Abnahmeprotokoll, das Mängelfreiheit testiert mit der Bitte um Unterschrift. Termin hat nie stattgefunden, dies kann auch nachgewiesen werden, da zu dem angegebene Termin 600 km weit weg!
Abnehmen kann nur der Auftraggeber. Hat der Handwerker also die Unterschrift des Auftraggebers gefälscht???? _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
Jetzt kommt ein Brief mit einem Abnahmeprotokoll, das Mängelfreiheit testiert mit der Bitte um Unterschrift. Termin hat nie stattgefunden, dies kann auch nachgewiesen werden, da zu dem angegebene Termin 600 km weit weg!
Abnehmen kann nur der Auftraggeber. Hat der Handwerker also die Unterschrift des Auftraggebers gefälscht????
der handwerker will die unterschrift um "beweisen" zu können das es keine mängel gibt _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Dennoch: wie geht dieses Spiel jetzt rechtlich weiter?
- es liegt widersprochene Schlußrechnung vor
- es liegt widersprochener Mahnbescheid vor
- es gibt ein gefake'tes Abnahmeprotokoll, vom AG nicht unterschrieben
- es sind etwa 5% der Gesamtrechnung einbehalten
Handwerker reagiert auf keine Briefe und keine Terminsetzungen
Die Mängel könnte ich auch selbst beheben (bin vom Fach), will ich aber aus Beweissicherungsgründen nicht, ewig warten will ich aber auch nicht.
Ein nichtunterzeichnetes Abnahmeprotoll ssagt nichts aus, ist quasi nur ein Entwurf.
Dem Mahnbescheid wurde widersprochen, will der Handwerker Geld sehen muss er klagen (innerhalb von 6 Monaten).
Ich verstehe nur den Zeitdruck etc. nicht, der Bauherr hat 5% einbehalten, sofern dies zur Mängelbeseitigung mehr als ausreicht würde ich die Mängel bestmöglich dokumentieren, ggf. einen Privatguachter mit der Dokumentation beauftragen (Achtung: Kosten ggf. nicht ersatzfähig) den Handwerker per Einschreiben/Rückschein die Mängel nochmals anzeigen und Frist zur Behebunng setzen. Ferner würde ich Ihn darauf hinweisen, dass, sofern die Mänel nicht bis zum Termin behoben sind, diese im Wege der Ersatzvornahme durch einen Dritten auf seine Kosten behoben werden. NAch Fristablauf würde ich den Dritten beauftragen, nach Rechnung ggf. ein Guthaben an den Handwerker auszahlen bzw. des Rest nachfoerdern.
Genaueres kann man erst nach Sichtung der Unterlagen sagen (VOB / BGB Vertrag etc.); wo steht denn das (fiktive) Bauwerk ?
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