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werde unschuldig §142 bezichtigt

 
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pusteblume09
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Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 10:35    Titel: werde unschuldig §142 bezichtigt Antworten mit Zitat

hallo ,
folgender sachverhalt... ich bekam im august letzten jahres eine vorladung der polizei. man wollte mich dabei zu einem unfall befragen den ich im juni, also 2 monate zuvor verursacht haben soll.
der beamte erzählte mir nun, dass beim einbiegen in eine nebenstraße mein auto ein anders beschädigt haben soll. wie genau wurde mir nicht gesagt! der beamte machte mir klar das nur ich und mein fahrzeug dafür in frage kämen!!! man zeigte mir viele bunte bilder vom gegnerischen unfallfahrzeug, auf dem man erkennen konnte das die gesamte fahrerseite demoliert war. danach zeigte der beamte mir 2 schwarz-weiß(!) bilder meines autos. wo einmal die gesamte front zu sehen war ohne beschädigungen und einmal die front auf der beifahrerseite mit einem spalt unter der plasteblende an der stoßstange. die bilder wurden übrigens ohne mien wissen aufgenommen.
ich machte dort die aussagen das mir nicht klar is wie ich mit dieser straftat in verbindung gebracht werde.
nun habe ich von der [Name gelöscht. Forenregeln beachten! Biber] für ende januar eine vorladung zur gegenüberstellung der fahrzeuge bekommen die der staataanwalt veranlasst hat.

meine frage ist ob das normal is das dass ganze so lang dauert und ob ich eventuell doch einen rechtsanwalt aufsuchen soll? hab ich bisher nicht getan weil ich mir keiner schuld bewusst bin und auch ewig kein bescheid kam von polizei oder staatsanwalt. oder kann ich noch warten bis das ergebniss des gutachtens feststeht? bin überzeugt es wird meine unschuld beweisen.

ich danke im voraus für eure antworten !!!
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Herzog, Jörg
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn gegen B, den Beschuldigten, ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Verkehrsunfallflucht läuft, muss er sich keinen Rechtsanwalt (RA) nehmen, weil es keine Rechtspflicht gibt, einen RA mit seiner Verteidigung zu beauftragen. Wäre ich anstelle von B und würden mir Kenntnisse im Strafrecht und im Strafprozessrecht fehlen, würde ich es jedoch tun, um keinen Rechtsnachteil zu erleiden. Dafür sind RAe da. Ist B rechtsschutzversichert, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten der Verteidigung durch den RA, wenn das Verfahren eingestellt wird, was nach Auskunft von B ja sehr wahrscheinlich ist, weil er keine Verkehrsunfallflucht begangen hat oder für die Tatzeit ein Alibi vorweisen kann.

Ermittlungsverfahren brauchen ihre Zeit. Mehrere Monate sind nicht ungewöhnlich. Es ist nicht ersichtlich, wie B aus diesem Umstand "Honig saugen" könnte, zumal die Tat bisher wohl noch nicht verjährt ist. Die Polizei darf von einem Fahrzeug, das auf der Straße steht oder sonst öffentlich zugänglich ist, auch ohne vorherige Zustimmung des Halters Fotos machen. Die Fotos dürfen dann auch als Beweismittel verwertet werden.
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pusteblume09
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Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
danke für die antwort!
das problem is, das ich kein alibi habe. also niemanden der bezeugen kann, dass ich zum angegebenen unfallzeitpunkt daheim war.
die polizei wollte mir auch nicht sagen warum ich der tat bezichtigt werde, also ob jemand mein kennzeichen angegeben hat (ein zeuge) oder weil ich, den selben autotyp habe und nur paar querstraßen weiter wohne.
was muss ein gutachter bei einer gegenüberstellung der fahrzeuge eigentlich feststellen? muss er 100% nachweisen das beide fahrzeuge am unfall beteiligt waren?
Danke!
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 15:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Warum machen Sie sich so viele Gedanken wenn Ihr Schadensbild nicht zum Unfallfahrzeug paßt? Wurden Sie als Beschuldigter oder als Zeuge befragt?
In der Regel werden bei Unfallfluchten, wenn denn Erkenntnisse zum Fahrzeugtyp vorliegen, sämtliche in Frage kommenden Fahrzeuge überprüft. Dann ist erst einmal jedes Fahrzeug tatverdächtig. Fahrzeughalter werden vorgeladen oder zu Hause aufgesucht. Das ist Ermittlungsarbeit der Polizei. Und es werden auch Spuren gesichert. Auch Bilder angefertigt. Wenn Sie ein reines Gewissen haben, würde ich der Sache einfach mal gelassen entgegen sehen. Ein Sachverständiger ist nun mal "sachverständig" und wird Ihre Schuld oder Unschuld ggf. beweisen.
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Warum machen Sie sich so viele Gedanken wenn Ihr Schadensbild nicht zum Unfallfahrzeug paßt? Wurden Sie als Beschuldigter oder als Zeuge befragt?
In der Regel werden bei Unfallfluchten, wenn denn Erkenntnisse zum Fahrzeugtyp vorliegen, sämtliche in Frage kommenden Fahrzeuge überprüft. Dann ist erst einmal jedes Fahrzeug tatverdächtig. Fahrzeughalter werden vorgeladen oder zu Hause aufgesucht. Das ist Ermittlungsarbeit der Polizei. Und es werden auch Spuren gesichert. Auch Bilder angefertigt. Wenn Sie ein reines Gewissen haben, würde ich der Sache einfach mal gelassen entgegen sehen. Ein Sachverständiger ist nun mal "sachverständig" und wird Ihre Schuld oder Unschuld ggf. beweisen.
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 15:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Warum machen Sie sich so viele Gedanken wenn Ihr Schadensbild nicht zum Unfallfahrzeug paßt? Wurden Sie als Beschuldigter oder als Zeuge befragt?
In der Regel werden bei Unfallfluchten, wenn denn Erkenntnisse zum Fahrzeugtyp vorliegen, sämtliche in Frage kommenden Fahrzeuge überprüft. Dann ist erst einmal jedes Fahrzeug tatverdächtig. Fahrzeughalter werden vorgeladen oder zu Hause aufgesucht. Das ist Ermittlungsarbeit der Polizei. Und es werden auch Spuren gesichert. Auch Bilder angefertigt. Wenn Sie ein reines Gewissen haben, würde ich der Sache einfach mal gelassen entgegen sehen. Ein Sachverständiger ist nun mal "sachverständig" und wird Ihre Schuld oder Unschuld ggf. beweisen.
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pusteblume09
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Anmeldungsdatum: 10.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
ja der selben meinung sind freunde, verwandte, bekannte usw auch. trotzdem sehe ich dem ganzen nicht so locker entgegen. mein fahrzeug hat weder kratzer noch beulen nur eben diese lose plasteleiste. allerdings ist es ein gebrauchtwagen, was weiß ich was vor mir war.
ich wurde als unfallverursacher vorgeladen.
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