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Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 19.01.09, 16:46 Titel:
Hier kann man aber von einer Regressnahme des Versicherers gegen den Versicherungsnehmer ausgehen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Eine Kündigung der Versicherung dürfte auch drin sein.
wie tragisch, wenn man keinen Führerschein mehr hat.
Wenn nur der Fahrer alkoholisiert war, wird dieser in Regress genommen, dem Halter wird deshalb wohl kaum der Vertrag gekündigt. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Trägt die PKW Versicherung des Unfallverursachers auch dann den Schaden, wenn dieser 1,8 Promille hatte ?
Ja.
Gemeint ist aber m.W. nur der Haftpflichtschaden, nicht Kaskoschaden. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 19.01.09, 21:51 Titel:
Im Kaskoschaden wird die Sache ja erst interessant. Hier ist der Versicherer nicht zwingend von der Leistung frei. Ich müsste aber morgen nochmal geneuaer nachschlagen, wie das funktioniert... _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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