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Hallo. Wenn jemand z.B. mit 19 Jahren den Führerschein Klasse B gemacht hat, aber dann mehrere Jahre fast nie Auto fährt und entsprechend keine Autounfälle verursacht, wird das bei der Schadensfreiheitsklasse berücksichtigt, wenn er irgendwann eine Autoversicherung auf den eigenen Namen braucht? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Also normale Fahranfänger bekommen SF 0, solche Fahranfänger bekommen SF 0,5 und nach einem halben unfallfreien Jahr SF 1? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
ja, die SF 1/2 basiert auf der Führerscheinregelung. Voraussetzung ist, dass die Pappe seit drei Jahren besteht.
Runterstufung auf SF 1 erfolgt natürlich erst nach mindestens einem halben Jahr unfallfreiem Fahren. Wenn jetzt angemeldet wird, erfolgt die Runterstufung zum 01.01.10.
Die günstigste Lösung dürfte aber nach wie vor die klassische Zweitwagen-Versicherung über die Eltern sein. Es gibt mittlerweile Versicherer die selbst für Fahranfänger die besondere Zweitwagen-Regelung machen, also SF 2.
Danke. Also lohnt es sich doch, den Führerschein früher gemacht zu haben.
zuberbühler hat folgendes geschrieben::
Die günstigste Lösung dürfte aber nach wie vor die klassische Zweitwagen-Versicherung über die Eltern sein.
Das ist wiederum an andere Voraussetzungen gebunden. Mindestens ein Elternteil müsste einen Führerschein und ein Auto haben, nehme ich an. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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