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Anhörungsbogen vergessen - Was nun?

 
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Fborg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 18:05    Titel: Anhörungsbogen vergessen - Was nun? Antworten mit Zitat

Hi!

Ich wurde am 17.11 mit 31 kmh zu viel geblitzt. Am 2.12. kam dann der Anhörungsbogen mit der Information das das Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde.
Fälschlicherweise hatte ich das so verstanden, das ich eine Woche zeit hatte, Einspruch einzulegen. Nun, da immernoch kein Brief mit der Geldbuße und der Information über die Punktzahl in Flensburg kam, hab ich mir schon langsam sorgen gemacht und mir den Bogen nochmal durchgelesen. Und jetzt erst hab ich gesehen, das ich eine einwöchige Frist hatte, meine Persionalien auf dem Bogen auszufüllen und der Behörde zuzuschicken. Nun hatte ich das halt falsch verstanden und aus der Woche sind jetzt schon mehr als ein Monat geworden.
Was kann ich nun machen? Brav einschicken und ein kleines Entschuldigung hinschreiben? Abwarten bis der zweite Brief kommt weil die Behörde vielleicht denkt der erste sei nicht angekommen? Hoffen auf Verjährung? (Ich meine irgendwo gelesen zu haben das das nach 3 Monaten so weit ist, und jetzt sinds ja schon 2 Monate seit der Überschreitung).

Danke.
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Jens L
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 18:21    Titel: Re: Anhörungsbogen vergessen - Was nun? Antworten mit Zitat

Fborg hat folgendes geschrieben::
Was kann ich nun machen?

Den Bogen beiseite legen und nicht weiter drüber nachdenken. Wenn die Bußgeldstelle zur Überzeugung gelangt, daß du der Fahrer warst, wird der Bußgeldbescheid schon kommen.

Fborg hat folgendes geschrieben::
Hoffen auf Verjährung?

Hoffen kannst du, aber durch die Anordnung der Anhörung wurde die Verjährung unterbrochen und begann ab diesem Tag neu zu laufen. Mach dir also keine allzugroßen Hoffnungen.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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Fborg
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Danke für die Antwort. Auf dem Bogen steht auch, das das mitteilen meiner Personalien Pflicht sei und mit bis zu 1000€ geahndet werden kann wenn ichs nicht mache. Geh ich dann nicht Gefahr einen dafür aufn Deckel zu kriegen wenn ich den Bogen nun wieder beiseite lege?
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Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 05:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nö. Es kann niemand beweisen, daß du das Schreiben überhaupt jemals bekommen hast.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
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