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Ist Vorbildfunktion für Kinder justiziabel?

 
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icygi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.01.2009
Beiträge: 1
Wohnort: HAMBURG

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 01:45    Titel: Ist Vorbildfunktion für Kinder justiziabel? Antworten mit Zitat

Geschockt:Ich bin begeisteter Eisläufer, habe mehr als 60 Jahre Erfahrung mit natürlichen Eisflächen und teste natürlich die Tragfähigkeit des Eises bevor ich darauf meine Runden drehe, um mich und andere nicht zu gefährden.

Auf der offiziellen Website der Umwelt-Behörde -BSU- die in Hamburg für die Eisflächen zuständig ist, steht zu diesem Thema:
Das reine Betreten der zugefrorenen Alster, wie auch der anderen Hamburger Gewässer, stellt einen "Gemeingebrauch" dar. (Im Gegensatz zum Aufbau von Buden auf dem Eis beim sogen. Alstereisvergnügen, für den Konzessionen gekauft werden müssen.)
Es bedarf keiner Erlaubnis oder Genehmigung.
Die Behörde gibt das Betreten des Eises grundsätzlich nicht frei!
Ein Betreten erfolgt immer auf eigenes Risiko!

Trotzdem werde ich seit Jahren von der Polizei in Hamburg "drangsaliert" weil ich auf öffentlichen Eisflächen Schlittschuh laufe, obwohl die BSU noch (oder schon wieder) vor dem Betreten der Eisflächen warnt aber das Betreten nicht verbietet! (siehe vor). Diese Warnungen erfolgen immer generell und nicht einzelfallweise, obwohl die Gewässer in HH sehr unterschiedlich sind.

Die Polizei begründet ihre Zwangsmaßnahmen mit dem Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG):

SOG § 3 Aufgaben

(1) Die Verwaltungsbehörden (und Polizei und Feuerwehr) treffen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen erforderlichen Maßnahmen, um bevorstehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen (Maßnahmen zur Gefahrenabwehr).

Ich argumentiere, bisher erfolglos, wenn das Eis offensichtlich hält - wenn ich es getestet habe - bestehen m. E. keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch das Betreten des Eises.

Inzwischen habe ich bei insgesamt 6 Einsätzen der Polizei bewiesen, daß die Begründung der Polizei für ihre Zwangsmaßnahen, das Eis sei dünn, brüchig und nicht tragfähig, falsch war. Und dafür gibt es inzwischen eine Menge Zeugen: mindestens 300 zivile Zuschauer, einen Haufen Journalisten und Kameraleute, ca. 40 Polizisten, ebenso viele Feuerwehrleute und einen weiteren Eisläufer der in 2 Fällen mit mir zusammen auf dem Eis war.

Polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen mich sind daher nicht begründet aber rechtswidrig, weil sie mich meiner Grundrechte - betreffend Würde GG 1(1), Persönlichkeitsentfaltung 2(1), körperliche Unversehrtheit 2(2), Freiheit 2(2), Gleichheit vor dem Gesetz 3(1) und Eigentum 14(1) - "berauben".

Auch die Polizei führt keine Einzelfallprüfung durch und holt jeden vom Eis solange die BSU vor dem Betreten des Eises warnt (allerdings nur wenn es sich um "Einzeltäter" handelt, sobald sich eine Vielzahl von Eissportlern auf dem Eis befindet, zieht die Polizei den Schwanz ein und gibt klein bei! Von vielen Eissportlern geht ja auch keine Vorbildfunktion aus??) . Bei dem vor genannten massiven Eingriff in meine Rechte ist m. E. ein Prüfung des örtlichen und sachlichen Einzelfalles zwingend erforderlich.

Wie ist die Rechtslage, besteht hier Handlungsbedarf seitens der Polizei gemäß SOG bzw. muß bei/vor seiner Anwendung nicht wenigstens der konkrete Fall auf sein Gefährdungspotential geprüft werden?

Selbst wenn ich die Polizei davon überzeugen könnte, das für mich vom Betreten des Eises keine Gefahr ausgeht, hat sie noch ein "letztes Argument": ich sei Vorbild für Kinder, die durch mein Beispiel verleitet werden könnten irgendwo in Hamburg Eis zu betreten, das möglicherweise nicht hält und dann in Gefahr geraten.

Ist diese Vorbildfunktion für Kinder justiziabel? Können polizeiliche Zwangsmaßnahmen z. B. Platzverweis, Androhung von Arrest, Arrest, Einziehung meiner Schlittschuhe, Androhung von Kosten für Polizei- und Feuerwehreinsätze usw. juristisch damit begründet werden?

Schließlich werden durch die pol. Maßnahmen konkret meine Grundrechte erheblich eingeschränkt (s. v.) um eine nicht vorhandene, lediglich konstruierte, abstrakte Gefahr möglicherweise abzuwenden.

Die Absurdität der Vorbildfunktion für Kinder wird offensichtlich wenn man den Gedanken weiterspinnt. Nach dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz müßte dieses Argument m. E. natürlich auf alle Lebensbereiche angewendet werden. Das hätte zur Folge, daß das ganze Leben still stehen müßte. Dann dürfte "man" z. B. nicht mehr Fahrrad fahren oder baden, weil bei diesen Aktivitäten in Hamburg mehr Kinder sterben als bei Eisunfällen.

Außerdem würde ich/man für die Erziehung von Kindern verantwortlich gemacht, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihre Kinder von nicht tragfähigem Eis fern zu halten. Das geht doch wohl etwas zu weit, oder!!?

Wie ist die Rechtslage in diesem Fall, gibt es höchstrichterliche Urteile zur "Vorbildfunktion", Fundstellen?

Herzlichen Dank für Eure Stellungnahmen!

icygi

P. S. Inzwischen hat die Polizei gegenüber der Hamburger Presse eingestanden, daß es keinen Tatbestand gibt, auf Grund dessen ich belangt werden könnte. Trotzdem wird behauptet, man prüfe ob ich die Kosten der Einsätze tragen muß. Bei der Prüfung hat man bereits vor 3 Jahren offensichtlich festgestellt, daß es auch dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Um mir dennoch - still und leise - das "Handwerk zu legen", droht man mir nun, mich zwangsweise in die Psychiatrie einzuweisen, wenn ich nicht "kusche" - Armes Deutschland!
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Ivanhoe
Gast





BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sähe Ihre Einstellung aus, wenn ein Kind Ihnen folgt, einbricht und ertrinkt?
Trotz 60jähriger Erfahrung, trotz Warnung der Behörden?
Sagen Sie dann: Selbst Schuld?

Muss man denn immer die Behörden provozieren? Mit den Augen rollen

Es gibt bestimmt genügend Eisflächen in HH, die freigegeben sind zum Eislaufen!

Was mich noch interessieren würde: Wie testen Sie die Tragfähigkeit des Eises?

Zitat:
wenn ich es getestet habe - bestehen m. E. keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch das Betreten des Eises.


Vlt bestehen aber Gefahren für schwerere Menschen? Mit den Augen rollen
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wirklich ein armes Deutschland wo Menschen aus reiner Dickköpfigkeit ihr Leben riskieren und unnütze und teure Feuerwehreinsätze nötig machen.


Achja, justiziabel ist die Vorbildfunktion in Ihrem Fall wohl nicht, dies wäre sie wohl nur bei einer gewissen Garantenstellung (z.B. Kindergartenerzieher für seine Kindergartengruppe, Lehrer für seine Schüler)
_________________
ausgezeichnet
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Hafish
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2006
Beiträge: 1168

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Polizeiliche Zwangsmaßnahmen gegen mich sind daher nicht begründet aber rechtswidrig, weil sie mich meiner Grundrechte - betreffend
Würde GG 1(1),
Persönlichkeitsentfaltung 2(1),
körperliche Unversehrtheit 2(2),
Freiheit 2(2),
Gleichheit vor dem Gesetz 3(1) und
Eigentum 14(1)
- "berauben".

Natürlich können Sie diese Vorwürfe auch begründen, oder? Bevor Sie der Polizei einen Verstoß gegen diese Grundrechte vorwerfen, sollten Sie sich erstmal darüber informieren, was diese Grundrechte bedeuten.
Sollten Sie dann immer noch der Meinung sein, von der öffentlichen Gewalt in Ihren Grundrechten verletzt zu sein, empfehle ich, den Verwaltungsrechtsweg auszuschöpfen (erfolglos) und dann dem Bundesverfassungsgericht ihren Fall vorzutragen. Ich ahne aber schon, was die Richter dazu sagen werden.
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