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Aufrechnung Finanzamt nach Ende Abtretung, vor Erteilung Res

 
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InsoFuchs
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2005
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:17    Titel: Aufrechnung Finanzamt nach Ende Abtretung, vor Erteilung Res Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

der Schulder befindet sich in der RSB. Mit Beschluss des Inso-Gerichts von xx.xx.2004 wird die Restschuldbefreiung angekündigt. Die Laufzeit der Abtretung hat mit Eröffnung des Inso-Verfahrens am 17.01.03 begonnen und beträgt sechs Jahre.

Bedeutet nach meinem Verständnis, dass ab dem 18.01.09 keine Zahlungen/Abtretungen mehr zu leisten sind. Die Erteilung der Restschuldbefreiung steht noch aus (Wie lange dauert das i.d.R.?).

Das Finanzamt B hat während der RSB Steuerschulden mit Finanzamt A verrechnet, dass Ansprüche lt. Schlussverteilung hat. Die laufeneden Erstattungen waren weniger als die Forderungen.

Nun zum Kern: Kann/Darf das Finanzamt A in dem Zeitraum zwischen Ablauf der Abtretung und ofizieller Erteilung der Restschuldbefreiung Forderungen verrechnen?

Der Schuldner erwartet nämlich in Kürze div. Rückzahlungen durch Finanzamt B.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
der InsoFuchs
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

wann die RSB erteilt wird, hängt vom Gericht ab, i.d.R. ein paar Wochen nach Ablauf der Abtretungserklärung oder anders, nach Ablauf der Frist gehen die pfändbaren Bezüge nicht mehr an den TH.

Solange die RSB nicht erteilt ist, steht dem FA (und fest jedem anderen Gläubiger) die Verrechnung zu, da es lediglich ein spezielles aber kein allgemeines Aufrechnungsverbot in der WVP gibt.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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