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Gemeinnützigkeit gefährdet durch Einnahmeverzicht ?

 
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Steineck
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2006
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 13:12    Titel: Gemeinnützigkeit gefährdet durch Einnahmeverzicht ? Antworten mit Zitat

Der gemeinnützige Verein verzichtet zugunsten eines Vereinsnahen auf Einnahmen, indem er die Mitglieder kostenlose bzw. weit unter dem üblichen Entgelt Leistungen erbringen läßt. Dabei wird dem so Begünstigten die Vertragsgestaltung weitestgehend überlassen, so dass er Einnahmen zulasten des Vereins zugunsten eigener unmittelbarer und mittelbarer Einnahmen verlagern kann.
Sinn dieser Handhabung ist, dem Begünstigten eine Bezahlung zukommen zu lassen, die offen nicht gezahlt werden kann, weil er von einer öffentlichrechtlichen Körperschaft bezahlt wird, die seine Arbeitskraft dem gemeinnützigen Verein zur Verfügung stellt.

Ist hier die Gemeinnützigkeit gefährdet?
Der Begünstigte ist m. W. kein Mitglied des Vereins, obwohl er eigentlich geborenes Mitglied sein könnte.
Ob die ihm zugestandene Begünstigung unverhältnismäßig ist, kann nicht beurteilt werden. Absolut unverhältnismäßig sind aber Leistung des Vereins und die zugestandene Vergütung.
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