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Und eben DAS verstehe ich nicht. Gibt es in der Tat keine Ausszeichnungspflicht, die den Kunden, gleich den AGBs, vor Abschluss des Vertrages informiert? Ich kann nicht nachvollziehen, dass es keine Verpflichtung gibt, drohende oder eine vorläufig gemeldete Insolvenz kundzutun. Oder missverstehe ich das hoffentlich? Ich befasse mich, daher kam ich in dieses Forum, mit ersteigerten (nun als wertlos gehandelten) Reisegutscheinen eines insolventen Verkäufers/Vermittlers.
Gruß. _________________ Eine wirklich griffige Signatur fällt mir gerade nicht ein.
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