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Beweislast bei Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde

 
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Milo
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 16:26    Titel: Beweislast bei Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Antworten mit Zitat

Alte Frau stolpert über Asphalt-Unebenheit und bricht sich die Hand.
Der Aspahalt wurde durch einen Pfosten hochgedrückt, der von einem Fahrzeug angefahren wurde.
Gemeinde sagt, der Gehweg wird einmal monatlich kontrolliert.
Die Gemeinde sagt weiterhin, der Gehweg wurde zuletzt 29 Tage vor dem Sturz kontrolliert und das man davon ausgeht, dass der Pfosten kurzfristig umgefahren wurde.

Wer trägt die Beweislast für die Verkehrssicherungspflicht?

Reicht eine monatliche Kontrolle für die Verkehrssicherungspflicht?
_________________
_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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