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6 in Arbeit wegen Krankheit? (trotz Attest) hessisches Sch.

 
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valery112
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.05.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.01.09, 23:50    Titel: 6 in Arbeit wegen Krankheit? (trotz Attest) hessisches Sch. Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage zum hessischen Schulrecht. Mal angenommen, Person A ist Schüler einer Berufsfachschule mit Sozialpädagogischen Schwerpunkt. Person A hat eine Krankheit, welche bereits seit zwei Wochen andauert. Person A hat ein entsprechendes Attest seines Arztes.
Lehrer B droht nun Person A damit, ihr eine "6" in einer Arbeit zu geben, falls diese nicht mitgeschrieben wird.
Wäre dies ok so? Dürfte ein Lehrer trotz Attest in einer Arbeit eine "6" geben?

Danke für eure Antworten!
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Anton Reiser
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.11.2006
Beiträge: 359
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Auch für berufliche Fachschulen in Hessen gilt die "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses". Diese sagt:

Zitat:
§ 22
Nichterbrachte Leistungen
(1) Die nachträgliche Anfertigung von schriftlichen oder anderen Leistungsnachweisen, die die Schülerin oder der Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen versäumt hat, kann von der Lehrerin oder dem Lehrer verlangt werden, wenn andernfalls eine sachgerechte Leistungsbeurteilung nicht möglich ist. Hierbei kann im Einzelfall von den Vorgaben des § 26 Abs. 1 [Abweichung von der Fünftagesfrist zur Ankündigung einer Arbeit]abgesehen werden. Eine Leistungsbeurteilung auf Grund nur teilweise erbrachter Leistungen ist in solchen Fällen grundsätzlich zulässig.
(2) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Anfertigung eines schriftlichen oder eines anderen Leistungsnachweises, erhält sie oder er die Note „ungenügend" oder null Punkte. Das Gleiche gilt, wenn eine Schülerin oder ein Schüler einen ihr oder ihm angekündigten schriftlichen oder anderen Leistungsnachweis ohne ausreichende Begründung versäumt.


Wenn der Leistungsnachweis aus "nicht vom Schüler zu vertretenden Gründen" mit "ausreichender Begründung" (Attest)versäumt wird, kann der Lehrer zwar verlangen, diesen schriftlichen Nachweis nachzuholen, er darf ihn aber nicht wie bei einer Leistungsverweigerung oder einem unentschuldigten Versäumnis mit ungenügend bewerten.

Erklärt ein Schüler allerdings nach einer vierzehntägigen Krankheit, dass er sich aufgrund des versäumten Unterrichtes nicht dazu in der Lage sieht, die schriftliche Arbeit mitzuschreiben und verweigert dementsprechend die Leistung, kann der Lehrer wohl schon gem. § 22 (2) benoten. Wie sinnvoll ein Mitschreiben im Einzelfall ist, kann nur vor Ort im Gespräch mit dem Fachlehrer entschieden werden. Immerhin stehen mindestens 5 Unterrichtstage zur Verfügung, um den "inhaltlichen Rahmen" der Klassenarbeit auf- bzw. nachzuarbeiten.

Mit freundlichem Gruß
Anton Reiser
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Wie weist ein Schüler eigentlich nach, das aus "ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen" versäumt wurde?

Eine Krankheit alleine besagt ja noch nicht, dass man den Grund nicht ggf. selbst zu vertreten hat (z.B. weil man im T-Shirt bekleidet im Winter raus gegangen ist und sich dann ne Grippe eingefangen hat oder weil man bei irgend einer Risikosportart sich ne Verletzung geholt hat die einen ans Krankenbett bindet oder weil man Impfung x unterlasse hat usw...)
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Kurt Knitz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Valery,

dauert die Krankheit bis einschließlich dem Tag, an dem die Klassenarbeit geschrieben wird? Wenn der Lehrer dem Attest des Arztes nicht traut, kann er es von einem Amtsarzt überprüfen lassen, aber auf keinen Fall eine 6 geben.

Wird die Arbeit geschrieben, kurz nachdem der Schüler wieder gesundet ist? Dann ist es Ermessenssache, ob die Zeit ausreicht, dass der Schüler die gleichen Chancen hat wie die ständig Gesunden oder nicht.

Schöne Grüße
Kurt
_________________
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