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Transport in kontaminierten Krankenwagen

 
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dieda08
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.01.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 15:00    Titel: Transport in kontaminierten Krankenwagen Antworten mit Zitat

Person A erleidet eine Entzündung und muss daraufhin in ein Krankenhaus gebracht werden.
Nach überstandener Krankheit wird A ,im Krankenwagen, nach Hause gefahren.
Kurz drauf wird festgestellt, dass der Krankenwagen vor dem Transport, nicht gereinigt wurde und sich vom Vortransport noch ansteckende Krankheitserreger im Wagen befanden.
A wird daraufhin unter Quarantäne gestellt und erkrankt.


Wie ist die Rechtslage? Regressmöglichkeiten?
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MartinZirkus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 246

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Tag,

um die Frage zu beantworten, müßte man mehr Details wissen, denn es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten:

A. Der Transport davor wurde durchgeführt, ohne daß zu diesem Zeitpunkt klar war, das ein Kein vorhanden ist. Dies stellte sich erst im Krankenhaus heraus. Pfeil Die Information wird an alle "kontaminierten" Personen weitergegeben und es werden entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Rettungs- und Krankenwagen werden nur dann einer Spezialdesinfektion ( mit zum Teil mehrstündiger Einwirkzeit!) unterzogen, wenn die Infektion zum Zeitpunkt des Transportes bereits bekannt ist.

B.
Der Wagen wurde nicht gereinigt, obwohl die Infektion bereits vor dem Folgetransport bekannt war.

Die Konstellation A kommt häufig vor. Oft werden Erreger erst sehr viel später (Stunden, Tage) im Krankenhaus nachgewiesen. Man kann ein Fahrzeug nicht prophylaktisch nach jeden Transport voll-desinfizieren. Die aktuellen Richtlinien sehen das auch nicht vor.
Wenn Fall A zutrifft, haben die Beteiligten im Gegenteil sogar sehr gewissenhaft und verantwortungsvoll gehandelt.
Für Person A wäre das zwar ärgerlich, aber letztlich "Schicksal". Abzuleitende Rechtsansprüche sähe ich hier nicht...

Bei Fall B läge das sicher anders, da hier evtl. vorsätzlich Hygieneregeln verletzt wurden. Aber auch hier stellt sich die Frage: Hat Person A konkret Schaden genommen ? Hat sich auch Person A infiziert ?
Auf jeden Fall aber wäre es sinnvoll, den Betreiber des Krankenwagens auf sein Fehlverhalten hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

MZirkus
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