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folgenden fiktiven Fall stelle ich zur Diskussion:
A ist bei B privat krankenversichert, A möchte eine Beitragsreduzierung erreichen und beantragt ein Angebot für einen Tarifwechsel. B gibt dieses Angebot nicht ab, woraufhin A die Zahlung der Beiträge einstellt. B möchte nun die Beiträge bezahlt haben.
Darf A aufgrund dieser Nichtabgabe die Zahlung verweigern ?
Da A mehrere Monatsbeiträge nicht bezahlt hat, verweigert nun B die Beitragsrückerstattung, ist dies AGB rechtlich zulässig (MB/KK) ?
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 20.01.09, 17:18 Titel:
Äh...also soviel ich weiß befreit das Warten auf ein Angebot nicht von der Pflicht die Beiträge zu zahlen. § 204 VVG passt m.E. auch nicht ganz auf diesen Fall, da hier nicht der Wunsch geäußert wurde, dass ein Tarifwechsel vorzunehmen ist, sondern der Tarifwechsel sollte erstmal angeboten werden. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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