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Zinsabschlagsteuer für unterhaltspflichiges Kind

 
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soema
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 17:11    Titel: Zinsabschlagsteuer für unterhaltspflichiges Kind Antworten mit Zitat

Die Ex-Frau informiert den unterhaltspflichtigen Vater darüber das der Freistellungsauftrag für das Sparkonto des minderjährigen Kindes (das bei der Mutter lebt) von ihm (mit) unterschrieben werden muss!
Beide Elternteile sind gleich erziehungsberechtigt.
Ob und was auf diesem Konto ist, ist nicht von Bedeutung.
Da der Vater jedoch bereits seinen eigenen Freistellungsauftrag unterschrieben hat sind Zweifel vorhanden wie er sich hier richtig verhalten soll.
Kann er bedenkenlos, muss er sogar, unterschreiben, oder brauch er weitere Informationen - wenn ja, welche? Warum kann die Mutter dies nicht alleine?

Besten Dank
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Mutter kann das deshalb nicht alleine, da hier geteiltes Sorgerecht vorliegt.
Das gilt idR natürlich auch für die hier angesprochene Vermögenssorge.
Ferner handelt es sich um das eigene Konto des Kindes, da es auch auf seinen Namen lautet und entsprechend hat das Kind einen eigenen Freibetrag.
Hier müssen also beide Elternteile den Freistellungsauftrag - stellvertretend für das Kind - unterschreiben.
_________________
chatterhand
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 20.01.09, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist Bank-Recht, nicht Familienrecht.

Aber ja, der Vater kann das absolut bedenkenlos unterschreiben.
Schließlich lautet der Freistellungsauftrag auf das Kind.
Die bisherigen, die Sie hier wohl meinen, sind die Freistellungen des Vaters.
Das ist was anderes. Nachteile entstehen dem Vater nicht.

Grüße

MoniX

edit: chatterhand war schneller Winken
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soema
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!
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MoniX
Gast





BeitragVerfasst am: 20.01.09, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

*knicksmach* Winken
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