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Ich würde jetzt wirklich erstmal zum Anwalt gehen, damit die "Panik" nicht noch größer wird. Erstmal sollte doch die Schuldfrage einwandfrei geklärt werden. Erst dann sollte man sich von den evtl. Folgen verrückt machen lassen....
Ist nicht einfach, aber das beste.
Grüße
Claudia
Hallo...laut Gutachten liegt nun der Reperaturschaden bei 1860 EUR brutto
Was würde mich hier nun als Strafe erwarten? Wie würde im Zweifelsfalle die Geldstrafe ausfallen? Gilt hier noch "die geringe Schuld" von der der Herr OberlehrerHempel gesprochen hat? Ich bin völlig fertig. Ich habe gar nicht absichtlich hier Unfallflucht begangen und sehe mich jetzt Kosten entgegen, die mir unheimlich sind.
Und muss ich nun, wo die Schadenssumme feststeht nachträglich mit einer Beschlagnahmung meines Führerscheins rechnen?
Hallo,
"geringe Schuld" bezieht sich nicht auf die Höhe des entstandenen Schadens, sondern auf den Grad der Schuld, der Sie bzgl. der vorgeworfenen Straftat (Unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle) trifft.
Also selbst dann, wenn der Schaden in die Zigtausende (gibt es solch ein Wort?) geht, kann ein Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt werden, eben dann, wenn die Schwere Ihrer Tat, also des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, als gering zu bewerten ist - und so will es hier gemäß Ihren Schilderungen wohl aussehen.
Aufgrund der Schadenshöhe ist es nun allerdings so, dass man hier von einem bedeutenden Fremdschaden spricht. Dies führt gemäß § 69 StGB dazu, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis droht. In solchen Fällen kann der Führerschein sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden, bis ein Gericht über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 111a StPO einen gegenteiligen Beschluss gefasst oder im Urteil bzgl. des Verfahrens die Fahrerlaubnis nicht entzieht.
Über Einzelheiten hierzu sollten Sie mit Ihrem Anwalt sprechen, den Sie zwischenzeitlich hoffentlich konsultiert haben ...?
Danke für Ihre Antwort. Den Anwalt habe ich bereits konsultiert und einen ersten Termin mit ihm gehabt. Ich hoffe, dass das was ich hier zum Ausdruck bringen konnte auch an den erforderlichen Stellen ebenfalls entsprechend zum Ausdruck bringen kann. Absicht war es von mir keinesfalls hier eine Unfallflucht zu begehen.
Ich kenne nun das Ergebnis der Geschichte:
Die Staatsanwaltschaft hat das gegen mich eingeleitete Verfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach §170 Abs.2 eingestellt und die Unterlagen an die zuständige Bußgeldbehörde weitergeleitet, ohne das ich bisher eine Aussage dazu gemacht habe. Es gibt doch noch Gerechtigkeit hier im Lande. Vielen Dank für die Informationen und die Untertstützung hier im Forum.
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