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Zurückfordern können Sie nur von demjenigen, an den Sie etwas gezahlt haben.
Wenn Sie die Erstattung von Kosten beantragen wollen, die Ihnen anläßlich einer amtsärztlichen Untersuchung entstanden sind, dann wenden Sie sich am besten an denjenigen/diejenige, die Sie zum Amtsarzt geschickt hat. Da erhalten Sie wahrscheinlich ein paar nützliche Informationen. Hier kann - nach meiner Auffassung - niemand helfen, weil der Sachverhalt viel zu dünn ist.
Reisekosten sind das mit Sicherheit keine. Vielleicht gibt es irgendwo eine Regelung, dass die Kosten entsprechend der Reisekostenregelungen erstattet werden. Dann wäre vielleicht die Information hilfreich, dass der Anspruch verfällt, wenn er nicht innerhalb von 6 Mionaten nach dem Ende der Reise geltende gemacht wird. (Jedenfalls ist das im Bundesrecht so. Einzelne Länder können auch andere Fristen haben.)
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