Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frist Reisekosten
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frist Reisekosten

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
gerry999
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 18:57    Titel: Frist Reisekosten Antworten mit Zitat

Hallo,

auch ich war beim Amtsarzt. Hab jedoch keine Reiskosten beantragt.

Wie lange habe ich das Recht die Kosten zurückzufordern?

Danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
gerry999
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.05.2005
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

gleich noch mehr Fragen:

Wo bekommen ich den Antrag her?
Und wo sende ich den Antrag hin?
Danke.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernd S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 398

BeitragVerfasst am: 18.01.09, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zurückfordern können Sie nur von demjenigen, an den Sie etwas gezahlt haben.

Wenn Sie die Erstattung von Kosten beantragen wollen, die Ihnen anläßlich einer amtsärztlichen Untersuchung entstanden sind, dann wenden Sie sich am besten an denjenigen/diejenige, die Sie zum Amtsarzt geschickt hat. Da erhalten Sie wahrscheinlich ein paar nützliche Informationen. Hier kann - nach meiner Auffassung - niemand helfen, weil der Sachverhalt viel zu dünn ist.

Reisekosten sind das mit Sicherheit keine. Vielleicht gibt es irgendwo eine Regelung, dass die Kosten entsprechend der Reisekostenregelungen erstattet werden. Dann wäre vielleicht die Information hilfreich, dass der Anspruch verfällt, wenn er nicht innerhalb von 6 Mionaten nach dem Ende der Reise geltende gemacht wird. (Jedenfalls ist das im Bundesrecht so. Einzelne Länder können auch andere Fristen haben.)

Gruß
Bernd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

War ja schon mal diskutiert worden, dass es Reisekosten sein können.

In NRW Ausschlussfrist von 6 Monaten, danach gibt es nichts mehr.

Hans
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.