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Wäsche in der Waschküche trocknen verboten?

 
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Robin0509
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 20.01.09, 22:33    Titel: Wäsche in der Waschküche trocknen verboten? Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir an, in einem Mehrfamilienhaus gibt es lediglich eine Waschküche, aber keinen Trockenraum. Es können ca 3 Wäscheständer aufgestellt werden (7 Waschmaschinen befinden sich darin).

Kann es den Mitbewohnern untersagt werden, dort die Wäsche aufzuhängen? Kann jemand gezwungen werden, die Wäsche im Trockner zu trocknen oder in der Wohnung (Schimmelgefahr!)???

Bisher gab es keine Probleme. Nun stört sich eine Mitbewohnerin daran u. meint, die Wäsche stinkt (seit wann stinkt frisch gewaschene Wäsche?) Es werden - auch nachts - bei eisigen Temperaturen von ihr die Fenster gekippt und offen gelassen - auch ein Aushang der Hausverwaltung (mit dem Hinweis, dass die Fenster auch wieder geschlossen werden müssen) bringt nichts.

ÜBer der Waschküche befindet sich ein Kinderzimmer, wodurch der Fußboden stark abkühlt, da keine Dämmung an der Waschküchendecke vorhanden ist. AUch das interessiert die Person nicht.

Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Kann die Wäsche nicht im Freien getrocknet werden?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Hannees
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mitbewohnerin ansprechen und auf Gefahren hinweisen Schäden am Haus durch Frost.

Hilft dies nicht abmahnen - Fenster blockieren.

Ist das Eigentümerin oder Mieterin?
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Robin0509
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Im Sommer ist es kein Problem, die Wäsche im Freien zu trocknen...doch im Winter bei Minusgraden u. Niederschlägen (Schnee, Regen) u. dadurch resultierende Luftfeuchtigkeit nicht möglich....die Wäsche würde muffeln....
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Robin0509
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Es erfolgte ein Aushang des Verwalters, in dem auf die Risiken und evtl. Einfrieren der Leitungen hingewiesen wurde.

Die Wohnung gehört den Eltern auf dem Papier aber nur dort. Sie sind quasi Eigentümer.

Wer kann so eine Abmahnung machen und in welcher Form? Was wäre die Konsequenz bei Nicht-Einhaltung? Ein Fenster wurde blockiert mit Brettern überm Lichtschacht, weil es im Garten der Eigentümerin ist...das andere befindet sich auf Gemeinschaftseigentum (Garten)...würde sofort entfernt werden...ganz blockieren möglich? Lüftungsmöglichkeit muß doch sicher gegeben sein?!

Danke
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Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 09:46    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Abmahnung kann jeder schreiben der glaubt einen Anspruch zu haben.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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