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Unfall in vereistem Parkhaus

 
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Downy
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 11:50    Titel: Unfall in vereistem Parkhaus Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

meine Freundin ist heute morgen im Parkhaus der Schule in einer Kurve in ein anderes Auto gerutscht.
Winterreifen sind montiert, Geschwindigkeit war laut Mitfahrerin angemessen.
Wer ist jetzt für den entstandenen Schaden verantwortlich?
Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass kein Winterdienst erfolgt.

Da dies ein Unfall auf dem Schulweg war müsste auch meiner meinung nach nicht die private Versicherung greifen, oder?

Bin über jede helfende Antwort dankbar!

Genauere Details kann ich bei Bedarf noch liefern.

Liebe Grüße,

Frank

..::edit::..
Diverse kleine Fehler
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 11:57    Titel: Re: Unfall in vereistem Parkhaus Antworten mit Zitat

Downy hat folgendes geschrieben::
geschwindigkeit war leut mitfahrerin angemessen.
War sie nicht, denn mit angemssener Geschwindigkeit wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Downy hat folgendes geschrieben::
Wer ist jetzt für den entstandenen Schaden verantwortlich?
Deine Freundin.

Downy hat folgendes geschrieben::
Da dies ein Unfall auf dem Schulweg war müsste auch meiner meinung nach nicht die Private Versicherung greifen, oder?
Welche Versicherung soll denn hier greifen deiner Meinung nach? Ich sehe hier die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs deiner Freundin in der Pflicht.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.


Zuletzt bearbeitet von Jens L am 21.01.09, 11:58, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Verantwortlich für den Schaden ist m.E. Ihre Freundin, da Sie schließlich gefahren ist. Im Grunde eine einfache Sache. Smilie

Die Frage ist, ob eventuell eine Teilschuld beim Parkhausbetreiber zu suchen ist.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Downy
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 12:03    Titel: Re: Unfall in vereistem Parkhaus Antworten mit Zitat

Jens L hat folgendes geschrieben::
Downy hat folgendes geschrieben::
Da dies ein Unfall auf dem Schulweg war müsste auch meiner meinung nach nicht die Private Versicherung greifen, oder?
Welche Versicherung soll denn hier greifen deiner Meinung nach? Ich sehe hier die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs deiner Freundin in der Pflicht.


Die Frage habe ich gestellt, da auch der Schulweg zur Schulzeit gehört.
Bei Unfällen im Sportunterricht zum Beispiel läuft das ja auch nicht über die private Versicherung, sondern mit Unfallbereicht über die Schule.

Und zum Thema angemessen gefahren. Auch mit geringer Geschwindigkeit kann man rutschen. Vor allem wenn man etwas bremst weil man das aus Gewohnheit vor eine kurve im Parkhaus immer macht.


lg,
Frank
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Jens L
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 12:08    Titel: Re: Unfall in vereistem Parkhaus Antworten mit Zitat

Downy hat folgendes geschrieben::
Bei Unfällen im Sportunterricht zum Beispiel läuft das ja auch nicht über die private Versicherung, sondern mit Unfallbereicht über die Schule.
Also soll jetzt die Schule für die Fahrfehler ihrer autofahrenden Schüler zahlen? Geschockt

Downy hat folgendes geschrieben::
Auch mit geringer Geschwindigkeit kann man rutschen.
Das stimmt, ändert aber nichts daran, daß der Unfall mit angemessener Geschwindigkeit nicht passiert wäre.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.


Zuletzt bearbeitet von Jens L am 21.01.09, 12:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 12:09    Titel: Re: Unfall in vereistem Parkhaus Antworten mit Zitat

Downy hat folgendes geschrieben::
Jens L hat folgendes geschrieben::
Downy hat folgendes geschrieben::
Da dies ein Unfall auf dem Schulweg war müsste auch meiner meinung nach nicht die Private Versicherung greifen, oder?
Welche Versicherung soll denn hier greifen deiner Meinung nach? Ich sehe hier die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs deiner Freundin in der Pflicht.


Die Frage habe ich gestellt, da auch der Schulweg zur Schulzeit gehört.
Bei Unfällen im Sportunterricht zum Beispiel läuft das ja auch nicht über die private Versicherung, sondern mit Unfallbereicht über die Schule.

Und zum Thema angemessen gefahren. Auch mit geringer Geschwindigkeit kann man rutschen. Vor allem wenn man etwas bremst weil man das aus Gewohnheit vor eine kurve im Parkhaus immer macht.


lg,
Frank


Soll denn die Schule für Dinge haften, die einer der Schüler verschuldet hat? Nehmen wir das Beispiel, dass meinetwegen ein Schüler einem anderen Schüler auf fahrlässige Art und Weise den Rucksack oder ähnliches beschädigt. Soll dafür tatsächlich die Schule aufkommen? Auch wenn es auf dem Weg zur Schule geschieht haftet hier derjenige, der den Schaden verursacht.

Das Beispiel des Sportunterrichts ist anders anzusiedeln.
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Downy
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Anmeldungsdatum: 21.01.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

ok, ich gebe mich geschlagen. Sehr glücklich
war ja auch nur ne idee mit der versicherung. weiß ja nicht wie es geregelt ist. sont würde ich nciht fragen.

Kann denn generell eine "Teilschuld" beim Betreiber des Parkhauses gesucht werden?
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Endlich mal jemand, der sich mir einer nicht allzu positiven Antwort zufrieden gibt. Winken

Eine Teilschuld des Parkhausbetreibers ist nur eventuell anzunehmen. Probieren würde ich es. Am besten wäre es aber vorher zumindest eine Beratung beim Anwalt in Erwägung zu ziehen.
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Mmmmh, ich überleg schon die ganze Zeit.....


Räum und Streupflicht?????

Dagegen spricht Privatgelände und hier vermutlich Schadensort Fahr- und nicht Gehweg. ???

Eventuell bringt auch die Arbeitsstätten Rili was, weil das Parkhaus ist ja auch den Angestellten (Lehrern, Küchenpersonal, etc) zugänglich, somit hätte der AG eine entsprechende Verpflichtung gegenüber seinen Mitarbeitern (alle Schüler wären dann quasi Nutznieser).......


????


So richtig rund ists aber noch nicht.
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Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

So richtig sicher bin ich mir damit ja auch nicht, deswegen die Idee sich bei einem Beratungsgespräch Klarheit zu verschaffen. Winken
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Kormoran
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 21.01.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Teilschuld des Parkhausbetreibers ist nur eventuell anzunehmen. Probieren würde ich es. Am besten wäre es aber vorher zumindest eine Beratung beim Anwalt in Erwägung zu ziehen.

Ich muss gestehen, ich würde es in diesem Fall wohl nicht unbedingt probieren. Allerdings nicht, um nun dem Parkhausbetreiber einen Gefallen zu tun, sondern weil ich mir erst einmal über die Zielsetzung Gedanken machen würde.

Nach der Darstellung müsste doch vermutlich die KFZ - Haftpflichtversicherung der Schülerin den Schaden bezahlen. Egal, wie hoch der nun ist. Damit wird der Fahrzeughalter wahrscheinlich in der Prämie zurückgestuft - auch unabhängig davon - wieviel die Versicherung nun zahlen muss.

Jetzt auf eigene Rechnung einen Anwalt hinzuziehen, der möglicherweise den Parkhausbetreiber mit in die Pflicht bekommt, damit die Versicherung weniger zahlen muss, einen aber am Ende genauso hochstuft – ich weiß ja nicht…

Dann müsste doch rein rechnerisch der Anwalt so viel Geld „einsparen“, dass man nun den Schaden selbst übernehmen kann, die Hochstufung vermeidet und die ganze Geschichte trotz Anwaltskosten finanziell positiver ausgeht. Aber ob sich das hier wirklich lohnt (außer für Anwalt und Versicherung)?

Mich deucht, hier wäre es sinnvoll, den Schaden von der Versicherung regulieren zu lassen – vielleicht nimmt ja auch die den Parkhausbetreiber in die Pflicht (auf ihre Kosten). Wenn der Schaden nicht zu hoch ist, kann man ihn anschließend immer noch „zurückkaufen“, sprich selbst übernehmen, um die Prämie zu retten.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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