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Downy noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 21.01.09, 11:50 Titel: Unfall in vereistem Parkhaus |
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Guten Morgen,
meine Freundin ist heute morgen im Parkhaus der Schule in einer Kurve in ein anderes Auto gerutscht.
Winterreifen sind montiert, Geschwindigkeit war laut Mitfahrerin angemessen.
Wer ist jetzt für den entstandenen Schaden verantwortlich?
Es wurde nicht darauf hingewiesen, dass kein Winterdienst erfolgt.
Da dies ein Unfall auf dem Schulweg war müsste auch meiner meinung nach nicht die private Versicherung greifen, oder?
Bin über jede helfende Antwort dankbar!
Genauere Details kann ich bei Bedarf noch liefern.
Liebe Grüße,
Frank
..::edit::..
Diverse kleine Fehler |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 21.01.09, 11:57 Titel: Re: Unfall in vereistem Parkhaus |
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Downy hat folgendes geschrieben:: | geschwindigkeit war leut mitfahrerin angemessen. | War sie nicht, denn mit angemssener Geschwindigkeit wäre es nicht zum Unfall gekommen.
Downy hat folgendes geschrieben:: | Wer ist jetzt für den entstandenen Schaden verantwortlich? | Deine Freundin.
Downy hat folgendes geschrieben:: | Da dies ein Unfall auf dem Schulweg war müsste auch meiner meinung nach nicht die Private Versicherung greifen, oder? | Welche Versicherung soll denn hier greifen deiner Meinung nach? Ich sehe hier die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs deiner Freundin in der Pflicht. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
Zuletzt bearbeitet von Jens L am 21.01.09, 11:58, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 21.01.09, 11:57 Titel: |
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Verantwortlich für den Schaden ist m.E. Ihre Freundin, da Sie schließlich gefahren ist. Im Grunde eine einfache Sache.
Die Frage ist, ob eventuell eine Teilschuld beim Parkhausbetreiber zu suchen ist. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Downy noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 21.01.09, 12:03 Titel: Re: Unfall in vereistem Parkhaus |
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Jens L hat folgendes geschrieben:: | Downy hat folgendes geschrieben:: | Da dies ein Unfall auf dem Schulweg war müsste auch meiner meinung nach nicht die Private Versicherung greifen, oder? | Welche Versicherung soll denn hier greifen deiner Meinung nach? Ich sehe hier die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs deiner Freundin in der Pflicht. |
Die Frage habe ich gestellt, da auch der Schulweg zur Schulzeit gehört.
Bei Unfällen im Sportunterricht zum Beispiel läuft das ja auch nicht über die private Versicherung, sondern mit Unfallbereicht über die Schule.
Und zum Thema angemessen gefahren. Auch mit geringer Geschwindigkeit kann man rutschen. Vor allem wenn man etwas bremst weil man das aus Gewohnheit vor eine kurve im Parkhaus immer macht.
lg,
Frank |
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Jens L FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 21.01.09, 12:08 Titel: Re: Unfall in vereistem Parkhaus |
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Downy hat folgendes geschrieben:: | Bei Unfällen im Sportunterricht zum Beispiel läuft das ja auch nicht über die private Versicherung, sondern mit Unfallbereicht über die Schule. | Also soll jetzt die Schule für die Fahrfehler ihrer autofahrenden Schüler zahlen?
Downy hat folgendes geschrieben:: | Auch mit geringer Geschwindigkeit kann man rutschen. | Das stimmt, ändert aber nichts daran, daß der Unfall mit angemessener Geschwindigkeit nicht passiert wäre. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben:: | Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden. |
Zuletzt bearbeitet von Jens L am 21.01.09, 12:09, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 21.01.09, 12:09 Titel: Re: Unfall in vereistem Parkhaus |
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Downy hat folgendes geschrieben:: | Jens L hat folgendes geschrieben:: | Downy hat folgendes geschrieben:: | Da dies ein Unfall auf dem Schulweg war müsste auch meiner meinung nach nicht die Private Versicherung greifen, oder? | Welche Versicherung soll denn hier greifen deiner Meinung nach? Ich sehe hier die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs deiner Freundin in der Pflicht. |
Die Frage habe ich gestellt, da auch der Schulweg zur Schulzeit gehört.
Bei Unfällen im Sportunterricht zum Beispiel läuft das ja auch nicht über die private Versicherung, sondern mit Unfallbereicht über die Schule.
Und zum Thema angemessen gefahren. Auch mit geringer Geschwindigkeit kann man rutschen. Vor allem wenn man etwas bremst weil man das aus Gewohnheit vor eine kurve im Parkhaus immer macht.
lg,
Frank |
Soll denn die Schule für Dinge haften, die einer der Schüler verschuldet hat? Nehmen wir das Beispiel, dass meinetwegen ein Schüler einem anderen Schüler auf fahrlässige Art und Weise den Rucksack oder ähnliches beschädigt. Soll dafür tatsächlich die Schule aufkommen? Auch wenn es auf dem Weg zur Schule geschieht haftet hier derjenige, der den Schaden verursacht.
Das Beispiel des Sportunterrichts ist anders anzusiedeln. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Downy noch neu hier
Anmeldungsdatum: 21.01.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 21.01.09, 12:38 Titel: |
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ok, ich gebe mich geschlagen.
war ja auch nur ne idee mit der versicherung. weiß ja nicht wie es geregelt ist. sont würde ich nciht fragen.
Kann denn generell eine "Teilschuld" beim Betreiber des Parkhauses gesucht werden? |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 21.01.09, 13:00 Titel: |
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Endlich mal jemand, der sich mir einer nicht allzu positiven Antwort zufrieden gibt.
Eine Teilschuld des Parkhausbetreibers ist nur eventuell anzunehmen. Probieren würde ich es. Am besten wäre es aber vorher zumindest eine Beratung beim Anwalt in Erwägung zu ziehen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Chub FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 21.01.09, 13:21 Titel: |
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Mmmmh, ich überleg schon die ganze Zeit.....
Räum und Streupflicht?????
Dagegen spricht Privatgelände und hier vermutlich Schadensort Fahr- und nicht Gehweg. ???
Eventuell bringt auch die Arbeitsstätten Rili was, weil das Parkhaus ist ja auch den Angestellten (Lehrern, Küchenpersonal, etc) zugänglich, somit hätte der AG eine entsprechende Verpflichtung gegenüber seinen Mitarbeitern (alle Schüler wären dann quasi Nutznieser).......
????
So richtig rund ists aber noch nicht. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus |
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Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
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Verfasst am: 21.01.09, 13:25 Titel: |
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So richtig sicher bin ich mir damit ja auch nicht, deswegen die Idee sich bei einem Beratungsgespräch Klarheit zu verschaffen. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
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Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
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Verfasst am: 21.01.09, 15:16 Titel: |
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Zitat: | Eine Teilschuld des Parkhausbetreibers ist nur eventuell anzunehmen. Probieren würde ich es. Am besten wäre es aber vorher zumindest eine Beratung beim Anwalt in Erwägung zu ziehen. |
Ich muss gestehen, ich würde es in diesem Fall wohl nicht unbedingt probieren. Allerdings nicht, um nun dem Parkhausbetreiber einen Gefallen zu tun, sondern weil ich mir erst einmal über die Zielsetzung Gedanken machen würde.
Nach der Darstellung müsste doch vermutlich die KFZ - Haftpflichtversicherung der Schülerin den Schaden bezahlen. Egal, wie hoch der nun ist. Damit wird der Fahrzeughalter wahrscheinlich in der Prämie zurückgestuft - auch unabhängig davon - wieviel die Versicherung nun zahlen muss.
Jetzt auf eigene Rechnung einen Anwalt hinzuziehen, der möglicherweise den Parkhausbetreiber mit in die Pflicht bekommt, damit die Versicherung weniger zahlen muss, einen aber am Ende genauso hochstuft – ich weiß ja nicht…
Dann müsste doch rein rechnerisch der Anwalt so viel Geld „einsparen“, dass man nun den Schaden selbst übernehmen kann, die Hochstufung vermeidet und die ganze Geschichte trotz Anwaltskosten finanziell positiver ausgeht. Aber ob sich das hier wirklich lohnt (außer für Anwalt und Versicherung)?
Mich deucht, hier wäre es sinnvoll, den Schaden von der Versicherung regulieren zu lassen – vielleicht nimmt ja auch die den Parkhausbetreiber in die Pflicht (auf ihre Kosten). Wenn der Schaden nicht zu hoch ist, kann man ihn anschließend immer noch „zurückkaufen“, sprich selbst übernehmen, um die Prämie zu retten. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
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