Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
natürlich kannst du eine Rechnung stellen, es wurde allerdings keine Wartezeit durch mich verursacht. Bei allen anderen Speditionen kenne ich es so, die Warenannahme kontrolliert die Ware auf äußere Beschädigung und gut ist. Fällt später was auf, meldet man sich bei der Spedition, und die (oder die Versicherung) schickt einen Havariekommissar und der Schaden wird reguliert.
Hier war es aber so, das die Verpackung äußerlich unbeschädigt war, und erst am nächsten Tag beim Auspacken auffiel, das sich der Schrank verzogen hat, weil er augenscheinlich umgefallen ist.
Wenn dann die Spedition sagt, selbst schuld, wir haften nur bis der LKW vom Hof fährt, dann willigt die Spedition natürlich der einzigen Möglichkeit mich vor Schaden zu bewahren ein. Der LKW bleibt also auf dem Hof, bis auch auf verdeckte Mängel geprüft wurde. Die Kalkulation der Spedition (inkl. Festpreis) ist mir leider egal.
In dieser Hinsicht würde ich deine Rechnung nicht bezahlen, und auf weitere Leistung laut Vertrag bestehen.
Vielleicht noch einmal zu der Sache mit der Ablieferung:
Geregelt wird dies für HGB-Transporte in § 438 HGB, für CMR-Transporte in Art. 30 CMR.
Die Rechtslage ist so:
Wird bei äußerlich erkennbaren Schäden nicht sofort und bei verdeckten Schäden nicht binnen 7 Tagen ein Vorbehalt erklärt, wird der ordnungsgemäße Zustand bei Ablieferung vermutet. Der Anspruchsteller hat also die volle Beweislast, dass es nicht so war. Da aber bei späterer Feststellung eben meist nur Zeugen des Empfängers zugegen sind und kein Gegenzeuge des Frachtführers mehr, lässt sich der Schaden - wenn er denn tatsächlich vorliegt - durch die Leute des Empfängers meist nachweisen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 18.01.09, 20:23 Titel:
Tim_S. hat folgendes geschrieben::
Putzige Idee
Nö. Hier zum Beispiel wird das genauso gesehen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
natürlich kannst du eine Rechnung stellen, es wurde allerdings keine Wartezeit durch mich verursacht. Bei allen anderen Speditionen kenne ich es so, die Warenannahme kontrolliert die Ware auf äußere Beschädigung und gut ist. Fällt später was auf, meldet man sich bei der Spedition, und die (oder die Versicherung) schickt einen Havariekommissar und der Schaden wird reguliert.
Hier war es aber so, das die Verpackung äußerlich unbeschädigt war, und erst am nächsten Tag beim Auspacken auffiel, das sich der Schrank verzogen hat, weil er augenscheinlich umgefallen ist.
Wenn dann die Spedition sagt, selbst schuld, wir haften nur bis der LKW vom Hof fährt, dann willigt die Spedition natürlich der einzigen Möglichkeit mich vor Schaden zu bewahren ein. Der LKW bleibt also auf dem Hof, bis auch auf verdeckte Mängel geprüft wurde. Die Kalkulation der Spedition (inkl. Festpreis) ist mir leider egal.
In dieser Hinsicht würde ich deine Rechnung nicht bezahlen, und auf weitere Leistung laut Vertrag bestehen.
Eine weitere Voraussetzung für die Durchführung ist, dass die CMR nur ihre Gültigkeit besitzt, wenn Straßenfahrzeuge verladen werden
Die wenigsten Transportgüter dürften Straßenfahrzeuge sein. Zum Transport kommen ja Konsumgüter aller art. Wenn ich also anTransportunternehmer Harry Hurtig mit der Flatterplane Fahrzeug hat einen Festaufbau 3 Tonnen Textilien zum Transport von Deutschland nach Norwegen übergebe, kommt nach der Aussage von Wikipedia auch nicht die CMR zum Tragen, da ja eben Textilien und keine Straßenfahrzeuge verladen werden. _________________ mfg
Die h. M. in der Rechtsprechung sieht jedenfalls auch in der Wechselbrücke ein Kraftfahrzeug i. S. v. Art. 1 Abs. 2 CMR. _________________ Karma statt Punkte!
Wenn eine Wechselbrücke nicht als Fahrzeug angesehen wird, (z: B. eingene Container des Versersenders) ist sie Transportgut. Ihr Eigengewicht wird dann im Schadenfall zur Berechnung der Haftungshöhe mit herangezogen.
Eine kleine Bemerkung noch zu dem Beitrag zur CMR bei Wikipedia: Den hat bestimmt ein Azubi verfasst. _________________ mfg
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite Zurück1, 2
Seite 2 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.