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Joannis noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 01.11.08, 23:03 Titel: Doppelte Einberufung bei zwei Staatsbürgerschaften in der EU |
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Hallo Leute
ich habe eine Frage zum EU-Recht:
Wenn jemand eine deutsche und eine griechische Staatsbürgerschaft hat und in Deutschland seinen Wehrdienst geleistet hat, kann er dann in Griechenland Fahnenflüchtig sein |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 01.11.08, 23:42 Titel: |
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Hallo Joannis,
ich habe Thread ins Wehrrecht verschoben. Hier wird wohl eher eine Antwort erhältlich sein. Deine Frage scheint m.E. noch eher nach dem deutschen und griechischen Recht zu beantworten sein, als nach dem EU-Recht.
Liebe Grüße
Klaus |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 02.11.08, 13:45 Titel: |
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Wie hatten hier - meiner Erinnerung nach - schon mal einen fast gleichlautenden Thread.
Aber wie immer, käme es hier mal wieder auf den berühmten Einzelfall an.
Man müsste zu diesem Beispiel mehr Informationen haben.
Wenn mich nicht alles täuscht, dauert die Wehrpflicht in Griechenland länger als in Deutschland. Dem Mehrstaater sei deshalb empfohlen, sich für den Einzelfall Informationen beim Bundesministerium der Verteidigung oder beim Bundesinnenministerium einzuholen. |
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Roni FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 02.11.08, 14:03 Titel: |
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hallo
wenn er in Deutschland gedient hat, hat er hier seine Pflicht erfüllt.
Wie das dann in Griechenland aussieht, müsste man eben im griechischen Gesetz nachlesen
Gruß roni |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 03.11.08, 09:29 Titel: |
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Roni hat folgendes geschrieben:: |
wenn er in Deutschland gedient hat, hat er hier seine Pflicht erfüllt.
Wie das dann in Griechenland aussieht, müsste man eben im griechischen Gesetz nachlesen
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Hallo,
habe jetzt auf die Schnelle auch nur noch gefunden, dass Griechenland das europäische Übereinkommen vom 06.05.1963 zur Verringerung der Mehrstaatigkeit und zur Regelung der Wehrpflicht von Mehrstaatern nicht gezeichnet hatte. Rein theoretisch wäre also eine doppelte Wehrpflicht möglich.....
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Joannis noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 03.11.08, 15:01 Titel: |
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Moin Ronny,
das deckt sich mit dem was ich gehört habe. Griechenland bürgert nämlich nicht aus. Das heist einmal Grieche immer Grieche. Aber ist deshalb ein doppelter Wehrdienst nach EU Recht möglich? |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 03.11.08, 15:11 Titel: |
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@Ronny,
das brauchte Griechenland auch nicht. Zumindest nicht im Bezug auf die BRD. Denn zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland gilt der Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag vom 18. März 1960 ( BGBL 1962 II S. 1505; 1963 II S. 912)
Darin heißt es, dass die Vertragsstaaten die Ableistung des Wehrdienstes als Erfüllung der Wehrpflicht anerkennen, dies jedoch nur unter Berücksichtigung des Zeitumfangs der tatsächlichen Dienstleistung.
Weiterhin heißt es dort:
Nach Ableistung des Dienstes in der Bundeswehr ist er von der Wehrpflicht in Griechenland befreit. Nach dem griechischen Wehrpflichtgesetz entbindet ein ausländischer Lebensmittelpunkt nur dann von der Wehrpflicht in Griechenland, wenn er vor dem 15. Lebensjahr begründet worden ist.
Will man also die Frage des TE ordentlich beantworten, so müsste dieser einmal mitteilen, ob der ausländische Lebensmittelpunkt vor dem 15. Lebensjahr begründet worden ist.
Wenn dies nicht der Fall sein sollte, so wäre 1. obige Aussage anzuwenden. Demnach würden nur 9 Monate auf die Wehrpflicht in GR anzurechnen sein. Die Wehrpflichtdauer in GR beträgt zur Zeit 11 Monate. Insoweit wären zwei Monate in GR nachzudienen.
Entscheidend wäre demnach der ausländische Lebensmittelpunkt vor dem 15. Lebensjahr. |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Joannis noch neu hier
Anmeldungsdatum: 01.11.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 03.11.08, 16:39 Titel: |
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Danke Volker,
das war sehr ausführlich.
Hier ein paar Details:
Als Kind einer deutsch-griechischen Mischehe in Deutschland nach damaligen griechischem Gesetzt als Grieche geboren. Scheidung der Eltern 1974. Auf drängen der Mutter dann die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Seit der Geburt nur in Deutschland gelebt und Griechenland nur als Urlaubsziel bereist.1990 Wehrdienst bei der deutschen Marine geleistet. |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 03.11.08, 16:52 Titel: |
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Zitat: | @Ronny,
das brauchte Griechenland auch nicht. Zumindest nicht im Bezug auf die BRD. Denn zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland gilt der Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag vom 18. März 1960 ( BGBL 1962 II S. 1505; 1963 II S. 912) |
@ Volker13:
Danke, diese Regelung kannte ich nicht. Hatte das Fehlen Griechenlands eher auf die politische Vorgeschichte geschoben.
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 05.11.08, 18:26 Titel: |
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Hallo Joannis,
das scheint hier eine Denksportaufgabe zu werden. Aber ich will es mal versuchen.
Wichtig wäre nach meinem Dafürhalten das Geburtsdatum und das Datum der anerkennung der Doppelstaatiglkeit (deutsche Staatsbürgerschaft). Denn nach meiner Einschätzung ist die Anerkennung ausschlaggebend.
Es wäre also zunächst sehr klug, die Wehrdienstbescheinigung und die Anerkennung der Staatsbürgerschaft bei einer griechischen Vertretung übersetzen zu lassen und diese dann den Wehrbehörden in GR zu übersenden.
Ausschlaggebend ist nach wie vor, ob vor dem 15. Lebensjahr der ausländische Lebensmittelpunkt begründet worden ist. Sprich die Anerkennung.
1990 wurde der Wehrdienst bei der Bundesmarine abgeleistet. Zu diesem Zeitpunkt dürfte die Wehrpflichtdauer 12 Monate betragen haben. In GR dürfte diese entweder 24 oder 16 Monate betragen haben. ( Ich kann das derzeit nicht abrufen).
Insoweit würde eine Differenz vorliegen, wenn die Vorraussetzungen des 15. Lj nicht erfüllt sind.
Zu berücksichtigen wäre ebenfalls das Gesamtlebensalter. Denn in GR gilt die Wehrpflicht von 19 bis 45 Jahre. Ich gehe davon aus, dass dieses Alter noch nicht erreicht ist.
Mehr lässt sich aufgrund der etwas spärlichen Angaben nicht sagen. |
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Christos noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.01.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.01.09, 15:39 Titel: |
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Hallo,
habe auch so ein ähnliches problem.
Bin zum 10.Februa in Griechenland gezogen(armee) worden und zum 1.April in Deutschland!
Dachte vorher ich könnte mir das aussuchen, aber Deutschland besteht darauf hier zu dienen obwohl ich zum zeitpunkt der Musterung schon in griechenland einberufen war!
Habe mir jetz ein Anwalt genommen und wiederspruch gegen die Deutschen eingereicht.
mit der begründung das ich in Griechenland Familie habe und eine wirtschaftliche existenz dort habe!
würde gerne wissen, ob ich damit durchkomme?
wie sieht ihr meine chancen?
denn mein Hauptwohnsitz ist in Deutschland und Arbeiten tue ich auch hier!
würde mich sehr über Antworten freuen! danke |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 20.01.09, 16:42 Titel: |
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Hallo Christos,
eine persönliche Vorstellung beim KWEA hätte ausgereicht, schließlich hast Du ja ein Wahlrecht, wo Du deinen Dienst absolvierst.
Fakt jedoch ist, dass du den Dienst - egal wo - absolvieren musst. |
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Christos noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.01.2009 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.01.09, 20:54 Titel: |
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Hi Volker,
danke für deine antwort!
Aber genau das habe ich auch gedacht!
Doch das Kreiswehrersatzamt verbietet nach Griechenland zugehen da ich bevor ich 11Jahre alt wurde nach Deutschland kam un mein momentaner Lebensmittelpunkt ist Deutschland, und nach dem deutschen Recht: hat ein deutsch-grieche dort den Wehrdienst zu leisten wo sein ständiger Aufenthalt ist!!
ich war auch im KWEA und habe einen Antrag gestellt mein Wehrdienst in Griechenland leisten zu dürfen, doch er wurde abgelehnt! denke mal weil ich T1 gemustert worden bin!!!
Darum habe ich mir auch ein Anwalt zu Hilfe geholt!!! |
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Volker13 Gast
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Verfasst am: 21.01.09, 15:22 Titel: |
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Hallo Christos,
ich habe mir noch einmal den Schifffahrts- und Niederlassungsvertrag angesehen und muss deshalb zunächst meine vorherige Aussage korrigieren. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Es besteht demnach leider kein Wahlrecht.
Es heißt in diesem Vertrag , dass deutsch-griechische Doppelstaater ihren Wehrdienst in der Bundesrepublik Deutschland leisten.
Das KWEA wird seine Entscheidung sicher schriftlich begründen. Ihr Anwalt wird dann wissen, wie er weiter vorgehen möchte. |
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